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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die geänderte Strahlenschutzverordnung (NiSV) verlangt für bestimmte Geräte eine Registrierung und eine besondere Qualifikation der Personen, die sie bedienen. (Foto: © Olena Yakobchuk/123RF.com)
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November 2021
Beauty-Experten, die bestimmte Geräte der apparativen Fachkosmetik nutzen, müssen die zugehörigen Fachkundenachweise erst bis zum 31. Dezember 2022 erbringen anstatt bis Jahresende 2021.
Eine gute Nachricht: Kosmetikerinnen und Kosmetiker, die bestimmte Geräte der apparativen Kosmetik betreiben, müssen die zugehörigen Fachkundenachweise erst bis zum 31. Dezember 2022 erbringen. Das teilt die Handwerkskammer Düsseldorf mit. Die entsprechende Änderungsverordnung wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ursprünglich hatte die NiSV ("Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen") einen Qualifizierungsnachweis bis spätestens zum 31. Dezember 2021 vorgeschrieben.
Auch wenn sich die Lage damit erst einmal entspannt, sollten Betroffene rechtzeitig geeignete Lehrgänge buchen, da in der verbleibenden Zeit ein großer Andrang bei den Schulen erwartet wird. Wer ab dem 1. Januar 2023 noch ohne Qualifizierungsnachweis dasteht, darf die zugehörigen Geräte nicht weiter betreiben und riskiert ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro.
Laut NiSV sollte bereits die Anmeldung der betroffenen Geräte mit dem Fachkundenachweis verbunden werden. Da die Anzeige für vorhandene Geräte schon zum 31. März 2021 fällig war, es jedoch keine Kurse gab, konnte dies nicht zusammen gemeldet werden. Die Handwerkskammer Düsseldorf empfiehlt aber dringend, dass Betroffene ihre später erworbenen Fachkundenachweise selbstständig an die zuständige Bezirksregierung nachmelden. Sie sollten sich dabei auf die ursprüngliche Anzeige der Geräte beziehen. Hier finden Sie eine Liste der Landesbehörden.
Die geänderte Strahlenschutzverordnung (NiSV) verlangt für bestimmte Geräte eine Registrierung und eine besondere Qualifikation der Personen, die sie bedienen. Bis zum Jahresende 2022 – ursprünglich Ende 2021 – müssen sie dafür einen Lehrgang mit Qualifizierungsnachweis absolvieren.
Der Gesetzgeber begründet die Fristverschiebung damit, dass die Corona-Pandemie die Teilnahme an den Lehrgängen verzögert habe, teilt die HWK Düsseldorf mit. Die Bundesregierung verstehe die Fristverschiebung auch als Reaktion auf die pandemiebedingten Umsatzeinbußen der Kosmetikbranche. Hier solle die Zusatzbelastung durch die Qualifizierungen zeitlich entzerrt werden. Für diese Entzerrung hatte sich auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit Nachdruck eingesetzt..
Tatsächlich gibt es bisher aber nur wenige geeignete Qualifizierungslehrgänge, die eine Personenzertifizierung bieten. Damit die Fachkundenachweise von den Behörden anerkannt werden, sollten Fortbildungswillige möglichst einen Lehrgangsanbieter wählen, der mit einer "Personenzertifizierungsstelle" zusammenarbeitet. Die Fortbildungs-Institute müssen nämlich ihrerseits eine Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstellle (DAkkS) durchlaufen. Auch dies wurde durch die Pandemie erheblich verzögert.
Aktuell sind noch nicht genügend "Personenzertifizierer" verfügbar. Daher ist das Angebot an Schulungsträgern insgesamt gering. Manche Angebote sind noch nicht zu empfehlen, weil die Anbieter noch nicht akkreditiert sind. Wer eine Fortbildung sucht, sollte genau hinschauen, ob der Lehrgangsträger nach der Prüfung zusätzlich zu seinem Prüfungszeugnis eine gesonderte Personenzertifizierung zusagt. Außerdem muss das Schulungsangebot alle Anforderungen einer zugehörigen Richtline erfüllen.
Ihre Handwerkskammer hilft Ihnen gerne weiter.
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