Damit es in den Büros und auf den Baustellen nicht langweilig wird, gibt es auch 2019 wieder eine ganze Reihe von neuen Gesetzen und Verordnungen, die Unternehmen beachten müssen.
A
Arbeit auf Abruf
Zum 1. Januar 2019 werden die Regeln für die Arbeit auf Abruf verschärft. Der Anteil der Standby-Arbeit darf künftig nicht mehr als 25 Prozent der wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen. Ist eine Höchstarbeitszeit vereinbart, beträgt das flexible Volumen 20 Prozent. Ist die Dauer nicht festgelegt, gelten künftig 20 Stunden statt bisher zehn als vereinbart. Besondere Vorsicht ist bei Abrufverträgen mit Minijobbern geboten, denn wenn diese regelmäßig 20 Wochenstunden arbeiten, überschreiten sie die 450-Euro-Monatsgrenze und werden sozialversicherungspflichtig.
A1-Bescheinigung
Wichtige Nachricht für Arbeitgeber, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden: Ab Januar müssen sie die A1-Bescheinigung elektronisch beantragen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich aber darauf geeinigt, dass in begründeten Einzelfällen auch bis zum 30. Juni 2019 weiterhin Papieranträge möglich sind. Hintergrund sei, dass Unternehmen derzeit erst die Rahmenbedingungen schaffen müssen, um das elektronische Verfahren einsetzen zu können.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2019 von drei Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Davon wird jedoch nur ein Minus um 0,4 Prozentpunkte im Gesetz festgeschrieben. Die Streichung der verbleibenden 0,1 Prozentpunkte wird per Verordnung bis 2022 befristet. Dann soll anhand der Kassenlage neu entschieden werden.
B
Baustaub
Auf allen Baustellen und für alle Gewerke gilt ab dem 1. Januar 2019 für E- und A-Stäube ein verbindlicher Grenzwert von 1,25 Milligramm pro Kubikmeter Luft. Bisher lag der Grenzwert bei 3,0 Milligramm. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 504 Richtlinie konkretisiert die Anforderungen für Arbeiten mit A- und E-Staub.
Beitragsbemessungsgrenzen
Kranken- und Pflegeversicherung: 54.450 Euro jährlich, 4.537,50 Euro monatlich
Rentenversicherung West und Arbeitslosenversicherung: 80.400 Euro jährlich, 6.700 Euro monatlich
Rentenversicherung Ost: 73.800 Euro jährlich, 6.150 Euro monatlich
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresendgeltgrenze, auch JAEG) steigt auf 60.750 Euro, die besondere JAEG auf 54.450 Euro.
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße West steigt auf 3.115 Euro monatlich beziehungsweise 37.380 Euro jährlich. Die Bezugsgröße Ost wird auf 2.870 Euro monatlich (34.440 Euro jährlich) angehoben. Die Bezugsgröße West gilt in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit. Wichtig dabei: Die abweichende Bezugsgröße Ost gilt nur noch in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Betriebliche Altersvorsorge
Zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung ein, dann muss der Arbeitgeber künftig immer 15 Prozent zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss auf den Beitrag zur Entgeltumwandlung besteuern, sofern er selbst durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Dies gilt für Neuzusagen ab 1. Januar 2019 sowie für bestehende Verträge ab 2022.
Briefporto
Die Deutsche Post möchte das Porto für Standardbriefe 2019 von 70 auf 80 Cent erhöhen. Wann genau dies sein wird, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Die Bundesnetzagentur hatte am 31. Oktober angeordnet, die für Januar geplante Portoerhöhung zu verschieben, da ihr noch nicht alle nötigen Unterlagen der Post über Kosten und Einsparungen vorlagen. Bis zu einer endgültigen Genehmigung neuer Briefentgelte bleibe alles beim Alten.
Brückenteilzeit
Inhaber größerer Handwerksunternehmen, die mehr als 45 Mitarbeiter haben, können ihre Beschäftigten ab dem kommenden Jahr nach einer Teilzeitphase wieder in einen Vollzeitjob zurückkehren lassen. Umgekehrt können danach aber auch Vollzeitbeschäftigte leichter auf Teilzeit gehen. Die Dauer der Teilzeit müssen sie vorab mit dem Chef schriftlich vereinbart haben. Zwischen einem und fünf Jahren sind möglich. Außerdem wird es eine Zumutbarkeitsgrenze geben. Das heißt, der Arbeitgeber muss nur einem von 15 Arbeitnehmern die temporäre Teilzeit gewähren, wenn das Unternehmen zwischen 46 und 200 Mitarbeiter hat.
D
Drittes Geschlecht
Die Personenregister müssen ab Januar 2019 ein drittes Geschlecht enthalten. Dann wird es männlich, weiblich und divers geben. Arbeitgeber müssen sich bei Stellenausschreibungen daran halten. Wer etwa einen Bauleiter sucht, inseriert künftig einen Bauleiter (m/w/d) – das kleine d steht für divers. Verstöße werden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sanktioniert und können bis zu drei Monatsgehälter Entschädigung kosten. Betriebe sollten geschlechtsneutrale Toiletten zur Verfügung stellen.
E
Elektro- und Hybridfahrzeuge
Zur Stärkung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen wird es Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung geben. Für diese Fahrzeuge wird die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung halbiert. Statt einem Prozent werden für Dienstwagen, die von 2019 bis Ende 2021 angeschafft werden, nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises bei der Besteuerung angesetzt. Für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gilt das nur, wenn die Reichweite des Elektroantriebs mindestens 50 Kilometer beträgt und ein bestimmter CO2-Wert nicht überschritten wird.
EEG-Umlage
Laut Bundesnetzagentur sinkt die Ökostromumlage 2019 um knapp sechs Prozent. Die EEG-Umlage dient zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms. Aktuell liegt sie bei 6,792 Cent je Kilowattstunde. 2019 werden es dann 6,405 Cent pro Kilowattstunde sein.
Essenszuschuss (Sachbezugswerte)
2019 gelten neue Sachbezugswerte. Die Freigrenzen für die kostenfreie Verpflegung von Arbeitnehmern werden jedes Jahr neu an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 251 Euro, der reine Sachbezugswert für die Mittagsverpflegung pro Arbeitstag wird auf 3,30 Euro erhöht. Für das Abendessen liegt der Wert ebenfalls bei 3,30 Euro und für das Frühstück bei 1,77 Euro.
Erwerbsminderungsrente
Menschen, die aus Krankheitsgründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, werden besser abgesichert. Erwerbsgeminderte werden bei der Rente so gestellt, als ob sie deutlich länger weitergearbeitet hätten. 2019 wird die Zurechnungszeit für den Renteneintritt in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie dann schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert.
F
Fahrverbote für ältere Diesel
Verwaltungsgerichte haben Diesel-Fahrverbote in bisher zwölf deutschen Städten angeordnet, entweder für einzelne Strecken oder ganze Zonen. Ab dem 1. Januar 2019 treten in Aachen und Stuttgart Fahrverbote für Euro-4-Diesel in Kraft, Frankfurt folgt zum 1. Februar, Köln und Bonn sind am 1. April dran, Berlin am 1. Juni, Essen und Gelsenkirchen folgen am 1. Juli, Mainz am 1. September. Euro-5-Diesel werden ab September 2019 aus den betroffenen Städten ausgesperrt. Grund für die Maßnahmen ist die Überschreitung der EU-Grenzwerte von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft. Gegen manche Urteile laufen Berufungsverfahren. Im Februar 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote grundsätzlich für rechtmäßig erklärt, sie müssen aber verhältnismäßig sein. Die Bundesregierung will das Bundesimmissionsschutzgesetz so ändern, dass Fahrverbote bei Messwerten bis 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft unverhältnismäßig sind.
G
Geringverdiener in Midijobs
Geringverdiener, die innerhalb der Gleitzone zwischen 450,01 und 850 Euro brutto im Monat bekommen, zahlen weniger Sozialbeiträge. Der Arbeitgeber hingegen zahlt seine Beiträge in voller Höhe. Im Vergleich zu einem voll sozialversicherungspflichtigen Job ab 850,01 Euro bleibt für den Arbeitnehmer mehr Netto übrig. Ab 1. Juli 2019 soll diese Gleitzone für die sogenannten Midijobs auf 1.300 Euro brutto steigen.
Aus für die iTAN-Liste
Nummern durchstreichen auf Papierlisten - was lange Zeit zum Online-Banking dazugehörte, wird im kommenden Jahr abgeschafft. Ab dem 14. September 2019 dürfen Bankkunden die sogenannte iTAN-Liste nicht mehr nutzen. Die Liste bestand aus zuvor generierten TAN-Nummern, die zur Authentifizierung im Online-Banking eingesetzt wurden. Die zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 sieht vor, dass im Online-Banking eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung durchgeführt werden muss, um beispielsweise elektronische Zahlungsvorgänge auszulösen. Nutzer müssen sich demnach über zwei Faktoren authentifizieren. (Quelle: Bikom)
K
Kalte Progression
Wenn man mehr verdient, aber am Ende nichts davon hat, dann nennt man das "kalte Progression". Das Bundesfinanzministerium formuliert das so: "Als kalte Progression wird der Anstieg des durchschnittlichen Steuersatzes der Einkommensteuer bezeichnet, der allein auf die den Preisanstieg (Inflation) ausgleichenden Lohn- und Gehaltserhöhungen zurückzuführen ist." Diesen Effekt will die Bundesregierung abschwächen, indem die Eckwerte bei der Einkommensteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben werden. Im kommenden Jahr wird eine Inflationsrate von 1,84 Prozent angesetzt, für 2020 eine von 1,95 Prozent.
Kindergeld und Freibeträge
Familien werden in den nächsten Jahren steuerlich entlastet. Zu den einzelnen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab Juli. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 204 Euro Kindergeld im Monat, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro. Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge bereits ab Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf dann 7.620 Euro steigen. 2020 steigt der Kinderfreibetrag noch einmal um 192 Euro auf 7.812 Euro. Der steuerliche Grundfreibetrag für alle, der aktuell bei 9.000 Euro liegt, wird ebenfalls erhöht. 2019 steigt er um 168 Euro, 2020 um weitere 240 Euro auf 9.408 Euro.
Kraftstoffkennzeichnung
Die neuen Kennzeichnungen mit verschiedenen geometrischen Formen für Benzinsorten wie Super E10, Super (E5) und E85, Diesel sowie für gasförmige Kraftstoffe sollen ab 2019 verpflichtend angebracht werden. Nach Informationen des Bundesverbands der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) wird das für die Umsetzung der vier Jahre alten EU-Richtlinie verantwortliche Bundesumweltministerium allerdings einen entsprechenden Verordnungsentwurf erst im Frühjahr 2019 vorlegen.
Krankenversicherung
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei 14,6 Prozent. Allerdings werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenversicherung künftig wieder zu gleichen Teilen zahlen, also paritätisch. Angestellte und Rentner zahlen ab Januar 2019 nur noch den halben Zusatzbeitrag zur Krankenkasse. Umgekehrt müssen Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger sich wieder zur Hälfte an der Finanzierung der Zusatzbeiträge beteiligen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hält die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung übrigens für falsch. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: "Alle zusätzlichen Arbeitskosten erhöhen für unsere Handwerksbetriebe den Wettbewerbsdruck, schwächen die Leistungsfähigkeit unserer Betriebe und werden sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung auswirken."
Krankenversicherung: Selbstständige mit geringem Einkommen
Gute Nachrichten gibt es für Selbstständige mit geringem Einkommen, wenn sie freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer bis zu 1.142 Euro pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen Beitrag von 171 Euro pro Monat zahlen. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel.
Nicht alle freiwillig versicherten GKV-Mitglieder melden ihrer Krankenkasse, wenn sich der Verdienst ändert. "Wer aber weniger verdient, muss auch weniger Beitrag bezahlen", betont die Bundesregierung. Bisher war es nur möglich, bis zu drei Monate rückwirkend die Mitgliedsbeiträge abzusenken. Jetzt sollen diese bis zu zwölf Monate nachträglich korrigiert werden können.
Künstlersozialkasse
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2 Prozent betragen.
L
Laserbehandlung
Tattoo-Entfernung oder Permanent Make-up mit dem Laser darf künftig nur noch ein Arzt, nicht mehr ein Kosmetiker vornehmen. Das sagt das geänderte Strahlenschutzrecht. Der Regierungsentwurf sah ein Wirksamwerden zum Jahresbeginn 2019 vor. Der Bundesrat hat aber verlangt, dass diese Regelung erst Ende 2020 in Kraft tritt.
Lkw-Maut
Ab Januar 2019 gelten neue Mautsätze für Lkw auf Autobahnen und Fernstraßen. Gewichtsklassen als zusätzliche Berechnungsgrundlage sollen die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen erhöhen, so der Bundesrat. Sie würden leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen entlasten und zum Beispiel handwerklichen Betrieben zugute kommen. Elektro-Lkw sind von der Gebühr ausgenommen. Das Europäische Parlament hat sich zudem für einen Plan der EU-Kommission ausgesprochen, ab 2020 alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht in bestehende Mautsysteme einzubeziehen.
M
Minijobs
Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindeslohn auf 9,19 Euro (siehe Mindestlohn). Aufpassen müssen dann auch alle Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen. Bei einigen Minijobbern müssten gegebenenfalls die Stunden reduziert werden, will man die die Anstellung als Minijob fortführen.
Mindestlohn
Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro. Zum 1. Januar 2020 wird er dann auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde steigen. Hier kommt viel Arbeit auf die Personalabteilungen zu (siehe auch Minijobs).
Auch etliche Branchen-Mindestlöhne steigen 2019. Das sind zum Beispiel (Quelle: DGB)
Dachdecker
Im Januar 2019 steigt der Mindestlohn für Gesellen im Dachdeckerhandwerk von 12,90 Euro auf 13,20 Euro. Für Ungelernte liegt der Mindestlohn bei 12,20 Euro. Elektrohandwerk (Montage): Der Mindeststundenlohn für knapp 360.000 Beschäftigte beträgt seit 1. Januar 2018 bundeseinheitlich 10,95 Euro. Im Januar 2019 wird er auf 11,40 Euro angehoben.
Gebäudereinigung
Für die rund 700.000 Beschäftigten gibt es seit Januar 2018 für die Innen- und Unterhaltsreinigung einen Mindestlohn von 10,30 Euro (West inklusive Berlin) beziehungsweise 9,55 Euro (Ost). Für die Glas- und Fassadenreinigung gibt es mindestens 13,55 Euro (West inklusive Berlin), beziehungsweise 12,18 Euro (Ost). Dieser steigt ab 1. Januar 2019 für die Innen- und Unterhaltsreinigung auf 10,56 Euro (West) bzw. 10,05 Euro (Ost). Für die Glas- und Fassadenreinigung erhöht er sich auf 13,82 Euro (West) und 12,83 (Ost).
Baubranche
Hier steigen die Mindestlöhne ab dem 1. März 2019 in einer zweiten Stufe, nachdem sie bereits am 1. Januar 2018 gestiegen waren. Der Mindestlohn 1 (bundesweit für Helfer) steigt ab dem 1. März 2019 auf 12,20 Euro. Der Mindestlohn 2 (für Facharbeiter, gilt nur im Westen) erhöht sich ab dem 1. März 2019 auf 15,20 Euro. Der Mindestlohn 2 (für Facharbeiter, nur in Berlin) erhöht sich ab dem 1. März 2019 auf 15,05 Euro.
Mütterrente: Erziehungszeiten
Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben (sogenannte "Mütterrente"), werden besser abgesichert. Sie bekommen zukünftig ein halbes Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich angerechnet. Insgesamt kommen sie damit auf zweieinhalb Rentenpunkte pro Kind. Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, gibt es weiterhin jeweils drei Rentenpunkte.
P
Pendler mit Bus, Bahn und Rad
Das Jobticket, das viele Firmen ihren Mitarbeitern anbieten, wird analog zur BahnCard steuerfrei gestellt werden. Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis also nicht mehr versteuern. Allerdings werden die steuerfreien Leistungen für Jobtickets auf die Entfernungspauschale angerechnet, um eine "systemwidrige Überbegünstigung" gegenüber Arbeitnehmern, die die Kosten selbst tragen, zu verhindern. Außerdem werden vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Fahrräder steuerfrei gestellt. Diese Regelung gilt auch für E-Bikes.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt ab 2019 um 0,5 Prozentpunkte. Das bedeutet, dass der Beitragssatz von derzeit 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) des Bruttoeinkommens auf 3,05 Prozent (Kinderlose 3,30 Prozent) angehoben wird. Mit dem Geld sollen die bereits ausgeweiteten Leistungen in der Pflege sowie die künftigen Kosten für eine verbesserte Pflegeversorgung finanziert werden. Durch die Anhebung des Beitragssatzes wird die Pflegeversicherung rund 7,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen haben.
Preisobergrenze bei Telefonaten innerhalb der EU
Seit 2017 gelten in der EU bereits einheitliche Tarife für den mobilen Datenverbrauch im Internet und für Telefongespräche und SMS im EU-Ausland, das sogenannte Roaming. Im kommenden Jahr sollen auch Telefongespräche und SMS aus dem Heimatland in ein anderes Land der EU gleiche Preisobergrenzen bekommen, berichtet der Digitalverband Bitkom. Wer per Handy oder Festnetz aus dem Heimatnetz ins EU-Ausland telefoniert, soll pro Gesprächsminute maximal 19 Cent zahlen. Für eine SMS sollen nur noch 6 Cent abgerechnet werden dürfen. Die neuen Obergrenzen sollen ab 15. Mai 2019 gültig sein, zuvor muss der Rat der EU noch formal zustimmen. (Quelle: Bitkom)
S
Sachbezugswerte für Mahlzeiten
Für kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer gelten 2019 neue Sachbezugswerte. Der Wert für ein Mittag- oder Abendessen liegt 2019 bei 3,30 Euro (oder jeweils 99 Euro im Monat). Für ein Frühstück liegt der Wert bei 1,77 Euro (monatlich 53 Euro). Das ist insgesamt monatlich ein Betrag von 251 Euro. Der Wert für Unterkunft und Miete liegt ab 2019 bei monatlich 231 Euro.
Soka-Bau
Die Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka-Bau) erhöht ihre Beiträge: Der Satz steigt in den alten Bundesländern auf 20,8 Prozent der betrieblichen Bruttolohnsumme, in den neuen Bundesländern auf 18,8 Prozent (ab 2020: 18,9 Prozent), und auf 23,75 Prozent in Berlin Ost. In Berlin West wird er auf 25,75 Prozent gesenkt. Die Beiträge müssen derzeit noch vier Jahre rückwirkend geleistet werden, mit einem Prozent Verzugszinsen pro Monat. Künftig reduziert sich der Verzugszins auf 0,9 Prozent pro Monat, und die Rückwirkung wird auf drei Jahre verkürzt. Einzelunternehmer müssen nicht mehr den Mindestbeitrag zur Berufsbildung zahlen. Die Änderungen sollen 2019 in Kraft treten, sobald der Tarifvertrag vom Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt wird.
SV-Meldeverfahren
Die Abgabefrist für den digitalen Lohnnachweis 2018 endet am 16. Februar 2019. Bis zu diesem Termin müssen alle Unternehmen eine entsprechende Meldung über ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das "sv.net"an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermittelt haben. Alle anderen Übermittlungswege wie Papierformular, Extranet oder Fax sind gesetzlich nicht mehr zulässig, betont die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGVU). Für das Meldejahr 2019 können die Unternehmen die erforderlichen Stammdaten seit 1. November 2018 elektronisch im Stammdatendienst der Unfallversicherung abrufen.
V
Verpackungsgesetz
Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab. Ziele des neuen Gesetzes sind, das Recycling von Verpackungsabfällen weiter zu steigern, mehr Transparenz zu schaffen und damit auch das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben zu sichern. Für Handwerksbetriebe werde sich aber nicht viel ändern, beruhigen Experten. Bisher musste sich laut geltender Verpackungsverordnung jeder, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt, bei einem Dualen System registrieren lassen und dort Gebühren bezahlen. Mit dem neuen Verpackungsgesetz wird jetzt zusätzlich die "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" ins Leben gerufen, eine Behörde, die Kontrollfunktionen ausüben soll. Hier muss sich ab 2019 jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt, im Verpackungsregister LUCID registrieren lassen und auch seine Verpackungsmengen angeben. Das ist kostenlos und leicht zu bewerkstelligen. Lediglich anders als bisher: Es gibt keine Bagatellgrenzen mehr, auch Kleinstmengen werden hier erfasst.
VOB
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen hat Änderungen der VOB/A Abschnitt 1 beschlossen. Derzeit wir von einer Veröffentlichung der VOB/A im Bundesanzeiger im Februar 2019 ausgegangen und von einem Inkrafttreten auf Bundesebene frühestens im Frühjahr 2019. Die Überarbeitung der Abschnitte 2 (VOB/A-EU) und 3 (VOB/A-VS) soll folgen, verzögert sich aber. Zu den Änderungen gehört die weitere Annäherung der Regelungen der VOB-Unterschwellen-Vergaben an die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Für Bauleistungen im Unterschwellenbereich soll der Direktauftrag eingeführt werden, die Wertgrenze wird bei 3.000 Euro liegen. Auch Erleichterungen beim Eignungsnachweis sind geplant.
W
Warnsignale bei Elektrofahrzeugen
Nahezu geräuschlose Elektrofahrzeuge sind gefährlich für Fußgänger, Radfahrer und Sehbehinderte. Ab 1. Juli 2019 ist der Einbau eines akustischen Signals bei neu zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeugen Pflicht. Sie müssen dann mit einem sogenannten AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) ausgestattet sein. Dieses ertönt bis zu einem Tempo von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren.
Z
Zeitumstellung
Das Ende der Zeitumstellung rückt näher. Doch die Abschaffung kommt nicht so schnell, wie eigentlich geplant. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass am 31. März 2019 die Uhren in allen EU-Staaten das letzte Mal auf die Sommerzeit umgestellt werden. Am 27. Oktober 2019 hätte ein Land dann noch einmal auf die "Winterzeit", also die Normalzeit, umstellen können – aber nicht müssen. Jetzt sieht es aber so aus, als würde das Ende der Zeitumstellung in der EU erst Ende März 2021 kommen. Das berichten verschiedene Medien unter Berufung auf Brüssel.
Zulassung online
Geplant ist, dass ab Mitte 2019 Kfz-Zulassungen auch online möglich sind. Bei Abmeldungen ist das bereits jetzt schon der Fall.
Texte: Kirsten Freund und Anne Kieserling
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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