Mit der überarbeiteten Richtlinie werden Nullemissionsgebäude zum Standard bei neuen Gebäuden.

Mit der überarbeiteten Richtlinie werden Nullemissionsgebäude zum Standard bei neuen Gebäuden. (Foto: © Thierry Vialard/123RF.com)

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ZDH begrüßt mehr Flexibilität bei der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden

Handwerkspolitik

Die Trilogverhandlungen zur europäischen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie sind beendet. Der durchschnittliche Energieverbrauch von Wohngebäuden soll sinken. Eine Sanierungspflicht soll es aber nicht geben. Das Handwerk begrüßt das.

Die Europäische Kommission, das Europaparlament und der Rat der Europäischen Union haben sich bei den Trilogverhandlungen auf einen Kompromiss zu den neuen Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden geeinigt. Das Ziel ist, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Aktuell entfallen in der EU rund 40 Prozent des Energieverbrauchs auf den Gebäudesektor.

Kernelemente der Richtlinie:

  • Jeder Mitgliedstaat legt einen eigenen nationalen Zielpfad fest, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Dabei besteht ausreichend Flexibilität, um nationale Gegebenheiten zu berücksichtigen. So können die Mitgliedstaaten entscheiden, auf welche Gebäude sich ihre Pläne beziehen und welche Maßnahmen sie ergreifen.
  • Die nationalen Maßnahmen müssen sicherstellen, dass mindestens 55 Prozent der Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt wird. Für Nichtwohngebäude sehen die überarbeiteten Vorschriften schrittweise Verbesserungen durch Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz vor. Ziel ist es, bis 2030 die 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz und bis 2033 die 26 Prozent der Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz zu renovieren.
  • Die Mitgliedstaaten können bestimmte Kategorien von Wohn- und Nichtwohngebäuden, darunter historische Gebäude oder Ferienwohnungen, von den Verpflichtungen ausnehmen.
  • Die überarbeiteten Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz beruhen auf einem gemeinsamen EU-Muster mit gemeinsamen Kriterien, um die Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und Finanzierungsentscheidungen in der gesamten EU zu vereinfachen.
  • Zur Minderung von Energiearmut und zur Senkung der Energiekosten müssen Finanzierungsmaßnahmen Anreize für Renovierungen bieten und diese begleiten. Zudem müssen sie insbesondere auf schutzbedürftige Kunden und Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz ausgerichtet sein, da in diesen Gebäuden besonders viele von Energiearmut betroffene Menschen leben.
  • Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten Schutzvorkehrungen für Mieter treffen, um dem Risiko der Zwangsräumung schutzbedürftiger Haushalte aufgrund unverhältnismäßiger Mieterhöhungen nach einer Renovierung entgegenzuwirken.
  • Aufstellen nationaler Gebäuderenovierungspläne, die die nationale Strategie für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands enthalten und aufzeigen, wie verbleibende Hindernisse beseitigt werden sollten, etwa bei der Finanzierung sowie der Ausbildung und Gewinnung weiterer Fachkräfte.
  • Einführung nationaler Gebäuderenovierungspässe, um Gebäudeeigentümer bei der stufenweisen Renovierung bis hin zu Nullemissionsgebäuden zu unterstützen.
  • Einrichtung zentraler Anlaufstellen für Eigenheimbesitzer, KMU und alle Akteure in der Wertschöpfungskette für Renovierungen, um ihnen gezielte, unabhängige Unterstützung und Beratung zu bieten.

Für Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, darf es ab Anfang Januar 2025 keine Subventionen mehr geben. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung ergreifen. Bis 2040 sollen keine Heizkessel mehr mit fossilen Brennstoffen laufen. Außerdem enthalten die neuen Bestimmungen Regeln zur Vorverkabelung, zu Ladepunkten für Elektrofahrzeuge und zu Fahrradparkplätzen.

Mit der überarbeiteten Richtlinie werden Nullemissionsgebäude zum Standard bei neuen Gebäuden. Öffentliche Gebäude müssen ab Anfang 2028 diesem Standard genügen und ab dem 1. Januar 2030 auch alle anderen Neubauten. Zusätzlich müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass neue Gebäude sich für die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf dem Dach eignen. Auf bestehenden öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden müssen ab 2027 schrittweise Solaranlagen installiert werden. Die Bestimmungen treten je nach Gebäudetyp und -größe zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.

Mehr Flexibilität bei der Maßnahmenplanung

"Es ist gut, dass mit dem erzielten Kompromiss die verpflichtende Sanierung einzelner Gebäude zum Erreichen besserer Energieeffizienzklassen vom Tisch ist und Mitgliedstaaten und Eigentümern mehr Flexibilität eingeräumt wird, als es EU-Kommission und Parlament in ihren Positionen ursprünglich vorgesehen hatten", kommentiert Holger Schwannecke die Ergebnisse der Trilogverhandlungen. Den Mitgliedstaaten werde mehr Spielraum gegeben, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Energieeinsparziele im Gebäudesektor erreichen, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

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Neben der Sanierungsmaßnahme am einzelnen Gebäude sollen auch andere Werkzeuge zu den Einsparzielen beitragen können. Schwannecke: "So können die Auswirkungen für den einzelnen Eigentümer oder Mieter milder ausfallen. Bei noch strengeren Vorgaben wäre zu befürchten gewesen, dass die hohen Kosten und langen Amortisationsfristen viele Eigentümer abgeschreckt oder auch hart getroffen hätten. Das nun beschlossene Mehr an Flexibilität ist daher ein guter Weg, um die ambitionierten Klimaziele der EU zu erreichen. Der zugestandene größere Spielraum auf nationaler Ebene muss jetzt richtig genutzt werden."

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Text: / handwerksblatt.de

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