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HWK Trier | Juli 2024
Bis Ende JulI: Deutscher Startup Monitor 2024
Wer Start-ups und Gründungswilligen eine Stimme geben will, kann noch bis zum 31. Juli an der Umfrage des Bundesverbands Deutsche Start-ups teilnehmen.
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Vorlesen:
Juli 2017
Es gibt eine neue Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten in Bauangelegenheiten. Bauunternehmen müssen ihren Kunden diese Stelle nennen.
Damit Streitigkeiten bei privaten Bauvorhaben und Immobilienkäufen auch außergerichtlich gelöst werden können, haben der Immobilienverband Deutschland (IVD) und der Verband Privater Bauherren (VPB) eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Treten bei Bauvorhaben Konflikte auf, können sich Verbraucher an den Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -verwaltung wenden.
Betriebe des Bauhandwerks müssen diese Stelle im Rahmen ihrer Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung nennen, darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin.
Wichtig für Unternehmen: Seit Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Verbrauchern unter anderem auf ihrer Website und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Auskunft darüber geben, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und gegebenenfalls auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen.
Ausnahme: Von der Informationspflicht sind Unternehmen ausgenommen, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben.
Eine spezielle Verbraucherschlichtungsstelle für Handwerksbetriebe gab es bislang nicht.
Kontakt zum Ombudsmann
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -verwaltung
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Fax: 030 / 27 57 26 78
info@ombudsmann-immobilien.net
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