Auch To-go-Getränkebecher sollen in Zukunft verboten werden.

Auch To-go-Getränkebecher sollen in Zukunft verboten werden. (Foto: © piksel/123RF.com)

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To-go: Einweg-Plastik wird verboten

Betriebsführung

Stündlich werden 320.000 Einweg-Becher in Deutschland verbraucht. Aber nicht mehr lange: Trinkhalme aus Plastik, Rührstäbchen für den Kaffee, To-go-Becher oder Essensboxen aus Styropor werden verboten.

Besteck, Teller, Trinkhalme und Kaffee-Rührstäbchen aus Kunststoff werden verboten. Das gilt auch für To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus  Styropor. Aber auch für Wattestäbchen und Luftballonstäbe mit Kunststoff. 

Einer entsprechenden Verordnung haben Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Im Sommer 2021 soll es soweit sein. Deutschland geht den Weg nicht alleine: Ab dem 3. Juli 2021 ist die Herstellung von Einwegplastik auch EU-weit nicht mehr erlaubt

Verboten werden Einwegprodukte aus Kunststoff, die aus fossilen Rostoffen wie Rohöl hergestellt werden. Denn landen diese im Park oder am Strand und nicht in der gelben Tonne, verbleiben sie dort viele Jahrzehnte - genau wie Einweg-Plastiktüten. Irgendwann zerbröselt der Plastikabfall. Aber auch kleinere Kunststoffteilchen lösen sich schließlich nicht in Luft auf. Sie werden vom Wind verweht, vom Regen in Flüsse und Seen gespült, von Vögeln aufgepickt oder von Fischen verschluckt.

Verboten werden auch Wegwerfteller oder -becher aus biobasierten Materialien.

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"Kompostierbare" Verpackungen keine gute Alternative

Der Begriff "kompostierbare" Kunststoffverpackungen führt laut Bundesregierung in die Irre, da nach dem biologischen Abbau praktisch kein Kompost übrig bleibt, der verwertet werden könnte. Solche Kunststoffe werden im industriellen Kompostierungsprozess praktisch nur zu CO2 und Wasser umgesetzt, welche nicht weiter nutzbar sind.

Die Kompostierung funktioniere nur unter optimalen verfahrenstechnischen Bedingungen, zum Beispiel in großtechnischen Kompostierungsanlagen, aber auch dort vielfach nicht vollständig. Somit könne nicht ausgeschlossen werden, dass Kunststoffreste mit dem Bioabfall-Kompost in die Umwelt gelangen.

Im eigenen Gartenkompost etwa würden sich solche Kunststoffe noch schlechter oder gar nicht abbauen. Deshalb werden entsprechende Verpackungen ebenfalls verboten.

Rührstäbchen, Teller oder Besteck aus Holz, aus Papier oder anderen Naturmaterialien bleiben erlaubt

Auch Artikel aus Holz oder Papier sollte man so selten wie möglich nutzen, schreibt die Bundesregierung. "Auch sie sind nur einmal nutzbar und zu viel Müll bleibt zu viel Müll – egal ob aus biobasiertem, biologisch abbaubaren Kunststoff oder aus anderem Material."

Zahlen und Fakten

  • Stündlich werden allein rund 320.000 Einweg-Becher in Deutschland verbraucht - davon bis zu 140.000 To-go-Becher, so das Bundesumweltministerium.
  • Die Abfall-Bilanz von Einweggeschirr und To-go-Verpackungen betrug im Jahr 2017 mehr als 346.000 Tonnen, ergab eine Erhebung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung.
  • Die Menge der Kunststoffabfälle insgesamt stieg laut Umweltbundesamt zwischen 2015 und 2017 um 3,9 Prozent auf 6,15 Millionen Tonnen. Das war bisher Höchststand.

Vor allem bei Getränkeverpackungen sinke der Mehrweganteil seit Jahren. Viele Unternehmen seien im Zuge des EU-weiten Einwegkunststoffverbots bereits auf die Herstellung von Mehrwegprodukten umgestiegen.

 Quelle: Bundesregierung

Text: / handwerksblatt.de

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