Waren über das Internet bestellen und im Geschäft abholen (click & collect) ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften ab dem 15. Februar 2021 in Sachsen wieder möglich.

Waren über das Internet bestellen und im Geschäft abholen (click & collect) ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften ab dem 15. Februar 2021 in Sachsen wieder möglich. (Foto: © photogranary /123RF.com)

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Ab 15. Februar "click & collect" in Sachsen möglich

Betriebsführung

Ab dem 15. Februar 2021 dürfen Händler in Sachsen den "click & collect-Service" wieder anbieten. Online oder telefonisch bestellte Ware darf unter Beachtung strenger Regeln vor Ort abgeholt werden.

"Ich bin sehr froh, dass wir diese Entscheidung heute treffen konnten. Es ist mir absolut bewusst, dass die Öffnung dieses Verkaufskanals für die lokalen Händler immens wichtig ist", erklärt Martin Dulig (SPD).

Unterstützung der lokalen Händler

Der sächsische Wirtschaftsminister forderte die Einwohner des Freistaates dazu auf, die lokalen Händler zu unterstützen. Grundlage für die Entscheidung des Kabinetts, die sächsische Corona-Schutzverordnung anzupassen, seien weiter sinkenden Inzidenzwerte

Öffnen dürfen demnach die von der Schließung betroffenen Geschäfte jetzt auch zur Abholung von bestellter Ware und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften. Diese Waren müssen vorab telefonisch oder über Online-Angebote angeboten werden. Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Auch Drive-in ist denkbar, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.

Abstands- und Hygienemaßnahmen einhalten

Bei der Abholung in Ladengeschäften in Passagen oder Einkaufscentern sollte die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist ein Warteschlangen-Management notwendig, beispielsweise mit der Einrichtung von Warteplätzen, Hinweisschildern etc., welches alle Punkte der Abstands- und Hygienemaßnahmen beinhaltet. Es muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird.

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Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen, wie sie generell beim Einkaufen und im ÖPNV seit 28. Januar in Sachsen verpflichtend sind. Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, etwa im Voraus, auf Rechnung oder online.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Text: / handwerksblatt.de

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