Schnupfen, Husten, Fieber? Arbeitnehmer müssen für eine Krankschreibung weiterhin nicht zum Arzt. Ein Anruf genügt.

Schnupfen, Husten, Fieber? Arbeitnehmer müssen für eine Krankschreibung weiterhin nicht zum Arzt. Ein Anruf genügt. (Foto: © Mladen Mitrinovic/123RF.com)

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Telefonische Krankschreibung soll erneut verlängert werden

Betriebsführung

Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Die Sonderregelung soll sogar über den 31. März 2022 hinaus verlängert werden.

Versicherte können sich auch weiterhin bundesweit telefonisch krankschreiben lassen, wenn sie eine leichte Atemwegserkrankung haben. Die dafür notwendige Sonderregelung des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) gilt aktuell bis Ende März 2022.

Die Gesundheitsminister der Länder haben das Bundesgesundheitsministerium Anfang der Woche gebeten, dass die Sonderregelung weiter verlängert wird. Grund seien die erheblich ansteigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland.

Mit Hilfe der telefonischen Krankschreibung, sollen Arztpraxen entlastet und die Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich gehalten werden. Die telefonische Krankschreibung ist bereits seit 2020 möglich und sollte eigentlich Ende Dezember auslaufen.

Auch eine Folgebescheinigung kann telefonisch gestellt werden

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.

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Wichtig: Es liegt im Ermessen des Arztes, ob er die Krankmeldung ausstellt oder ob der den Patienten beziehungsweise die Patientin doch in die Praxis bestellt. 

Krankenhausärztinnen und -ärzte können eine Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis 14 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. 

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Text: / handwerksblatt.de

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