Auch KI-Systeme und digitale Bauunterlagen fallen unter die neue Regelung.

Auch KI-Systeme und digitale Bauunterlagen fallen unter die neue Regelung. (Foto: © Jakub Jirsak/123RF.com)

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EU-Reform zu Software und KI: Handwerksbetriebe haften beschränkt

Betriebsführung

Die EU hat ihre Produkthaftungsrichtlinie neu geregelt. Für Handwerksbetriebe, die Produkte mit integrierter Software einbauen oder Reparaturen durchführen, wird die Haftung beschränkt.

Die EU hat die Produkthaftungsrichtlinie umfassend reformiert. Diese Anpassung ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Harmonisierung der Haftungsregeln für künstliche Intelligenz (KI). Zukünftig umfasst die Produkthaftung nicht nur physische Produkte, sondern auch digitale, wie Software und KI-Systeme. 

Gründe für die Reform

Die ursprüngliche Richtlinie stammt aus einer Zeit, in der Software und KI kaum eine Rolle spielten. Die aktualisierte Regelung berücksichtigt nun die digitale Realität und moderne Geschäftsmodelle. Unternehmen müssen ihr Risikomanagement grundlegend anpassen.

Was gilt als "Produkt"?

Eine zentrale Neuerung ist, dass Software nun eindeutig als Produkt gilt – unabhängig davon, ob sie eigenständig oder Teil eines Systems ist. Auch KI-Systeme und digitale Bauunterlagen fallen unter die neue Regelung. Open-Source-Software bleibt jedoch ausgenommen, sofern sie nicht kommerziell entwickelt wird.

Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen wie Hersteller haften, wenn sie ein Produkt außerhalb der Kontrolle des ursprünglichen Herstellers so verändert haben, dass die Veränderung als wesentlich gilt, und sie das Produkt anschließend wieder auf den Markt bringen. Dies könnte unter anderem Auswirkung auf die Automobilbranche haben. So besteht beispielsweise für Aufbauhersteller und Start-Ups im Bereich des autonomen Fahrens künftig das Risiko, wie ein Hersteller des gesamten Fahrzeugs zu haften, obwohl sie auf Teile des Fahrzeugs keinen oder nur geringen Einfluss hatten.

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Verschärfte Haftung bei Fehlern

Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es:

  • die erwartete Sicherheit nicht bietet,
  • gesetzliche Sicherheitsvorgaben nicht erfüllt oder
  • Cybersicherheitsanforderungen missachtet.

Die Haftung umfasst auch Schäden durch Hackerangriffe bei unzureichender Cybersicherheit. Zudem endet die Verantwortung nicht mit dem Verkauf, sondern erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus, einschließlich Updates.

Neue Beweispflichten

Im Streitfall müssen Hersteller relevante Beweise offenlegen. Können Geschädigte einen Schaden plausibel darlegen, muss der Hersteller entsprechende Unterlagen bereitstellen. Unterlässt er dies, wird angenommen, dass das Produkt fehlerhaft war.

Erweiterte Haftungsfristen und finanzielle Änderungen

  • Die Frist für Schadensersatzansprüche bei Personenschäden verlängert sich von 10 auf 25 Jahre.
  • Finanzielle Haftungsobergrenzen entfallen.
  • Der bisherige Selbstbehalt wird abgeschafft.

Wann tritt die Regelung in Kraft?

Der finale Richtlinientext ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und tritt am 8. Dezember 2024 in Kraft. Bis zum 9. Dezember 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Praxistipps 

"Überprüfen Sie Ihre Produkte", rät Unternehmensberater Alexander Waschinger von Ecovis: "Insbesondere wenn Sie Software oder digitale Komponenten verwenden, müssen Sie Ihre Produkte auf die neuen Anforderungen hin überprüfen. Erstellen Sie eine lückenlose Dokumentation – von der Entwicklung über Tests bis hin zu Updates. Diese Dokumentation kann im Streitfall entscheidend sein. Und investieren Sie in IT-Sicherheit und regelmäßige Updates. Die Haftung für Hackerangriffe macht dies unabdingbar."

Quellen: Ecovis; ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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