Meisterbrief: Bundesrat stimmt Wiedereinführung zu
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 15. Februar für die Wiedereinführung des Meisterbriefs in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken ausgesprochen.
Der Bundesrat hat dem Antrag zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken des Freistaats Bayern zugestimmt. In ihren Redebeiträgen hatten sich der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und der Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß (CDU) dafür stark gemacht.
Anfang Februar hatte sich bereits der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht beschäftigt und der Länderkammer noch Empfehlungen mit auf den Weg gegeben. Um den Fachkräftenachwuchs zu sichern, bedürfe es eines Anreizes durch Revitalisierung der Tarifbindung. Auch müsse die duale Ausbildung mit einer attraktiven Vergütung versehen werden. Insgesamt seien für die Fachkräftegewinnung gute Arbeitsbedingungen erforderlich. Zudem sollten bei der Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefes für Handwerke die europarechtlichen Regelungen geprüft werden.
Laut Bundesrat wird die Entschließung nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheide, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gebe es hierfür nicht.
"Sehr gute Entscheidung des Bundesrates"
Holger Schwannecke, Generalsekretär beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), zeigte sich zufrieden mit dem Votum. "Dies ist eine sehr gute Entscheidung des Bundesrates." Er setze damit ein klares Signal zur Sicherung und zum Ausbau des Qualifizierungssystems im Handwerk. Dazu gehöre insbesondere die Initiative zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zulassungsfreien Gewerken. "Das Meisterbrieferfordernis ist Garant für effektiven Verbraucherschutz, erfolgreiches Unternehmertum und nachhaltige Fachkräftesicherung. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, möglichst bald einen Gesetzesentwurf vorzulegen."
Baugewerbe: "Wichtiges Signal"
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) bezeichnet die Entscheidung als "ein wichtiges Signal". Für ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sind nun der Bundestag und die Bundesregierung gefordert. Sie sollten "die Wiedereinführung der Meisterpflicht nicht mehr auf die lange Bank schieben, sondern möglichst zügig zu einer entsprechenden Änderung der Handwerksordnung kommen". Der ZDB begrüßt das Votum der Ländervertreter – "sehen wir doch insbesondere im Fliesenlegerhandwerk, zu welchen Verwerfungen die Abschaffung der Meisterpflicht 2004 geführt hat".
"Entscheidung absolut richtig"
Auch der Bayerische Handwerkstag (BHT) begrüßt den Beschluss. "Die Entscheidung des Bundesrats ist absolut richtig", betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl. Im Zuge der Handwerksnovelle 2004 seien in 53 Handwerksberufen die Meisterpflicht abgeschafft worden. Mit der Wiedereinführung würde der Verbraucherschutz gestärkt, die Ausbildungsleistung gesichert und das Unternehmertum im Handwerk unterstützt. Mit der Entschließung des Bundesrats ergehe ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, gesetzgeberisch tätig zu werden.
"Erster Meilenstein, um Fehlentwicklungen zu beheben"
"Die heutige Bundesratsentscheidung werten wir als ersten Meilenstein auf dem Weg, die seit der Handwerksreform 2003/2004 entstandenen Fehlentwicklungen zu beheben", kommentiert der Präsident des Zentralverbands Raum und Ausstattung, Harald Gerjets. Für den ZVR sei die Wiedereinführung der Meisterpflicht im Raumausstatter- und Sattlerhandwerk vor allem wichtig für Verbraucher und Auszubildende. Gerjets beruft sich dabei auf Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit. Demnach haben Handwerksbetriebe mit Meister eine vielfach längere Lebenszeit, was neben mehr Verlässlichkeit im Service vor allem im Hinblick auf Verbraucherrechte bedeutsam sei.
Für die Auszubildenden bedeutet eine Rückkehr der Meisterpflicht qualifiziertere und nachhaltigere Ausbildung, da das nötige Wissen gesichert und entsprechend kompetent vermittelt werden kann. Dazu macht eine Meisterpflicht die Ausbildung attraktiver: sowohl die Zahl der ausbildenden Betriebe als auch die der Auszubildenden war im Raumausstatter- und Sattlerbereich mit Meisterpflicht wesentlich höher als nach der Abschaffung.
Wichtiges Anliegen für die IG Metall
Auch aus Sicht der Industriegewerkschaft Metall ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht im Raumausstatter- und Sattlerbereich ein wichtiges Anliegen. "Der Meisterbrief ist und bleibt ein Gütesiegel im Handwerk", führt Ralf Kutzner, zuständiges Vorstandsmitglied für das Handwerk, dazu aus. Der Große Befähigungsnachweis stehe für überragende Qualität und Ausbildungsleistung. "Wir unterstützen die Rückkehr zur Meisterpflicht, da sie einen Baustein für gute Arbeit im Handwerk darstellt."
Private und öffentliche Haushalte profitieren
Neben Verbrauchern und Arbeitnehmern würde auch die lokale Wirtschaft von einer Wiedereinführung der Meisterpflicht profitieren. "Die Zahlen zeigen, dass eine Meisterpflicht zu mehr sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen führt und zu mehr Stabilität", so ZVR-Vizepräsident Helmut Schmidt. Zugleich sinke der Anteil der Schwarzarbeit. "So profitieren sowohl private als auch öffentliche Haushalte von der Meisterpflicht als Instrument für gerechteren Wettbewerb."
Gerjets, Kutzner und Schmidt richten ihre Augen nun auf die von CDU und SPD eingerichtete Arbeitsgruppe im deutschen Bundestag. Die Bundesratsentscheidung habe hohe Erwartungen für die weitere Arbeit dieses Gremiums geweckt. Es liege nun an Regierung und Parlament, diese Erwartungen mit Leben zu füllen.
Votum "ein großer Schritt zur Wiedereinführung"
Martina Gralki-Brosch, Bundesinnungsmeisterin des Zentralverbands Werbetechnik (ZVW) – Bundesinnungsverband der Schilder- und Lichtreklamehersteller, bezeichnet das Votum des Bundesrats als "einen großen Schritt weiter auf dem Weg zur Wiedereinführung der Meisterpflicht im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk". Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die politische Initiative zur verfassungs- und europarechtskonformen Wiedereinführung der Meisterpflicht in ausgewählten Handwerksberufen voranzubringen und die Fehlentwicklung zu korrigieren, die die Novellierung der Handwerksordnung 2004 ausgelöst hat. "Jetzt muss die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorlegen."
Das Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk hatte die Aufhebung der Meisterpflicht in vielen Gewerken stets als einen Rückschritt kritisiert – "vor allem für den Verbraucher, der durch die Arbeit unqualifizierter Handwerker nicht nur Geld verliert, sondern zudem noch durch unsachgemäße Arbeiten vermeidbaren Risiken ausgesetzt wird". Der ZVW arbeite darum seit Oktober 2017 in der Planungsgruppe des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) mit, bei der es darum gehe, einen Teil der meisterfreien Berufe wieder in die Meisterpflicht zurückzuführen.
Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben