Schwarzarbeit: Das sagt die Rechtsprechung
Deutsche Gerichte haben in den letzten Jahren einige interessante Urteile zum Thema Schwarzarbeit gefällt. Lesen Sie hier eine Übersicht.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Offensiv gegen Schwarzarbeit
Die Rechtsprechung muss sich immer wieder mit Schwarzarbeit beschäftigen. Wir bringen einen Überblick über die wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen der letzten Jahre, beginnend mit den aktuellsten.
Urteile zur Schwarzarbeit
Keine Schwarzarbeit bei fehlendem Eintrag in die Handwerksrolle
Arbeitet ein Handwerker, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, ist das keine Schwarzarbeit, wenn der Bauherr dies bei Vertragsschluss nicht wusste. (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2023, Az. 29 U 115/22). § Hier mehr lesen! 🛠️
Bau: Schwarzarbeit ist nicht automatisch mangelhaft
Wird ein Haus teilweise in Schwarzarbeit errichtet, ist diese Tatsache für sich genommen noch kein Hinweis auf einen Baumangel (Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Mai 2021, Az. V ZR 24/20). § Hier mehr lesen! 🛠️
Schwarzarbeit: Dachdecker verursachen Dachstuhlbrand und haften nicht
Zwei Dachdecker mussten nicht haften, obwohl sie einen Brand verschuldet hatten. Entscheidend war, dass der fachkundige Bauherr eine Abweichung von den Regeln der Technik gewünscht hatte, und dass die Arbeiten "schwarz" erfolgten (Landgericht Koblenz, Urteil vom 2. August 2021, Az. 1 O 234/17). § Hier mehr lesen! 🛠️
"Bar und ohne Quittung" ist Schwarzarbeit
Bauherr und Handwerker hatten Bargeldzahlungen "ohne Quittung" vereinbart. Das sei ein gewichtiges Indiz für eine Schwarzgeldabrede, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 14. Januar 2021, Az. 5 U 18/20). § Hier mehr lesen! 🛠️
Bauleistung als "Honorar" des Architekten ist Schwarzarbeit
Stellt der Architekt der Baufirma keine Rechnung für seine Planungsleistung, weil diese im Gegenzug dessen Privathaus saniert, ist der Architektenvertrag wegen Schwarzarbeit nichtig (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. November 2020, Az. 22 U 73/20). § Hier mehr lesen! 🛠️
Schwarzgeldabrede per WhatsApp
Eine WhatsApp mit der Bitte, den Werklohn auf zwei verschiedene Konten zu zahlen, "damit nicht so viel an die Augen von F…. kommt", war eine Schwarzgeldabrede, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 21. Januar 2020, Az. I-21 U 34/19). § Hier mehr lesen! 🛠️
Schwarzarbeit bleibt beim Verletztengeld außen vor
Einnahmen aus Schwarzarbeit werden nach einem Arbeitsunfall beim Verletztengeld nicht berücksichtigt (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Oktober 2019, Az. L 9 U 109/17). § Hier mehr lesen! 🛠️
Barzahlung ist Indiz für Schwarzarbeit
Bezahlt der Kunde den Handwerker mit Bargeld, ohne eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis zu erhalten, ist das für Richter ein Hinweis auf Schwarzarbeit (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Januar 2019, Az. 7 U 103/18). § Hier mehr lesen! 🛠️
Foto: © ginasanders/123RF.com Dumm: Nachträglich verabredete Schwarzarbeit
Auch eine nachträgliche "Ohne-Rechnung-Abrede" führt zu Nichtigkeit des Vertrags – mit allen bitteren Konsequenzen: Der Bauherr verliert seine Gewährleistungsrechte, der Auftragnehmer seinen Werklohnanspruch (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18. Oktober 2017, Az. 12 U 115/16). § Hier mehr lesen! 🛠️
Kein Geld zurück bei Schwarzarbeit
Ein Kunde, der mit dem Handwerker Schwarzarbeit vereinbart, hat keine Rechte aus dem Vertrag. Das gilt auch, wenn diese Absprache nachträglich getroffen wurde (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. März 2017, Az. VII ZR 197/16). § Hier mehr lesen! 🛠️
Schwarzarbeit ist keine Ausrede für Zechpreller
Das kommt immer wieder vor: Unzufriedene Kunden zahlen nicht – mit der Begründung, der Vertrag mit dem Handwerker sei wegen Schwarzarbeit nichtig. Irrtum! meint das Oberlandesgericht Düsseldorf und lässt das sie damit nicht durchkommen (Beschluss vom 1. März 2016, Az. I-23 U 110/15). § Hier mehr lesen! 🛠️
Schwarzarbeiter gehen leer aus
Wer schwarzarbeitet, hat keinerlei Anspruch auf Bezahlung. Weder auf Werklohn noch auf Wertersatz (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. April 2014, Az. VII ZR 241/13). § Hier mehr lesen! 🛠️).
Keine Mängelhaftung bei Schwarzarbeit
Vereinbaren Handwerker und Kunde eine Barzahlung ohne Rechnung, ist der Vertrag nichtig. Der Kunde kann dann keine Gewährleistung geltend machen, der Handwerker keinen Werklohn. Das höchste deutsche Zivilgericht hat seine Rechtsprechung zur Schwarzarbeit 2013 geändert (Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. August 2013, Az. VII ZR 6/13). § Hier mehr lesen! 🛠️).
Ohne Rechnung sieht der Richter "schwarz" Eine rechtliche Einordnung der Schwarzarbeit finden sie > hierDeutsches Handwerksblatt jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Handwerksblatt registrieren!
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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