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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
"Aus Handwerkssicht ist es allerdings unverständlich, dass diese Form der Verbandsklage nur Verbrauchern eingeräumt wird und kleine und mittlere Unternehmen nicht berücksichtigt werden", sagt Holger Schwannecke. (Foto: © kzenon/123RF.com)
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Dezember 2018
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat den Berichtsentwurf zur Einführung einer europäischen Verbandsklage angenommen. Das Handwerk fordert Verbesserungen.
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat den Berichtsentwurf zur Einführung einer europäischen Verbandsklage angenommen. Danach können anerkannte Organisationen für geschädigte Verbraucher klagen. "Wir begrüßen, dass mit der jetzt beschlossenen Einführung einer europäischen Verbandsklage zusätzliche Schutzmechanismen geschaffen werden, um missbräuchliche Klagen nach US-amerikanischem Modell zu verhindern", sagt Holger Schwannecke. Es sei gut, dass viele Kriterien für die klagebefugten Einrichtungen und Transparenz bei der Prozessfinanzierung durch Dritte vorgesehen sind.
"Aus Handwerkssicht ist es allerdings unverständlich, dass diese Form der Verbandsklage nur Verbrauchern eingeräumt wird und kleine und mittlere Unternehmen nicht berücksichtigt werden", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. "Es kann nicht sein, dass Handwerksbetriebe weiterhin Individualprozesse mit zeit- und kostenintensiven Beweiserhebungen führen müssen, obwohl sie – wie es beim aktuellen Dieselskandal mehr als deutlich geworden ist – in gleicher Weise von Masseschäden betroffen sind wie jeder einzelne Verbraucher. Der Anwendungsbereich des Vorschlages muss deshalb auf Unternehmen erweitert werden."
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