Sieben Millionen 9-Euro-Tickets wurden bis Ende Mai schon verkauft.

Sieben Millionen 9-Euro-Tickets wurden bis Ende Mai schon verkauft. (Foto: © Cathy Yeulet/123RF.com)

Vorlesen:

So funktioniert das 9-Euro-Ticket in der Lohnabrechnung

Das 9-Euro-Ticket ist da: Für Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer und Auszubildenden mit einem Jobticket unterstützen, erleichtert das Bundesfinanzministerium das Prozedere.

Seit 1. Juni 2022 gilt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) das 9-Euro-Ticket. Arbeitnehmer, die für ihren Arbeitsweg Bus und Bahn nutzen, können davon profitieren. Was Arbeitgeber wissen müssen, die ihre Arbeitnehmer mit einem Jobticket unterstützen:

Jobtickets sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei

Viele Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter bei ihrem Weg zur Arbeit finanziell unterstützen möchten, kaufen ihnen Job-Tickets oder geben Zuschüsse zu Einzel-, Monats- oder Jahreskarten. Dieses ist unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei. 

"Voraussetzung ist beispielsweise, dass Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren. Dann ist das Jobticket ein Sachbezug. Dieser Sachbezug ist im Lohnkonto aufzuzeichnen", erklärt Steuerberaterin Annette Bettker aus Rostock.

Für Juni bis August kosten Tickets für den Personennahverkehr aber nur neun Euro. Damit ist auch nur dieser Betrag in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. War das Ticket bisher steuer- und beitragsfrei, bleibt das auch weiterhin so.

Das könnte Sie auch interessieren:

Kauft der Arbeitnehmer sein ÖPNV-Ticket jeden Monat selbst, kann der Arbeitgeber ihm dieses ganz oder teilweise steuer- und beitragsfrei erstatten. Für Juni bis August hat der Arbeitnehmer nur Aufwendungen in Höhe von neun Euro, er zahlt also weniger.

Es gibt eine Vereinfachung, doch Arbeitgeber müssen aufpassen 

In der Lohnabrechnung muss der Arbeitgeber darauf achten, dass das steuerfreie Jobticket mit neun Euro ausgewiesen wird. "Bei Zuschüssen ist jedoch in der Regel ein fester monatlicher Betrag von meist mehr als neun Euro vertraglich vereinbart. Genau das kann jetzt zum Problem werden. Sofern der Arbeitgeber den vereinbarten Zuschuss zum Job-Ticket unverändert fortzahlt, sind nur noch neun Euro steuerfrei, denn nur so viel hat das Ticket tatsächlich gekostet. Der übersteigende Betrag führt grundsätzlich zu steuer- und beitragspflichtigem Arbeitslohn", berichtet die Steuerberaterkanzlei ETL.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 30. Mai eine Vereinfachungsregel eingeführt. Danach wird es für die Monate Juni bis August 2022 nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen. Die Zuschüsse dürfen die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt aber nicht übersteigen. Das  ist in der Regel nur dann erreichbar, wenn der Zuschuss nicht mehr als 75 Prozent des eigentlichen Tickets beträgt.

"Zahlt der Arbeitgeber einen neun Euro übersteigenden Zuschuss weiter steuer- und beitragsfrei, wird es bei einer Betriebsprüfung teuer, denn dann schuldet er in der Regel nicht nur den Arbeitgeber- sondern auch den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Zudem haftet er für die Lohnsteuer des Arbeitnehmers", warnen die ETL-Experten.

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: