Soka-Bau

Eine Abschirmkabine aus Aluminium, Kupfer oder Edelstahl wird an den Tomografen montiert, um vor elektromagnetischer Strahlung zu schützen. (Foto: © nevodka/123RF.com)

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Abschirmkabinen sind kein Fall für die Soka-Bau

Betriebsführung

Wer Abschirmungen für Medizintechnik montiert, muss nicht in die Sozialkasse des Baugewerbes einzahlen.

Das Montieren von Abschirmungen für Medizintechnik ist keine bauliche Leistung im Sinne des Bau-Tarif­vertrags, denn Abschirmgehäuse sind nicht Teil eines Bauwerks. Sie stellen auch keine beitrags­pflichtigen Dämm- bzw. Isolier-Arbeiten für die Sozialkasse des Baugewerbes (Soka-Bau) dar. Das hat das Bundes­arbeits­gericht klargestellt, wie der Rechtsanwalt Dr. Peter Meides mitteilt.

Wird ein Magnetresonanz-Tomograph installiert, muss ist unter anderem auch eine Hochfrequenz-Abschirmung montiert werden. Dies geschieht durch eine Abschirmkabine aus Aluminium, Kupfer oder Edelstahl, die den Magnetraum umgibt und vor elektrischen und magnetischen Feldern oder elektromagnetischer Strahlung schützt.

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Nicht Teil eines Bauwerks

Die Erfurter Richter führten aus: "Beim Aufbau und der Montage einer Hochfrequenzkabine wird kein Bauwerk erstellt oder instand­gesetzt. Die Abschirmgehäuse sind nicht Teil eines Bauwerks, wie beispiels­weise ein Reinraum, sondern notwendiger und integraler Bestandteil des medizinischen Geräts "Kernspintomograph". Diese Montage von Abschirmungen für Medizintechnik stellte für die Richter auch keine beitrags­pflichtigen Dämm- bzw. Isolier-Arbeiten dar. Denn die Abschirmung wird ja nicht auf bereits bestehende Leitungen oder Kanäle aufgebracht.

Text: / handwerksblatt.de

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