Keine Abmahnungen wegen Bagatellen mehr
Ein neues Gesetz soll unseriöse Vereine und sogenannte Abmahn-Anwälte stoppen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Entwurf beschlossen. Auch der Zugang zu Ersatzteilen wird erleichtert.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Keine Angst vor Abmahnungen!
Abmahnindustrie adé: Künftig können Wettbewerber ihre Konkurrenten nicht mehr wegen nichtigster Verstöße – auch gegen die Datenschutzgrundverordnung – kostenpflichtig abmahnen und Vertragsstrafen verhängen. Am 15. Mai hat das Kabinett einen Entwurf für das "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" beschlossen. Es sieht diverse Maßnahmen vor, um dem Abmahnmissbrauch zu begegnen: Es stellt höhere Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen, verringert die finanziellen Anreize für Abmahnungen, gibt mehr Transparenz und vereinfacht die Geltendmachung von Gegenansprüchen. Ein wichtiger Punkt des Gesetzentwurfs: Abmahner erhalten keinen Aufwendungsersatz mehr, wenn ein Verstoß nur unerheblich ist.
Hier geht es zum Wortlaut des GesetzentwurfsAbmahnvereinen und Anwälten, die auf dem Rücken kleiner Gewerbetreibender Missbrauch mit Abmahnungen betreiben, wird damit das Geschäftsmodell entzogen. Künftig können Vereine oder Handwerksbetriebe nicht mehr kostenpflichtig abgemahnt werden, nur weil die Angaben im Impressum ihrer Website unvollständig sind.
Handwerk begrüßt Gesetz
Zu dem Gesetzentwurf erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke: "Es ist gut, dass die Bundesregierung missbräuchlichen Abmahnungen den Kampf ansagt. Gerade auch Handwerksbetriebe sind häufig Adressat massenhafter und unseriöser Abmahnungen. Die Bundesregierung verfolgt mit den vorgesehenen Maßnahmen die richtigen Ansätze." Es sei überfällig, die Anforderungen an die Abmahnbefugnis von Verbänden zu erhöhen und die wirtschaftlichen Anreize für Abmahnungen von Verstößen gegen Informationspflichten und Datenschutzvorschriften gezielt einzudämmen.
"Der Gesetzentwurf schießt jedoch bei der Beschränkung der Abmahnbefugnis über das Ziel hinaus", bedauert Schwannecke. "So wird einem Teil der Handwerksorganisation die Abmahnbefugnis entzogen. Die Seriosität und praktische Bedeutung von Innungsverbänden auf Landes- und Bundesebene für den fairen Wettbewerb in ihrem jeweiligen Gewerk sind jedoch unumstritten." Der Bundestag sei deshalb gefordert, allen gesetzlich eingerichteten Handwerksorganisationen auch weiterhin die Befugnis zur Abmahnung einzuräumen.
Ersatzteilmarkt wird ebenfalls fairer
Ersatzteile: Die EU hat neue Regelungen für Elektrogeräte verabschiedet. Produzenten müssen künftig Ersatzteile und Informationen bereitstellen.Das Gesetz regelt auch den Markt für sichtbare Ersatzteile neu: Mit der Einführung der sogenannten Reparaturklausel wird ein Mindestmaß an Wettbewerb geschaffen. Dies geschieht über eine Anpassung des Designrechts. Nach derzeitigem Recht können Hersteller für einzelne, sichtbare Elemente Designschutz in Anspruch nehmen. Nach der Reparaturklausel werden formgebundene Ersatzteile nicht mehr designrechtlich geschützt. So erhalten freie Werkstätten und Verbraucher günstigeren Zugang zu bislang schwer erhältlichen und teuren Ersatzteilen.
Schon im September 2018 hatte Bundesjustizministerin Barley den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt. Viele Stimmen aus Politik und Wirtschaft, auch aus dem Handwerk, hatten gefordert, das aktuelle Abmahnrecht zu reformieren.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
2 Kommentare
Kommentar schreiben