Die Zahlungsfähigkeit der Auftraggeber wird zu selten geprüft. Der Großteil der Handwerker vertraut lieber auf sein Bauchgefühl doch das kann schnell nach hinten losgehen.

Die Zahlungsfähigkeit der Auftraggeber wird zu selten geprüft. Der Großteil der Handwerker vertraut lieber auf sein Bauchgefühl doch das kann schnell nach hinten losgehen. (Foto: © alexkalina/123RF.com)

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Bonität im Handwerk: Nicht jedem Kunden über den Weg trauen

Die Zahlungsfähigkeit der Auftraggeber wird zu selten geprüft. Der Großteil der Handwerker vertraut lieber auf sein Bauchgefühl und seine Geschäftserfahrung.

Das sind die Ergebnisse einer Umfrage des Deutschen Handwerksinstituts (DHI). Eine Gleitsichtbrille im Wert von 800 Euro – die hat der Optikermeister seinem Kunden einfach mitgegeben, ohne dafür Geld zu kassieren. Seinen Lohn wird er auch nicht mehr sehen, denn der Kunde hat schon vor Jahren einen Offenbarungseid abgegeben. Mehr Misstrauen, das wünscht sich Rechtsfachwirt Hartmann von den Handwerksbetrieben.

Hartmann leitet die Inkassostelle der Handwerkskammer zu Leipzig. 500 bis 600 neue Fälle bekommen er und seine Kollegin jedes Jahr auf den Schreibtisch. Und in 95 Prozent aller Fälle hat der Schuldner schon negative Merkmale – es läuft ein Insolvenzverfahren, er hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, er zahlt seine Kredite nicht pünktlich ab, es gibt einen Vollstreckungsbescheid. Schuldner mit guter Bonität kennt Hartmann so gut wie nicht.

Aktuelle Umfrage des DHI

Das Problem ist, dass sich die Handwerker nicht über ihre Kunden informieren", sagt der Inkassoexperte. Die Bonitätsprüfung hat im Handwerk einen sehr geringen Stellenwert. Wenn überhaupt, dann werden nur Neukunden überprüft, oder aber man hinterfragt die Zahlungsfähigkeit, wenn der Auftrag eine bestimmte Summe überschreitet. Der Großteil der Handwerker verlässt sich lieber auf sein Bauchgefühl und seine Geschäftserfahrung.

Das bestätigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Handwerksinstituts (DHI) zum Thema "Forderungsmanagement". Die Unternehmen sagen, dass ihnen ein ausführliches Gespräch völlig ausreicht, um die finanzielle Situation des Kunden beurteilen zu können. Wenn es ihnen nötig erscheint, dann informieren sie sich noch im Kollegenkreis. Nur 25 Prozent der Befragten starten regelmäßig eine Abfrage bei einer Wirtschaftsauskunftei.

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Schlüssigkeit der Forderung prüfen

Sogar der Blick in das eigene Rechnungswesen wird vernachlässigt, weiß Hartmann. "Doch wenn ein Kunde seine Rechnung 2010 nicht bezahlt hat, dann tut er das heute auch nicht." Die Handwerkskammer zu Leipzig hat die Mahn- und Inkassostelle vor 17 Jahren eingerichtet – und seitdem stehen dort die Telefone nicht still. Nach erfolgloser erster Mahnung prüfen Hartmann und seine Kollegin die Schlüssigkeit der Forderung, sie führen das vorgerichtliche Mahnverfahren durch, bewirken den Erlass des Mahnbescheides und treiben die Forderung im Vollstreckungsverfahren bei.

Die Mahn- und Inkassostelle darf nur unbestrittene Forderungen einziehen. Bei Mängeln oder überzogenen Fristen wird der Fall an einen Anwalt übergeben. "In 70 Prozent aller Fälle sind wir erfolgreich", erklärt Hartmann. Bis zu zehn Jahre kann der Insolvenzverwalter das Geld, das der Handwerker bereits eingebucht hat, zurückfordern, wenn der Handwerker über die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers bei Auftragserteilung informiert war. "Davon ist auszugehen, wenn er beim letzten Mal das Geld nur mit Zwangsvollstreckungsmitteln erhalten hat."

Prävention als Hauptaufgabe

Eine Hauptaufgabe sieht Hartmann deshalb in der Prävention. In den Meisterklassen, bei Innungsversammlungen oder bei den Betriebswirten des Handwerks macht er deutlich, warum man seine Kunden prüfen muss, bevor man mit der Arbeit loslegt. Und dass man im Zweifel Sicherungsinstrumente, wie Vorkasse oder die Bauhandwerkersicherung, einbaut.

Doch die Handwerker hätten Angst ihre Kunden zu verprellen, wenn sie Vorkasse verlangen. "Lieber arbeiten sie umsonst." Immerhin, bei den meisten Betrieben würde seine Botschaft inzwischen ankommen.

Text: / handwerksblatt.de