Alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Heizungscheck durchführen.

Alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Heizungscheck durchführen. (Foto: © Alexander Raths/123RF.com)

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Pflicht zur Heizungsprüfung soll kommen

Handwerkspolitik

Die Bundesregierung hat zwei neue Energieeinsparverordnungen mit kurz- und mittelfristigen Maßnahmen beschlossen. Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen werden verpflichtet, die Heizungen zu optimieren.

Jede eingesparte Kilowattstunde, egal ob von öffentlichen Einrichtungen, von Bürgern oder der Wirtschaft, helfe gegen die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen, betont die Bundesregierung. Zwei jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Energiesparverordnungen sollen dabei helfen, den Energieverbrauch zu senken. Sie enthalten kurz- und mittelfristige Sparmaßnamen für die bevorstehende Heizperiode und die im kommenden Jahr. Zielgruppe sind sowohl Unternehmen als auch öffentliche Körperschaften und Privathaushalte.

In erster Linie geht es um Gaseinsparungen, aber daneben auch um einen geringeren Stromverbrauch, "da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern", so die Bundesregierung. Gleichzeitig sollen die Verordnungen einen Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union leisten. Die Mitgliedstaaten der EU haben die Vorgabe, ihren Gasverbrauch im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre um mindesten 15 Prozent zu senken.

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Nationale Kraftanstrengung

EinsparverordnungenDie Verordnungen finden Sie hier (kurzfristig) und hier (mittelfristig)."Es kommt aber auch ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen: in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in möglichst vielen Privathaushalten", erklärt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt."

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Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz. Die Verordnung mit den kurzfristigen Regelungen gilt ab Anfang September für sechs Monate. Die Verordnung mit den mittelfristigen Maßnahmen soll im Oktober in Kraft treten. Die Geltungsdauer beträgt dann zwei Jahre. Mittelfristig soll es um die Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden gehen. Vorgesehen ist hier die Pflicht für alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen, innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Heizungscheck durchführen. "Sinnvoll ist die Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Termine wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung", so das Wirtschaftsministerium.

Hydraulischer Abgleich wird Pflicht

Auch geplant ist ein verpflichtender hydraulischer Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung. Gelten soll das für Betriebe und öffentliche Gebäude ab 1.000 Quadratmetern Fläche und ebenfalls für Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten. Das Ministerium rechnet mit einem um etwa acht Kilowattstunden pro Quadratmeter geringeren Gasverbrauch nach dieser Instandhaltungsmaßnahme. Die Kosten tragen die Eigentümer der Gebäude.

Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab zehn Gigawattstunden jährlich werden verpflichtet, wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen zu ergreifen. "Diese Verpflichtung gilt für Unternehmen, die bereits ein Energieaudit – also eine Analyse ihrer Verbräuche und ihrer Einsparpotentiale – nach den Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes durchgeführt haben." Mögliche Sparschritte: Umstellung der Beleuchtung auf LED, Optimierungen von Arbeitsabläufen und technischer Systeme. Die Pflicht für den hydraulischen Abgleich gilt auch für die Wirtschaft, zusätzlich sollen die Betriebe ineffiziente Heizungspumpen austauschen.

Freiwillige Maßnahmen anstoßen

Die kurzfristig wirkenden Regeln betreffen zum Beispiel beleuchete Werbeanlagen (Beleuchtungsverbot von 22 bis 16 Uhr), die Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen, Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel, die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern oder die Mindesttemperatur in gemieteten Räumen. Alle Maßnahmen zielen auch darauf ab, freiwillige Energiesparmaßnahmen anzustoßen, ohne die die erforderlichen Einsparungen nicht zu erreichen seien.

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Text: / handwerksblatt.de

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