Meisterpflicht: Kontroverse Diskussion im Bundestag
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat sich im Rahmen einer Anhörung mit dem Thema Meisterpflicht im deutschen Handwerk beschäftigt.
Bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie ging es um die Meisterpflicht im deutschen Handwerk. Mehrere Bundestagsfraktionen hatten dazu Anträge vorgelegt:
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen will mit einem Bündel an Maßnahmen Handwerker stärken und die Branche attraktiver für Nachwuchs machen.
Qualität und Rahmenbedingungen stehen im Mittelpunkt des Antrags der Linksfraktion.
Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Folgen der abgeschafften Meisterpflicht in zahlreichen Handwerksberufen zu prüfen.
Die AfD-Fraktion fordert die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den zulassungsfreien Berufen im Handwerk.
Die Anträge der Fraktionen
Hier finden Sie den Antrag der Grünen
Hier finden Sie den Antrag der Linken
Hier finden Sie den Antrag der FDP
Hier finden Sie den Antrag der AfD
ZDH: Dringende Korrektur notwendig
Zu den geladenen Sachverständigen gehörte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Er sprach von "erheblichen, fast dramatischen Brüchen", die die Novelle der Handwerksordnung 2004 mit sich brachte. "Weniger Qualifizierung, weniger Ausbildung, weniger Meisterprüfungen." Hier müsse man gegensteuern und so viele Gewerke wie möglich in die Zulassungspflicht zurückführen.
"Der Meisterbrief als entscheidender Baustein unseres dualen Aus-, Weiter- und Fortbildungssystems ist für eine nachhaltige Wirtschafts- und Handwerkspolitk im Ergebnis unverzichtbar." Man habe 2004 ein "fatales bildungspolitisches Signal ausgesendet", dass Qualifikation für 53 Gewerke nicht zähle. "Das gilt es dringend zu korrigieren."
Olaf Behrends von der Handwerkskammer Dresden betonte, dass nicht nur die Kammer, sondern auch die Betriebe die Bemühungen für eine Rückführung von Gewerken in die Meisterpflicht befürworten. "Drei Eckpunkte sind bei der Handwerkskammer zum Tragen gekommen. Das ist der Eckpunkt Verbraucherschutz, der Eckpunkt Stärkung der Unternehmen selbst und der Eckpunkt Fachkräftesicherung durch Ausbildungsleistung. Im Vergleich zu Meisterbetrieben liege die Bestandsfestigkeit der Unternehmen in zulassungsfreien Gewerken bei "maximal circa 50 Prozent".
BIBB: Meisterprüfungskonzept wichtig
Das Meisterprüfungskonzept kombiniere ein Leistungsversprechen des Meisters aus der Expertise des Meisters heraus mit einem Qualitätsversprechen in der Ausbildung, erklärte Friedrich Hubert Esser vom Bundesinstitut für Berufsbildung. Diese Konzept sei wichtig für die Leistungsfähigkeit des Handwerks. Mit der Deregulierung habe man mit dem Leistungsprinzip gebrochen. "Wenn sich das auf andere Gewerke ausweiten würde, dann würde das Leistungsniveau des Handwerks sinken und der volkswirtschaftwirtschaftliche Beitrag des Handwerks für das gesamte Bruttoinlandsprodukt wäre infrage gestellt.
Justus Haucap vom Düsseldorf Institute for Competition Economics stellte einen deutlichen Rückgang der Bestandsfestigkeit der von der Zulassungspflicht befreiten Gewerke fest (von rund 70 Prozent auf etwa 50 Prozent bei der Fünfjahresüberlebensquote). Hier könnten erst später festgestellte Mängel nicht mehr als Garantieleistung behoben werden. Das sei nicht nur dem steigenden Wettbewerb geschuldet, sondern auch der abnehmenden Qualifikation. Er räumte aber ein, dass die Entwicklung der Ausbildung in den verschiedenen Gewerken sehr unterschiedliche Gründe habe.
DGB: Wiedereinführung in Anlage-B-Gewerken
"Der DGB spricht sich für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in den Anlage-B-Gewerken aus", so Anna Dollinger vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). "Wir sagen aber auch ganz klar, wir brauchen eine homogene erweiterte Betrachtung des Handwerks und der Handwerksordnung. Dazu gehört auch die Einbeziehung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Handwerk, darunter fällt auch die Stärkung der Tarifbindung." Gleichzeitig müsse eine Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes geprüft werden. Ein weiteres Thema seien die Ausweichbewegungen der Soloselbstständigen innerhalb der Gewerke.
Eine Rückführung von Gewerken in die Meisterpflicht müsse gründlich rechtlich geprüft werden. "Ich würde nicht sagen, dass man jedes einzelne Gewerk von B1 nach A überführen kann und das in jedem einzelnen Gewerk mit dem Verfassungs- und Europarecht vereinbar ist", sagte Martin Burgi von Ludwig-Maximilians-Universität München. Aber bei einer erheblichen Zahl an Gewerken sei das möglich. "Der eigentlich relevante Maßstab sind die Grundfreiheiten des AEU-Vertrages." Hier sei in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes anerkannt, dass Qualitätssicherung, Verbraucherschutz, Schutz der Dienstleistungsempfänger legitime Zwecke seien, um die Grundfreiheiten zu beschränken. "Materiell kann man das also rechtfertigen."
Kilian Bizer von der Georg-August-Universität Göttingen beschrieb den stärkeren Wettbewerb für Verbraucher und die Erleichterung der Gründungstätigkeit als mögliche positive Seiten der Reform von 2004. Negativ sei die Wirkung auf Ausbildung und durchschnittliche Qualifikation der Betriebsinhaber. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht sei eine Maßnahme zur Steigerung der Qualifikationstätigkeit im Handwerk und daher zu befürworten.
Helmut Dittke von der IG Metall sagte, dass die Deregulierung von 2004 zu "massiven Verwerfungen" geführt habe. "Man muss an der Stelle auch nochmal für fairen Wetbberwerb sorgen." Nur mit einer Wiedereinführung der Meisterpflicht sei das aber nicht zu schaffen. Es müssten auch die vielen prekären Soloselbstständigkeiten geregelt und ein neuer Ordnungsrahmen geschaffen werden.
Meisterpflicht als Berufszugangsbeschränkung?
Klaus Holthoff-Frank von der Monopolkommission bezeichnete die Meisterpflicht als Berufzugangsbeschränkung, "in deren Folge es dann wieder weniger Betriebe und auch weniger Wettbewerb geben wird". Für die Monopolkommission seien die Argumente der Befürworter einer Wiedereinführung der Meisterpflicht nicht überzeugend. Es gebe in diesem Bereich "jede Menge anekdotische Evidenz, aber keine systematischen Studien". Die Rückkehr in die Zulassungspflicht sei kein Mittel, um die Qualität wieder anzuheben. Besser wäre es, beim Status Quo zu bleiben und den Meisterbrief als freiwilliges Qualitätssignal zu belassen.
"Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einzelnen Gewerken ist überfällig. Die Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 hat in den Bauberufen, die aus der Anlage A gestrichen wurden, zu dramatischen Fehlentwicklungen geführt", erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, anlässlich der Anhörung. Nicht nur die Ausbildungsleistung habe sich drastisch verringert, auch die Zahl der Meisterprüfungen sei erheblich zurückgegangen. Ohne Meisterbetriebe gebe es aber keine Ausbildung – mit fatalen Folgen für die Fachkräftesicherung.
"Um das System der dualen Ausbildung nicht nachhaltig zu beschädigen, muss jetzt dringend die Wiedereinführung des Meisterbriefs kommen. Der Meisterbrief ist darüber hinaus ein verlässliches Gütesiegel und ist zumindest in den Bauberufen schon aus Verbraucherschutzgründen geboten. Daher appellieren wir an die Abgeordneten des Wirtschaftsausschusses, den Anträgen zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen Handwerken zu folgen. Wir setzen uns dafür ein, die Meisterpflicht im Fliesenleger-, Estrichleger-, Betonsteinhersteller- und Parkettlegerhandwerk wieder einzuführen, um die Verwerfungen, die die Abschaffung der Meisterpflicht 2004 verursacht hat, zu beseitigen."
Die Anhörung wurde im Parlamentsfernsehen übertragen und ist in der Mediathek hier anzuschauen.
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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