Abschirmkabinen sind kein Fall für die Soka-Bau
Wer Abschirmungen für Medizintechnik montiert, muss nicht in die Sozialkasse des Baugewerbes einzahlen.
Das Montieren von Abschirmungen für Medizintechnik ist keine bauliche Leistung im Sinne des Bau-Tarifvertrags, denn Abschirmgehäuse sind nicht Teil eines Bauwerks. Sie stellen auch keine beitragspflichtigen Dämm- bzw. Isolier-Arbeiten für die Sozialkasse des Baugewerbes (Soka-Bau) dar. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, wie der Rechtsanwalt Dr. Peter Meides mitteilt.
Wird ein Magnetresonanz-Tomograph installiert, muss ist unter anderem auch eine Hochfrequenz-Abschirmung montiert werden. Dies geschieht durch eine Abschirmkabine aus Aluminium, Kupfer oder Edelstahl, die den Magnetraum umgibt und vor elektrischen und magnetischen Feldern oder elektromagnetischer Strahlung schützt.
Nicht Teil eines Bauwerks
Die Erfurter Richter führten aus: "Beim Aufbau und der Montage einer Hochfrequenzkabine wird kein Bauwerk erstellt oder instandgesetzt. Die Abschirmgehäuse sind nicht Teil eines Bauwerks, wie beispielsweise ein Reinraum, sondern notwendiger und integraler Bestandteil des medizinischen Geräts "Kernspintomograph". Diese Montage von Abschirmungen für Medizintechnik stellte für die Richter auch keine beitragspflichtigen Dämm- bzw. Isolier-Arbeiten dar. Denn die Abschirmung wird ja nicht auf bereits bestehende Leitungen oder Kanäle aufgebracht.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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