Stärkere Kontrollen gegen Schwarzarbeit: Was auf Unternehmen zukommt
Der Zoll darf bei Schwarzarbeit nun deutlich härter durchgreifen. Für Unternehmen kann das bedeuten: mehr Kontrollen, mehr Meldepflichten und mehr digitale Anforderungen. Eine Expertin erklärt die Rechtslage.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Offensiv gegen Schwarzarbeit
Zum 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) in Kraft getreten. Am 13. November hatte der Bundestag es beschlossen, der Bundesrat billigte es am 19. Dezember. Der Zoll erhält neue Befugnisse, Unternehmen müssen digitalen Zugriff auf Unterlagen und Datenbanken geben. Ecovis-Rechtsanwältin Luljeta Krasniqi erklärt, worauf sich Betriebe einstellen sollten.
Zoll erhält mehr Befugnisse
Der Zoll wird zur zentralen Prüf- und Ermittlungsbehörde ausgebaut. Er darf künftig unangekündigt Geschäftsräume betreten, Unterlagen einsehen und Beschäftigte befragen. Die Behörde kann Verstöße nach den neuen §§ 14 a bis 14 c Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) selbst ermitteln, ahnden und vollstrecken. Weiterhin ist die eigene Beteiligung der Zollverwaltung im Strafverfahren vorgesehen. Damit nimmt sie neuerdings eine Rolle ein, die grundsätzlich der Staatsanwaltschaft zusteht.
Friseure und Kosmetiker neu im Fokus, Fleischer nicht mehr
Neu im Katalog der besonders anfälligen Branchen nach § 2 a SchwarzArbG sind Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste. Fleischerhandwerk und Forstwirtschaft hingegen fallen weg. Für die neuen Branchen gelten jetzt auch die Mitführ- und Vorlagepflichten für Ausweise.
Arbeitgeber müssen weiterhin ihre Arbeitnehmer auf ihre Pflicht hinweisen, den Ausweis mitzuführen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Der Hinweis soll nun ausdrücklich bereits vor der Erbringung der Dienst- oder Werkleistung erteilt werden. Wie bisher müssen Arbeitnehmer den Hinweis des Arbeitgebers aufbewahren und bei der Prüfung durch den Zoll vorlegen.
Außerdem müssen die betroffenen Unternehmen die in § 28 a Abs. 1 SGB IV (Viertes Buch Sozialgesetzbuch) genannten Daten an die Sozialversicherung übermitteln.
Umfassender Datenaustausch zwischen Behörden
Die FKS ist nun Teil des polizeilichen Informationsverbunds. Hinweise über Verstöße – etwa gegen das Mindestlohngesetz, Steuergesetze oder die Arbeitnehmerüberlassung – müssen Behörden künftig gegenseitig melden. Mit dem System "Operatives Informations- und Datenanalysesystem" (OIDA) sollen große Datenmengen, etwa von Sozialversicherungsträgern oder Landesfinanzbehörden, automatisiert abgeglichen werden. Die Zentralstelle der Zollverwaltung darf diese Daten halbjährlich abrufen und auswerten.
Betriebe müssen alle Unterlagen digitalisieren
Künftig müssen Unternehmen ihre Unterlagen elektronisch bereitstellen. Die Behörden können digitale Abschriften verlangen und auf Daten in maschinell auswertbarem Format zugreifen. Ausnahmen gibt es nicht. Für Kreditinstitute, Versicherungen und Wertpapierinstitute verlängert sich zudem die Aufbewahrungspflicht nach Handelsgesetzbuch auf zehn Jahre.
Höhere Strafen
Der neue § 9 SchwarzArbG stuft bestimmte Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten hoch. Wer falsche Belege gewerbsmäßig ausstellt oder nutzt, riskiert eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Praxistipp: Was Unternehmen jetzt tun sollten
Betriebsinhaber sollten deshalb prüfen, ob interne Abläufe bereits digital genug sind, um Unterlagen schnell elektronisch bereitzustellen. Dazu gehört auch, Verantwortlichkeiten für Meldungen an Sozialversicherungsträger eindeutig festzulegen und Beschäftigte über neue Mitführ- und Vorlagepflichten zu informieren. Prozesse, die bisher analog liefen – etwa Lohnunterlagen, Einsatzpläne oder Nachweise – sollte man zeitnah digitalisieren. Wichtig ist zudem, regelmäßig zu kontrollieren, ob die übermittelten Daten vollständig und korrekt sind, denn die Behörden gleichen diese künftig automatisiert ab.
"Betriebe sollten ihr Risiko- und Compliance-Management deshalb frühzeitig prüfen und anpassen", rät Ecovis-Rechtsanwältin Luljeta Krasniqi. "Je besser die Abläufe dokumentiert und digital organisiert sind, desto geringer ist das Risiko von Verstößen."
Quelle: Ecovis
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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