Foto: © kebox/123RF.com
HWK des Saarlandes | Oktober 2024
htw saar lädt ein zum Technologietag
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes lädt alle Interessierten am 24. Oktober herzlich zum Technologietag "Additive Fertigung" ein.
Das Thema Barrierefreiheit soll auch in den nächsten vier Jahren eine herausragende Rolle spielen, kündigt das Bundesarbeitsministerium an. Für Firmen, die keine Schwerbehinderten beschäftigen, steigt die Ausgleichsabgabe. (Foto: © arnoaltix/123RF.com)
Vorlesen:
Dezember 2021
Zum "Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung" kündigt das Arbeitsministerium Maßnahmen an, die die Inklusion und Gleichstellung im Job voranbringen sollen. Ab 2022 soll es einheitliche Beratungsstellen für Arbeitgeber geben.
"Aufbruch für mehr Barrierefreiheit", so nennt das Bundesarbeitsministerium seine Ziele zum "Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung", dem 3. Dezember. Im Koalitionsvertrag der kommenden Regierung gebe es viele Maßnahmen, um Inklusion und Gleichstellung in der Arbeitswelt voranzubringen.
"Wir haben in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt oder initiiert, um die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Doch es bleibt noch viel zu tun. Das Thema Barrierefreiheit geht uns alle an und wird auch in den nächsten vier Jahren eine herausragende Rolle spielen", versichert Bundesminister Hubertus Heil.
Um die Barrierefreiheit in Deutschland auszuweiten und zu stärken, sollen das Behindertengleichstellungsgesetz, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz jetzt weiterentwickelt werden.
Bereits beschlossen ist die Errichtung einheitlicher Ansprechstellen für Arbeitgeber. Die Ansprechstellen beraten die Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Sie sollen sie auch bei Anträgen von für Förder- und Unterstützungsleistungen unterstützen. Diese einheitlichen Ansprechstellen sollen zum 1. Januar 2022 ihre Arbeit aufnehmen. Zum Beispiel bei den örtlichen Integrationsfachdiensten. Finanziert werden die Stellen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Für die sogenannten Null-Beschäftiger, also Firmen, die trotz Beschäftigungspflicht keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, soll künftig auch eine höhere Ausgleichsabgabe erhoben werden. Für sie soll eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe eingeführt werden, so steht es im Koalitionsvertrag der künftigen Ampelregierung.
So berechnet sich die Ausgleichsabgabe: Unternehmen mit mindestens 20 Angestellten müssen mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzen – sonst wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Die Ausgleichsabgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt. Sie beträgt 125 Euro bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent, 220 Euro bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis weniger als drei Prozent und 320 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent. Für kleinere Unternehmen, etwa im Handwerk, gibt es Ausnahmen. Betriebe mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen (mindestens) einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 125 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen. Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 125 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 220 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etabliert werden. "Das Ziel ist es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen", heißt es aus dem Ministerium.
Der Schwerbehindertenausweis soll zudem schrittweise durch einen digitalen Teilhabeausweis ersetzt werden. Ferner soll das Instrument des Persönlichen Budgets gestärkt werden. So will man die selbstbestimmte Teilhabe fördern.
Wie das Ministerium ankündigt, ist ein Bundesprogramm Barrierefreiheit geplant. Außerdem soll die Beratungstätigkeit der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit ausgebaut und ein Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache / Gebärdensprache eingerichtet werden.
Bereist im Juli 2021 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAD) das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verkündet. Private Unternehmen wurden erstmals dazu verpflichtet, bei Produkten und Dienstleistungen Anforderungen zur Barrierefreiheit zu erfüllen. Damit wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt. In dieser Legislaturperiode sollen private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen verpflichtet werden.
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und zwei Millionen Euro Umsatz sind teilweise von den Regelungen ausgenommen. Sie sollen aber Beratungsangebote der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit erhalten, um die Anforderungen zur Barrierefreiheit so weit wie möglich umsetzen zu können.
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurde unter anderem das Zutrittsrecht von Assistenzhunden zu öffentlichen und privaten Räumlichkeiten, eine Verbesserung des Gewaltschutzes in Einrichtungen und eine Ausweitung des Budgets für Ausbildung erreicht.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Kommentar schreiben