Umlage U2 für Minijobs sinkt
Zum 1.Januar 2018 reduziert sich der Umlagesatz U2, den Unternehmen leisten müssen, um für Minijobberinnen in Mutterschutz Ausgleich zu bekommen, auf 0,24 Prozent.
Bei Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Arbeitgeber bekommen diese Kosten im Ausgleichverfahren U2 erstattet. Das U2-Verfahren finanziert sich durch Umlagen, die von allen Arbeitgebern erbracht werden. Für Minijobs, die bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden, orientiert sich die Höhe des Umlagesatzes an dem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung. Dieser Satz sinkt 2018 von 0,3 auf 0,24 Prozent des Arbeitsentgelts.
Hintergrund: Bei Mutterschutz muss der Arbeitgeber Lohn und Gehalt weiterzahlen. Damit die Betriebe dies finanzieren können, gibt es die so genannte Entgeldfortzahlungsversicherung. Die Umlage U1 (bei Arbeitsunfähigkeit) müssen nur Arbeitgeber zahlen, die weniger als 30 Mitarbeiter beschäftigen, die Umlage U2 (bei Mutterschaft) betrifft alle Betriebe. Ihnen werden die Fortzahlungen wegen Mutterschaft in vollem Umfang erstattet.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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