Aktuell häufen sich betrügerische E-Mails mit einer vorgetäuschten Absenderadresse der Zollverwaltung "noreply@zoll.de".

Die Betrüger verlangen per E-Mail Zahlungen über einen anonymen Prepaid-Zahlungsdienstleister. (Foto: © scyther5 /123RF.com)

Vorlesen:

Zoll warnt vor gefälschten E-Mails

Betriebsführung

Vorsicht, Abzocke: E-Mails, die angeblich von der Zollverwaltung kommen, fordern zur Zahlung von Steuern auf. Fallen Sie nicht darauf herein!

Aktuell häufen sich betrügerische E-Mails mit einer vorgetäuschten Absenderadresse der Zollverwaltung "noreply@zoll.de". Damit werden Zahlungen von Zoll und Steuern über anonyme Prepaid-Zahlungsdienstleister angefordert. Der Betreff der E-Mails lautet "Benachrichtigungen: Zoll-Kundendienst", die angegebene Paketverfolgungsnummer lautet immer "RS29840L19906971".

"Die deutsche Zollverwaltung fordert niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an", betont Ruth Haliti, Sprecherin des Zollkriminalamts. Zahlung sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bürgerinnen und Bürger melden dem Zoll immer wieder, dass sie Zahlungsaufforderungen erhalten haben, die angeblich von Zollbehörden stammen sollen. Zuweilen wird in diesen Schreiben mit Strafverfahren, Inhaftierung oder Beschlagnahme von Paketsendungen gedroht. Auch werden oft extrem hohe Steuerzahlungen gefordert und bei umgehender Begleichung eines geringeren Betrags der Erlass der Restsumme in Aussicht gestellt. Bei solchen Bescheiden handelt es sich immer um Fälschungen!

Anhand welcher Merkmale können Sie Phishing-Mails und gefälschte Steuerbescheide erkennen?

  • Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Zoll niemals per E-Mail zugestellt, sondern aufgrund der Formvorschriften per Briefpost. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.

  • Zahlungen von Zöllen und Steuern sind ausnahmslos auf Konten der Bundeskasse bei der Deutschen Bundesbank zu leisten. Der Zoll unterhält keine Konten bei anderen Banken als der Bundesbank. Konten bei der Deutschen Bundesbank haben alle eine deutsche IBAN, die mit DE beginnt. Der Zoll unterhält insbesondere keine Konten bei ausländischen Banken, bei denen die IBAN nicht mit DE beginnt. Werden Sie daher zu Zahlungen auf Konten aufgefordert, die nicht bei der Deutschen Bundesbank oder gar bei einer ausländischen Bank bestehen, handelt es sich bei dem Bescheid mit Sicherheit um eine Fälschung.

  • Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der verantwortlichen Bearbeiterin oder des verantwortlichen Bearbeiters. Sofern Sie den Verdacht auf einen gefälschten Bescheid haben, sollten Sie stets die Zollbehörde kontaktieren.

  • Das Bundesministerium der Finanzen erlässt selbst keine Bescheide. Sollten Sie einen Bescheid von dort erhalten, ist es mit Sicherheit eine Fälschung.

Zentrale Auskunft des ZollsFür Anfragen hat der Zoll eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die Sie wie folgt erreichen können:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-510 (für Privatpersonen) 0351 44834-520 (für Unternehmen)
E-Mail: info.privat@zoll.de (für Privatpersonen) info.gewerblich@zoll.de (für Unternehmen)
Telefax: 0351 44834-590
Postanschrift: Generalzolldirektion Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Alternativ können Sie sich gerne an Ihr Hauptzollamt oder Zollamt wenden und dort Ihre Fragen auf Wunsch im persönlichen Gespräch klären.

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: