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Mindestlohn steigt 2024 auf 12,41 Euro - was bedeutet das für Minijobs?

Betriebsführung

Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar auf 12,41 Euro die Stunde. Minijobber könnten dann monatlich 538 Euro verdienen. Welche Auswirkungen hat das noch auf Minijobs?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Zuletzt war der Mindestlohn am 1. Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro erhöht worden.

Der höhere Mindestlohn hat auch Auswirkungen auf die Arbeitszeiten von Minijobbern und Midijobbern. "Wenn bislang der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gezahlt wird, der noch bis zum 31. Dezember 2023 maßgebend ist, können Minijobber und Minijobberinnen zirka 43 Stunden im Monat arbeiten. Bei einem höheren Stundenlohn als dem Mindestlohn, reduziert sich auch die maximale Arbeitszeit im Minijob entsprechend", berichtet die Minijob-Zentrale.

Es bleibt bei 43 Stunden im Monat

Bisher mussten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Stunden von Minijobbern reduzieren, wenn der Mindestlohn angehoben wurde. Da der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 aber miteinander verbunden sind, reduziert sich die maximale Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 nicht. "Bei einem Mindestlohn von voraussichtlich 12,41 Euro können Minijobberinnen und Minijobber also weiterhin etwa 43 Stunden monatlich arbeiten", so die Minijob-Zentrale.

Die Jahresverdienstgrenze liegt 2024 für Minijobber bei 6.456 Euro (monatlich 538 Euro statt bisher 520 Euro). Minijobber und Minijobberinnen können in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mal mehr als 538 Euro verdienen. "Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein. Nur dann liegt weiterhin ein Minijob vor."

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Minijobs gibt es übrigens seit 2003, damals lag die Verdienstgrenze bei 400 Euro. Zehn Jahre später wurden daraus die 450-Euro-Jobs. 

Mindestlohn-Rechner Mit dem Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums kann man herausfinden, ob und wieweit ein Gehalt dem Mindestlohn entspricht, darüber oder darunterliegt und wie hoch der Stundenlohn ist.

Was ändert sich bei Midijobs?

Durch die Erhöhung der Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro ändert sich auch die untere Verdienstgrenze für Beschäftigte Übergangsbereich (Midijobs). Ein Midijob beginnt aktuell bei einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 520,01 Euro. Ab 1. Januar 2024 sind das 538,01 Euro. Die obere Midijob-Grenze bleibt bei maximal 2.000 Euro. Midijobs müssen bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gemeldet werden. 

Quelle: Minijob-Zentrale

In vielen Gewerken des Handwerks gibt es eigene Branchenmindestlöhne, die teilweise deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Auch Praktikantinnen und Praktikanten haben teilweise Anspruch auf Mindestlohn.

Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind unter anderen:

  • Auszubildende,
  • minderjährige Ferienjobber ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Ehrenamtlich Tätige, 
  • Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,
  • Selbstständige,
  • Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt,
  • Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten arbeiten.

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Text: / handwerksblatt.de

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