Klimaanlagen: Krankschreibungen liegen in der Luft
Klima- und Lüftungsanlagen sollten regelmäßig und fachgerecht gereinigt werden. Ein schlechtes Raumklima kann krank machen und ein nachlässiger Unternehmer kann sich hohe Bußgelder einhandeln.
In Verkaufs- und Ausstellungsräumen haben Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen), so der Fachbegriff für Klima- und Lüftungsanlagen, eine Wohlfühl-Funktion. Sie können aber auch dem Arbeitsschutz dienen.
In Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung sind sie oftmals gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel in Druckereien und speziell in Betrieben, in denen Gefahrstoffe eingesetzt werden oder in denen es auf eine besondere Lufthygiene ankommt, etwa bei der Lebensmittelverarbeitung und in "gefahrengeneigten" Gesundheitshandwerken wie zahntechnischen Laboren.
Wartung und Reinigung nach Vorschrift
Egal, ob Kür oder Pflicht: In beiden Fällen muss eine regelmäßige Wartung und Reinigung nach der VDI-Vorschrift 6022 erfolgen. "Mangelhafte Hygiene bietet den besten Nährboden für Mikroorganismen. Reizungen der Schleimhäute, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, Asthma, Allergien oder gar Infektionen sind die Folge", betont der TÜV Süd.
Stehendes Wasser in Anlagen mit Luftbefeuchtung macht diese zu einer Brutstätte für Bakterien oder Pilze und damit zu einer regelrechten Keimschleuder. Zwischen drei Prozent und 20 Prozent schwankt die Quote der Krankschreibungen in den Wintermonaten bei Unternehmen gleicher Branchen und Tätigkeiten.
Wie so oft bei komplexen Regelwerken, lässt die Umsetzung in die Praxis zu wünschen übrig. "In vielen Objekten habe ich den Eindruck, dass viel Unklarheit darüber herrscht, was wann zu prüfen oder zu reinigen ist und dies themenübergreifend im Bereich Heizung, Sanitär, Lüftung, Klima, Elektro und vielem mehr", berichtet Marc-A. Eickholz, Leiter Facility Management der Niederberger Gruppe, die als Gebäudedienstleister unter anderem solche Hygieneinspektionen und Anlagenreinigungen durchführt.
Unternehmer gehen ein beträchtliches Risiko ein
Vonseiten der Berufsgenossenschaften drohen Bußgelder in Höhe von bis 25.000 Euro. Und weil eine schlecht gewartete Anlage zu viel Strom verbraucht, kann die Gewerbeaufsicht wegen eines Verstoßes gegen die Energieeinsparverordnung ein Bußgeld in Höhe von bis 15.000 Euro verhängen.
Auch der Versicherungsschutz ist gefährdet, denn von verschmutzten Anlagen geht eine erhebliche Brandgefahr aus, weil Lüftermotoren und Antriebe heiß laufen, um die erforderliche Luftmenge aufrechtzuerhalten. Im Fall eines Falles ist der Betreiber nur dann auf der sicheren Seite, wenn er die regelmäßige Reinigung und Instandhaltung anhand rechtssicherer Inspektionsprotokolle nachweisen kann.
Auf die Größe kommt es nicht an
Die VDI 6022 gilt für sämtliche RLT-Anlagen und-Geräte in Räumen, in denen sich Personen mehr als 30 Tage im Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden pro Tag aufhalten. Auf die Größe kommt es nicht an.
Mobile Luftbefeuchter und Lufterfrischer sind von ihr ebenso erfasst wie dezentrale Klimageräte und Klimasplittgeräte. Durchgeführt werden dürfen Inspektionen nur von Personen mit einem Sachkundenachweis: einem Abschluss als Meister oder Techniker in der Fachrichtung technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik oder einem gleichwertigen Abschluss sowie mehrjähriger Berufserfahrung mit RLT-Anlagen.
Der Unternehmer steht in der "Betreiberverantwortung"
In der Regel ist dies nicht das eigene Personal, sondern ein externer Fachbetrieb der Lüftungstechnik oder ein spezialisierter Gebäudedienstleister. Gleichwohl steht der Unternehmer in der Betreiberverantwortung. Ein spezielles Problem älterer Anlagen sind fehlende Revisions- beziehungsweise Reinigungsöffnungen.
"Sie haben zwar Bestandsschutz, müssen aber die Hygienevorgaben ebenfalls uneingeschränkt erfüllen. "Wenn zur Prüfung und Reinigung Teleskopstangen und Roboter nicht ausreichen, müssen die Reinigungsöffnungen nachträglich installiert werde, was in der Regel aber wenig aufwendig ist", so Experte Eickholz.
Text:
Manfred Godek /
handwerksblatt.de
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