Die Änderungen zum GEG reichten nicht aus, um für Planungssicherheit bei den Betrieben zu sorgen, sagt Jörg Dittrich.

Die Änderungen zum GEG reichten nicht aus, um für Planungssicherheit bei den Betrieben zu sorgen, sagt Jörg Dittrich. (Foto: © nx123nx/123RF.com)

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Gebäudeenergiegesetz: Das Handwerk sieht viele Fragen unbeantwortet

Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben ihre Änderungsanträge zum GEG eingebracht. Das Handwerk bezweifelt, dass damit die Wärmewende gelingen wird.

Nachdem die Bundestagsfraktionen der SPD, Grünen und FDP ihre Änderungsanträge zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) in das parlamentarische Verfahren eingebracht haben, soll das Gesetzt möglichst noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Es sei wichtig, dass die Vorgaben jetzt konkretisiert wurden, sagt Handwerkspräsident Jörg Dittrich. Er bezweifelt allerdings, dass die Änderungen ausreichen, "um für Planungssicherheit bei den Betrieben und damit das Gelingen der Wärmewende zu sorgen". Es blieben noch zu viele Fragen offen.

Jörg Dittrich Foto: © Handwerkskammer Dresden/André WirsigJörg Dittrich Foto: © Handwerkskammer Dresden/André Wirsig

"Grundsätzlich ist es positiv, dass die vorgeschlagenen Änderungen für das GEG zentrale Forderungen des Handwerks aufgreifen. Dazu gehört das Bekenntnis zu einer echten Technologieoffenheit. Dass insbesondere Holzpellets und die Nutzung von Holzabfällen für holzverarbeitende Betriebe weiter möglich sind, ist gut und wichtig." Es fehle aber noch die Verbindung mit flankierenden Förderprogrammen. Dass im Gesetzentwurf nur das Vorlegen eines Förderkonzepts bis zum Herbst gefordert wird, sei viel zu wenig.

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Entscheidende Grundlage unklar

Auch die Verzahnung mit der Wärmeplanung sei ein wichtiger Aspekt zum Gelingen der Wärmewende und eine Kernforderung des Handwerks. Dittrich: "Auch hier scheinen aber nach wie vor viele Fragen ungeklärt: So soll das Wärmeplanungsgesetz in den kommenden Wochen noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Eine entscheidende Grundlage für die Heizungsaustauschpflicht ist damit zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Trotzdem legt der vorliegende Entwurf verbindliche Fristen für die Wärmeplanung und die daraus resultierenden Pflichten nach dem GEG zugrunde."

Die Pflicht zum Heizungsaustausch nach Ablauf der Frist für die Kommunen zur Erstellung einer Wärmeplanung 2026 oder 2028 auch dann gelten, wenn dort keine Wärmeplanung vorliegt. Das sei verfassungsrechtlich problematisch und setze gerade kleinere Kommunen in ländlichen Regionen enorm unter Druck. Bürger in diesen strukturschwachen Gebieten würden so weiter verunsichert. Für das weitere Verfahren gelte: "Die offenen Fragen müssen beantwortet werden. Schließlich ist bei der Wärmewende bereits mehr als genug Vertrauen verspielt worden."

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Text: / handwerksblatt.de