Der Messebau ist die am Handwerk von der Corona-Krise am stärksten betroffene Branche.

Der Messebau ist die am Handwerk von der Corona-Krise am stärksten betroffene Branche. (Foto: © Aleksandra Suzi/123RF.com)

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Corona-Überbrückungshilfe: So kommen Betriebe an die Gelder

Ab sofort gibt es die Corona-Überbrückungshilfe als Zuschuss für Betriebe, die im April und Mai coronabedingt starke Umsatzausfälle hatten. Lesen Sie, wieviel Geld es pro Betrieb gibt, wer es beantragen kann und wann die Antragsfrist endet.

24,6 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung als Corona-Überbrückungshilfe zur Verfügung. Kleine und mittlere Unternehmen, die im April und Mai aufgrund der Corona-Krise immer noch nicht richtig arbeiten konnten oder erhebliche Umsatzausfälle hatten, können die Hilfe für die Monate Juni bis August ab sofort beantragen.

Das betrifft im Handwerk zum Beispiel Messebauer oder Bäcker und Fleischer, die sich auf Caterering von Veranstaltungen spezialisiert haben. 

Die dreimonatige Überbrückungshilfe des Bundes soll den Unternehmen helfen, die Krise zu überstehen, betonte Wirtschaftsminister Peter Altmaier gegenüber der Presse. Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Altmaier: "Das ist ganz wichtig für die Unternehmen, damit die Unternehmen zur Bewältigung der fixen Kosten nicht Teile ihres Eigenkapitals verzehren."

Auszahlung kann im Juli beginnen

Damit es diesmal keinen Missbrauch gibt schaltet die Regierung Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor. Nur sie dürfen Anträge für die Unternehmen stellen. Seit 8. Juli können sie sich auf der Seite registrieren.

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Die Anträge sollen chronologisch nach ihrem Eingangszeitpunkt bearbeitet werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen, berichtet das Bundesfinanzministerium. Zuständig für die Bewilligung der Anträge sind die Länder.

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Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?

Insbesondere Veranstaltern, Clubs, der Gastronomie, Reisebüros oder Messebauern, die aufgrund der Corona-Auflagen weder öffnen durften noch arbeiten konnten, will der Staat mit der Überbrückungshilfe unter die Arme greifen, berichtet Unternehmensberater Andreas Steinberger von der Kanzlei Ecovis aus Dingolfing .

Checkliste Prüfen Sie hier, ob Sie die Kriterien für die Überbrückungshilfe erfüllen und antragsberechtigt sind.

Auch Solo-Selbstständige, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen sind antragsberechtigt. Ihr Umsatz muss von April bis Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019 insgesamt um mindestens 60 Prozent eingebrochen sein.

Der Umsatzeinbruch muss übrigens nicht im Mai und Juni erfolgt sein, betont das Bundeswirtschaftsministerium. Es reicht aus, wenn ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent für die beiden Monate April und Mai 2020 zusammen besteht.

Besonderheit für Gründer: "Wer sein Unternehmen erst nach April 2019 gegründet hat, muss die Umsätze mit denen im November und Dezember 2019 vergleichen", erklärt Unternehmensberater Andreas Steinberger. 

Wichtig: Das Unternehmen darf nicht schon Ende 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

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Bis zu 150.000 Euro Überbrückungshilfe

Betriebe können zwischen 9.000 und 150.000 Euro erhalten für die Monate Juni, Juli und August. Wie viel Überbrückungshilfe ein Betrieb bekommt, hängt von den Fixkosten, dem Umsatzeinbruch und der Anzahl der Beschäftigten ab. Zu den Fixkosten zählen beispielsweise Mieten, Zinsaufwand für Kredite, Ausgaben für Versicherungen oder Strom- und Wasserkosten.

"Der Unternehmerlohn oder die Lebenshaltungskosten vor allem von Freiberuflern und Solo-Selbstständigen zählen nicht dazu", sagt Steinberger.

Die Corona-Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 70 Prozent der Fixkosten bei 50 und bis zu 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 40Prozent der Fixkosten bei 40 und bis zu 50 Prozent Umsatzeinbruch

Mitarbeiterzahl entscheidet mit

  • Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern erhalten maximal 9.000 Euro (3.000 Euro pro Monat). 
  • Bei weniger als zehn Mitarbeitern können es höchstens 15.000 Euro Zuschuss sein (5.000 Euro pro Monat.
  • Wer zwischen elf und 249 Mitarbeitern beschäftigt, kann bis zu 150.000 Euro bekommen (50.000 Euro pro Monat).

"Die Anzahl der Mitarbeiter richtet sich nach Vollzeitbeschäftigten", sagt Steinberger, "wer viele Teilzeitbeschäftigte hat, muss diese auf Vollzeit umrechnen."  Stichtag ist der 29. Februar 2020.

Der Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.

Muss man die Überbrückungshilfe zurückzahlen?

Bei der Corona-Überbrückungshilfe handelt es sich um einen Zuschuss. Daher müssen die Unternehmen das Geld nicht zurückzahlen. "Nur wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Fixkosten deutlich niedriger waren, muss ein Betrieb Geld zurückzahlen", sagt Ecovis-Berater Steinberger.

Lässt sich ein Unternehmen bis August nicht weiterführen, müssen die Zuschüsse ebenfalls zurückgezahlt werden. 

Was, wenn man schon die Soforthilfe bekommen hat?

Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im oben genannten Umfang betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Allerdings erfolgt bei Überschneidung der Förderzeiträume von Soforthilfe und Überbrückungshilfe eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe.

Wo oder bei wem können Betriebe den Antrag stellen?

Damit es keinen Missbrauch wie bei der Corona-Soforthilfe gibt, schaltet die Regierung nun den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer vor. "Er weist den Umsatzeinbruch und die erstattungsfähigen Fixkosten nach und stellt letztlich den Antrag", berichtet Steinberger. Der Antrag wird online gestellt.

Unternehmen sollten ihrem Steuerberater oder ihrer Steuerberaterin zügig alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, rät Steinberger. "Die Buchhaltung darf also nicht im Schuhkarton daherkommen."

Wann endet die Antragsfrist?

Die Antragsfrist über den registrierten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer endet am 31. August 2020. 

Bis Ende November 2020 sollen die Zuschüsse ausgezahlt sein. 

Was ist mit den Kosten für den Berater?

Die Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, der den Antrag stellt, müssen vom Antragsteller selbst getragen werden. Sowohl für die Antragstellung und für die spätere Überprüfung. 

Wenn der Prüfer zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Rechnung gelegt hat, muss man die Kosten schätzen und kann sie als Fixkosten im ersten Fördermonat einbeziehen. Mehr dazu lesen Sie beim Bundeswirtschaftsministerium.


Die Überbrückungshilfe ist ein zentraler Bestandteil des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Ab der zweiten Augusthälfte will die Regierung entscheiden, ob die Überbrückungshilfen verlängert werden.

Text: / handwerksblatt.de

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