Foto: © auremar/123RF.com
HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die Beschäftigten im Bäckerhandwerk erhalten eine angemessene Entgeltanpassung, sagen die beiden Ehrenlandesinnungsmeister Heribert Kamm und Bernd Siebers. (Foto: © wavebreakmediamicro/123RF.com)
Vorlesen:
Oktober 2020
Das Bäckerhandwerk in NRW und den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt.
Nach längeren Verhandlungen haben der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks und der Bäcker-Innungsverband Westfalen-Lippe in der vierten Verhandlungsrunde einen neuen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten abgeschlossen. Der Entgelttarifvertrag vom 3. Juni 2019 behält unverändert seine Gültigkeit bis zum 28. Februar 2021.
"Das Bäckerhandwerk hat in NRW in den vergangenen sieben Krisenmonaten mehr als 250 Millionen Euro Umsatz verloren", sagen die beiden Ehrenlandesinnungsmeister und Verhandlungsführer Heribert Kamm und Bernd Siebers. "Trotz dieser massiven Umsatzrückgänge erfahren unsere geschätzten Beschäftigten durch diese Einigung eine angemessene Entgeltanpassung, zugleich ermöglicht der maßvolle und langfristige Tarifabschluss unseren Betrieben in der aktuell wegen der Corona-Pandemie nur sehr schwer planbaren Wirtschaftslage eine mittelfristige Planungssicherheit unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Belange."
Das Bäckerhandwerk biete damit Sicherheit in unsicheren Zeiten. Der neue Entgelttarifvertrag helfe dabei sicherzustellen, dass die vielen familiengeführten Betriebe in der Branche mit ihren zukunftsfähigen Arbeitsplätzen auch weiterhin qualifizierte und hochmotivierte Mitarbeiter finden und wir eine gute Chance haben, die Corona-Pandemie gemeinsam gut zu überstehen.
Quelle: BIV
4 Kommentare
Kommentar schreiben