Tierhaltungs-Kennzeichen wird Pflicht
Das Bundeskabinett hat heute das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen. Fleischer müssen ihre Ware ausschildern, vorerst aber nur Schweinefleisch.
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hatte den Gesetzentwurf vorgelegt, am 12. Oktober 2022 hat das Bundeskabinett ihn beschlossen: Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Es verpflichtet dazu, Lebensmittel tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen. Verbraucher können so klar erkennen, wie ein Tier gehalten wurde, und dies bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen. Das Gesetz regelt außerdem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten.
Begonnen wird mit frischem Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, den Fleischereifachgeschäften, dem Online-Handel und anderen Verkaufsstellen. Geplant sind fünf Haltungsformen:
- Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
- Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten sind durch verschiedene Elemente strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
- Frischluftstall: Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies wird erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen ist, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen können.
- Auslauf/Freiland: Den Schweinen steht ganztägig, mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten.
- Bio: verbindet verschiedene Aspekte miteinander, neben Vorgaben zum Tierschutz gibt es auch solche für Futter und den Einsatz von Medikamenten wie Antibiotika.
Bald sollen weitere Tierarten, die Gastronomie sowie verarbeitete Produkte geregelt werden. Maßgeblich für die Kennzeichnung der Lebensmittel ist die Haltungsform der Tiere während des sogenannten "produktiven Lebensabschnittes", bei Fleisch ist dies die Mast der Tiere.
Was bedeutet das neue Gesetz für Fleischereien/Metzgereien?
Durch die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung wird die Haltungsform für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent, auch an der Theke von Fleischereien und Metzgereien. Kosten entstehen für die Umsetzung der Kennzeichnung, wobei diese bei nicht vorverpackten Lebensmitteln auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe des Lebensmittels erfolgen kann. Sollte ein Fleischereifachbetrieb ausländisches Fleisch kennzeichnen wollen, benötigt der Betrieb hierfür eine Genehmigung. Für die Kennzeichnung von in Deutschland produziertem Fleisch ist keine Genehmigung nötig.
Minister Özdemir: "Verbraucher haben jetzt die Wahl für mehr Tierwohl"
Bundesminister Özdemir erklärte dazu: "Heute ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für die deutsche Landwirtschaft. Es wurde jahrelang darüber gestritten und wiederholt angekündigt – wir setzen jetzt die staatlich verpflichtende und eben nicht nur freiwillige Tierhaltungskennzeichnung tatsächlich um. Mit der Haltungskennzeichnung gibt es bald endlich eine echte und verlässliche Wahl für mehr Tierwohl. Ich will, dass auch künftig gutes Fleisch aus Deutschland auf den Tisch kommt. Zukunftsfest wird die Tierhaltung, wenn sie dem Tierschutz und dem Klimaschutz gerecht wird, Transparenz beim Einkauf schafft und tierhaltenden Betrieben eine verlässliche Perspektive bietet."
Nun startet das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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