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Das Saarland setzt auf ressourcenschonendes und wirtschaftliches Bauen.
"Die Höhere Berufsbildung erhält erstmals eine förderpolitische Gleichwertigkeit mit der akademischen Bildung", meint ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. (Foto: © ZDH / Schuerring)
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13. März 2020
Aktualisiert am 21. März 2024, 08:08
Der Bundesrat hat dem neuen Aufstiegs-BAföG zugestimmt. Mit diesem Beschluss leisten die Bundesländer einen wichtigen Beitrag zur Wertschätzung der höheren Berufsbildung, ist der ZDH überzeugt.
"Mit der spürbaren finanziellen Entlastung von Handwerkerinnen und Handwerkern, die sich fortbilden wollen, wird ein wichtiger Schritt hin zur Gleichstellung von beruflichen und akademischen Abschlüssen geleistet", kommentiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), den Beschluss des Bundesrats zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Der 100-prozentige Zuschuss zum Lebensunterhalt für den Besuch von Vollzeitkursen sowie der Erlass des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten von Existenzgründern sei ein wichtiges Signal der Wertschätzung gerade für junge Handwerkerinnen und Handwerker. Außerdem wird nach Angaben des Bundesrates der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro angehoben.
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Alles Wichtige zum Aufstiegs-BAföGMit der künftigen Förderung von bis zu drei Fortbildungsabschlüssen werde eine jahrelange Forderung des Handwerks nun gesetzlich umgesetzt. Damit könne nicht nur die Fortbildungsbereitschaft positiv beeinflusst werden. "Die Höhere Berufsbildung erhält erstmals eine förderpolitische Gleichwertigkeit mit der akademischen Bildung", so Schwannecke. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. August 2020 in Kraft treten.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks, Bundesrat
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