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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die Betrüger verlangen per E-Mail Zahlungen über einen anonymen Prepaid-Zahlungsdienstleister. (Foto: © scyther5 /123RF.com)
Vorlesen:
Oktober 2020
Vorsicht, Abzocke: E-Mails, die angeblich von der Zollverwaltung kommen, fordern zur Zahlung von Steuern auf. Fallen Sie nicht darauf herein!
Aktuell häufen sich betrügerische E-Mails mit einer vorgetäuschten Absenderadresse der Zollverwaltung "noreply@zoll.de". Damit werden Zahlungen von Zoll und Steuern über anonyme Prepaid-Zahlungsdienstleister angefordert. Der Betreff der E-Mails lautet "Benachrichtigungen: Zoll-Kundendienst", die angegebene Paketverfolgungsnummer lautet immer "RS29840L19906971".
"Die deutsche Zollverwaltung fordert niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an", betont Ruth Haliti, Sprecherin des Zollkriminalamts. Zahlung sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
Bürgerinnen und Bürger melden dem Zoll immer wieder, dass sie Zahlungsaufforderungen erhalten haben, die angeblich von Zollbehörden stammen sollen. Zuweilen wird in diesen Schreiben mit Strafverfahren, Inhaftierung oder Beschlagnahme von Paketsendungen gedroht. Auch werden oft extrem hohe Steuerzahlungen gefordert und bei umgehender Begleichung eines geringeren Betrags der Erlass der Restsumme in Aussicht gestellt. Bei solchen Bescheiden handelt es sich immer um Fälschungen!
Zentrale Auskunft des ZollsFür Anfragen hat der Zoll eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die Sie wie folgt erreichen können:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-510 (für Privatpersonen) 0351 44834-520 (für Unternehmen)
E-Mail: info.privat@zoll.de (für Privatpersonen) info.gewerblich@zoll.de (für Unternehmen)
Telefax: 0351 44834-590
Postanschrift: Generalzolldirektion Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Alternativ können Sie sich gerne an Ihr Hauptzollamt oder Zollamt wenden und dort Ihre Fragen auf Wunsch im persönlichen Gespräch klären.
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