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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
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Januar 2021
Der Einzelhandel, die Gastronomie und Kosmetiker sind mindestens bis 7. März geschlossen. Einen Ausgleich der Fixkosten gibt es über die Überbrückungshilfe III. Was ist der Unterschied zu den November- und Dezemberhilfen?
Für die vom Lockdown betroffene Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler hat die Bundesregierung Milliardenhilfen vorgesehen. Allerdings gelten seit Januar andere Regeln als bei den November- und Dezemberhilfen.
Für die vom Beschluss von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 betroffenen Branchen gibt es die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe. Die Dezemberhilfe schloss zeitlich an die Novemberhilfe an, endete aber am 31. Dezember 2020. Betroffene Betriebe erhalten insgesamt 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vorjahr.
Die Abschläge für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember wurden seit 5. Januar ausgezahlt. Wie bei der Novemberhilfe kann es auch bei der Dezemberhilfe Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geben. Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen. Die Abschlagszahlungen sind als Vorschuss auf spätere Zahlungen vorgesehen.
Das Antragsportal für die Überbrückungshilfe III ist seit 10. Februar 2021 freigeschaltet. Unternehmen und Selbstständige können für die Zeit bis Ende Juni 2021 die staatliche Hilfe beantragen. Erste Abschläge soll es ab 15. Februar geben.
Anträge für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe Anträge für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember können von Soloselbständigen direkt und für alle anderen Unternehmen über deren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auf der IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Dort werden auch alle Fragen zur November- und Dezemberhilfe geklärt.
Bei der Überbrückungshilfe III handelt sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. "Anders als bei der November- und Dezemberhilfe bekommen diese Betriebe statt Hilfen, die sich am Umsatz orientieren, Zuschüsse zu ihren betrieblichen Fixkosten zu verbesserten Konditionen", berichtet Andreas Steinberger, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe des Umsatzrückgangs. Bis zu 90 Prozent der Fixkosten werden übernommen.
Unternehmen, Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro im Jahr 2020 können im Förderzeitraum von Januar bis Ende Juni 2021 die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen, wenn sie geltend machen können, dass sie:
Quelle: Bundesregierung
Die Anträge werden weiterhin über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer oder Rechtsanwalt gestellt. Soloselbstständige, die Neustarthilfe (einmalig maximal 5.000 Euro) beantragen, können direkt Anträge stellen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) und müssen dazu ihr ELSTER-Zertifikat nutzen.
Zur Liquiditätssicherung werden die mit den Schließungsanordnungen verbundenen Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern in den Bilanzen aufgefangen. Dazu ist vorgesehen, Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell zu ermöglichen.
Der Handel soll Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen können.
Warum enden die großzügigen November- und Dezemberhilfen? "Die Bundesregierung rechtfertigt die Sonderbehandlung der Branchen, die vom Beschluss vom 28. Oktober betroffen sind, damit, dass sie bei der Schließung im November ein Sonderopfer erbringen habe müssen", so Steinberger. Viele andere Betriebe hätten damals weiter öffnen dürfen. Seit 16. Dezember sei dies anders: Nun hätten alle schließen müssen.
Bis zum Jahreswechsel gab es vorübergehend zwei unterschiedliche Hilfssysteme. Seit Januar 2021 gilt für alle Betriebe die Überbrückungshilfe III. Anträge für die Überbrückungshilfe II sind noch bis Ende Januar möglich.
Ecovis-Unternehmensberater Andreas Steinberger hält das Antragsverfahren noch immer für zu kompliziert. "Besser wäre es, sich am wegfallenden Einkommen zu orientieren", meint er. Für Selbstständige brächten die Fixkosten als Bemessungsgrundlage wenig, so der Experte. "Sie arbeiten oft zu Hause und haben kaum Fixkosten. Damit haben sie kaum Zugang zu Förderprogrammen und keinen Ausgleich für wegbrechende Umsätze."
Steuerzahler, die durch die Corona-Krise wirtschaftlich stark betroffen sind, können noch bis zum 31. März 2021 bei ihrem Finanzamt unter erleichterten Bedingungen einen Antrag auf Steuerstundung stellen. Die Stundungen laufen dann bis zum 30. Juni 2021.
Darüber hinausgehende Anschlussstundungen sollen in einem vereinfachten Verfahren im Zusammenhang mit einer Ratenzahlung möglich sein, die längstens bis zum 31. Dezember 2021 dauert. Stundungszinsen fallen in diesen Fällen grundsätzlich nicht an.
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