Attraktive Defender-Angebote exklusiv für Handwerker
Handwerksunternehmen erhalten bis 31. Oktober 2025 Sonderkonditionen auf Land Rover Defender-Modelle, inklusive bis zu 13 Prozent Nachlass und Original-Zubehör im Wert von 2.000 Euro.
Handwerksbetriebe erhalten im Rahmen einer Kooperation zwischen Land Rover und der SDH Servicegesellschaft Deutsches Handwerk GmbH Zugang zu besonderen Konditionen für neue Defender-Modelle.
Sonderkonditionen im Überblick
Bis zum 31. Oktober 2025 profitieren gewerblich tätige Handwerkerinnen und Handwerker beim Erwerb eines neuen Defender mit einem SDH-Abrufschein von folgenden Vorteilen:
- Preisnachlässe von bis zu 13 Prozent auf den Listenpreis
- Verlängerte Garantie von fünf Jahren (herstellerseitig)
- Defender Original-Zubehör im Wert von 2.000 € netto ohne Aufpreis
Mit diesen Konditionen steht ein neues Firmenfahrzeug zur Verfügung, das den Anforderungen im Arbeitsalltag ebenso wie im privaten Einsatz gerecht werden kann.
Defender-Modelle und Zubehör: Optionen für Käufer
Zur Auswahl stehen alle aktuellen Defender-Versionen (90, 110 und 130), als Benziner, Diesel oder Plug-in Hybrid – jeweils mit unterschiedlicher Motorisierung, wahlweise mit oder ohne Hard Top. Fahrzeuge sind als individuell konfigurierbare Neuwagen oder als sofort verfügbare Lagerwagen erhältlich.
Das Defender Original-Zubehör zeichnet sich durch hohe Passgenauigkeit und Robustheit aus. Die Zubehörprämie im Wert von 2.000 Euro netto ist für die individuelle Ausstattung der Fahrzeuge nutzbar und umfasst unter anderem Transportlösungen, Innenraumdetails und Design-Elemente.
Voraussetzungen und Abwicklung
Die Zubehörprämie kann ausschließlich direkt bei der Fahrzeugbestellung bei teilnehmenden Defender-Partnern eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Der Wert der Prämie muss auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen sein.
Handwerksbetriebe können sich unter www.sdh.de kostenfrei registrieren und anschließend einen SDH-Abrufschein mit individuellem Gutschein-Code für den Defender beantragen. Voraussetzung ist der Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit, beispielsweise durch eine Handwerkerkarte, die Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug mit Bezug zum Handwerk. Der Abrufschein ist beim lokalen Defender-Partner einzulösen.
Weitere Informationen zur Aktion
Quelle: SDH
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Text:
Jürgen Ulbrich /
handwerksblatt.de
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