Beschäftigte in Deutschland haben ein gesetzliches Recht auf Urlaub.

Beschäftigte in Deutschland haben ein gesetzliches Recht auf Urlaub. (Foto: © lightwise/123RF.com)

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Urlaubsplanung im Betrieb: Das gilt rechtlich

Zu Jahresbeginn schmieden viele Arbeitnehmer neue Urlaubspläne, die der Chef alle unter einen Hut bekommen muss. Was das Arbeitsrecht dazu sagt, erklärt eine Expertin.

Wer darf wann in den Urlaub fahren, was sagt der Ferienkalender und passt das Zeitfenster zu den laufenden Aufträgen? Diese Fragen stehen in jedem Betrieb zum Jahresbeginn an, wenn der Urlaub für die nächsten 52 Wochen geplant werden soll. Juristin Sabine Brandl von der Ergo-Rechtsschutz Leistungs-Gmbh erklärt die arbeitsrechtlichen Grundlagen.

Wie viel Urlaub bekommen Arbeitnehmer?

Um sich von der oft anstrengenden Arbeit zu erholen, haben Beschäftigte in Deutschland ein gesetzliches Recht auf Urlaub. "Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen ihnen bei einer 5-Tage-Woche jährlich 20, bei einer 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage zu", weiß Brandl. "In vielen Tarif- oder Arbeitsverträgen gibt es aber noch bessere Regelungen – häufig sind 30 Urlaubstage die Regel."

Wer in Teilzeit oder auf Minijob-Basis arbeitet, bekommt den Urlaub anteilig, je nachdem, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird. Übrigens: "Kommt bei der Berechnung eine Zahl mit Nachkommastelle heraus, müssen Arbeitgeber ab einem halben Urlaubstag aufrunden", so die Juristin. Befindet sich ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit "Null" oder in Elternzeit, darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch entsprechend kürzen.

Muss der Chef den Urlaub genehmigen?

Wer Urlaub nehmen will, muss ihn vorher vom Chef absegnen lassen. Grundsätzlich gilt dabei aber: Der Urlaub ist zu genehmigen, solange keine wichtigen betrieblichen Gründe dagegen sprechen. "Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die Auftragslage überraschend erhöht oder viele Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen", erklärt Brandl.

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Gerade neue Kollegen in der Probezeit müssen sich noch ein bisschen gedulden: Sie sammeln jeden Monat ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs. Erst nach sechs Monaten dürfen sie den kompletten Urlaub beantragen.

Hat der Chef deinen Urlaub einmal genehmigt, kann er ihn nur in echten Notfällen zurücknehmen – zum Beispiel, wenn der Betrieb ohne dich stillstehen würde. "Wer seinen Urlaub ohne Genehmigung vom Chef einfach antritt, dem droht eine fristlose Kündigung", warnt die Rechtsexpertin.

Wer darf zuerst frei nehmen?

Manchmal wollen gleich mehrere Kollegen zur gleichen Zeit Urlaub machen – besonders im Sommer oder rund um Weihnachten. Aber wer bekommt dann den Zuschlag? "Urlaub bekommt häufig derjenige, der ihn zuerst beantragt", erklärt Brandl. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, rät die Juristin, Urlaubspläne rechtzeitig mit den Kollegen abzusprechen. So lässt sich meistens eine faire Lösung für alle finden.

Wenn sich die Mitarbeiter trotzdem nicht einigen können, muss der Chef entscheiden – und zwar nach sozialen Kriterien. Das bedeutet laut Brandl: "Wer zum Beispiel lange keinen Urlaub hatte oder aufgrund einer Krankheit besonders dringend Erholung benötigt, hat Vorrang." Auch wer schulpflichtige Kinder hat oder in den letzten Jahren öfter auf beliebte Urlaubszeiten verzichtet hat, kann bevorzugt werden.

Resturlaub: Urteil stärkt Arbeitnehmer 

Manche Arbeitnehmer starten mit Resturlaub ins neue Jahr "Hier hat sich die Rechtslage zugunsten der Arbeitnehmer geändert. Der Urlaubsanspruch aus dem alten Jahr verfällt nun nicht mehr automatisch", informiert die Rechtsexpertin. "Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten rechtzeitig dazu auffordern, den Resturlaub zu nehmen und sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Tun sie das nicht, bleibt der Urlaubsanspruch unbegrenzt bestehen."

Arbeitnehmer haben nun sogar die Möglichkeit, Urlaubstage aus vergangenen Jahren rückwirkend geltend zu machen, wenn sie ihr jetziger oder ehemaliger Arbeitgeber nicht auf das drohende Verfallen des Urlaubs hingewiesen hat.

Darf man sich den Urlaub auszahlen lassen?

Auch wenn es für einige Mitarbeiter verlockend ist, das Gehalt durch eine Auszahlung der Urlaubstage aufzubessern, ist das rechtlich nicht möglich. Denn die ausreichende Erholung des Arbeitnehmers ist dadurch nicht mehr gewährleistet. "Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann es allerdings vorkommen, dass der Mitarbeiter seinen Resturlaub nicht mehr antreten kann. Unter diesen Umständen kann eine Abgeltung der restlichen Urlaubstage möglich sein", betont Brandl.

Quelle: Ergo-Group

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Text: / handwerksblatt.de

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