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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Hersteller von IoT-Geräten dürfen Daten nicht mehr allein nutzen. Sie müssen anderen Firmen Zugang zu den Daten geben. (Foto: © ra2studio/123RF.com)
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Das aktuelle Datenschutzrecht - Themen-Specials
Februar 2024
Wer hat das Recht an Daten, die von vernetzten Maschinen generiert werden? Die Eigentümer, stellt der Data Act klar. Und diese dürfen die Daten an Dritte, und damit auch an Handwerksbetriebe, weitergeben. Ein Experte gibt einen Überblick.
Am 11. Januar 2024 ist der Data Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Daten von vernetzten Produkten und Dienstleistungen. Es soll den Austausch von Industriedaten fördern. Unternehmensberater Alexander Waschinger beantwortet die wichtigsten Fragen.
Innovation und Wettbewerb sollen gesteigert werden. Die EU-Regelung sorgt für einfacheren Zugang und Nutzung von Daten aus vielen vernetzten Geräten. Dazu gehören etwa Haushaltsgeräte, Industriemaschinen und Sprachassistenten. Ziel ist es, die digitale Wirtschaft EU-weit gerechter zu gestalten, indem Zugangsbarrieren entfernt werden. Dafür wurde ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen.
Ab dem 12. September 2025 gilt der Data Act in der gesamten EU. Die Übergangszeit beträgt 20 Monate.
Der Data Act regelt den Zugang zu Daten von Internet of Things (IoT)-Geräten. Diese Daten sind wichtig für Produktentwicklung, Wartung und Künstliche Intelligenz.
Der Data Act gilt für alle Industriezweige und betrifft jede Firma, die Nutzungsdaten in der EU sammelt. Das gilt für europäische und nicht-europäische Firmen. Eine Ausnahme gibt es für kleine und mittlere Unternehmen.
Hersteller von IoT-Geräten dürfen Daten nicht mehr allein nutzen. Sie müssen anderen Firmen Zugang zu den Daten geben, um neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die Nutzer können die Empfänger ihrer Daten jetzt selbst bestimmen und die Hersteller können das nicht mehr verbieten.
Die Weitergabe der Daten soll in Echtzeit, kostenlos und in maschinenlesbaren Formaten erfolgen, und die Daten müssen die gleiche Qualität wie die Originaldaten aufweisen.
Es gibt strengere Informationspflichten: Vor Vertragsabschluss müssen Nutzer über Zugriff und Weitergabe von Daten aufgeklärt werden.
Der Data Act gilt zusätzlich zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei personenbezogenen Daten, die auch vom Data Act betroffen sind, müssen beide Regelungen beachtet werden.
Der Data Act stärkt die Rechte der Nutzer. Sie sollen über die bei Produktnutzung erzeugten Daten informiert werden. Sie haben das Recht zu erfahren, ob Dateninhaber ihre Daten nutzen oder weitergeben. Außerdem regelt das Gesetz die Kündigungsfristen für laufende Verträge.
Auch beim Wechsel zwischen Cloud-Diensten können Nutzer ihre Verträge künftig innerhalb von 30 Tagen kündigen, wobei Cloud-Anbieter die Übertragung von Daten zu einem anderen Anbieter in standardisierten Formaten und unter Einhaltung aktueller Sicherheitsstandards erleichtern müssen. Nachdem die Daten übertragen wurden, muss der alte Dienstleister alle Daten und Metadaten löschen – und dies auch nachweisen.
Zudem verbietet der Data Act die Nutzung unfairer Vertragsbedingungen in Geschäftsbeziehungen. Er sorgt dafür, dass unfaire Klauseln, die stark von normalen Handelspraktiken abweichen, nicht wirksam sind.
Wer gegen den Data Act verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
"Wenn die Eigentümerin einer Maschine das will, dann können künftig Daten, die aus dieser Maschine ausgelesen werden, an Dritte, und damit auch an Handwerksbetriebe, weitergegeben werden. Der Hersteller hat hier keine Vetomacht mehr", sagt EU-Schattenberichterstatter Damian Boeselager im Interview mit Tim Krögel, Leiter der ZDH-Vertretung bei der EU. "Handwerkerinnen und Handwerker können nun direkt zu ihren Kunden gehen und von diesen Daten erhalten, um Reparatur- oder Wartungsarbeiten durchzuführen.
Auch ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke zeigt sich zufrieden mit den neuen Regeln: "Das Handwerk fordert seit langem, dass Daten fair geteilt werden können. Der Data Act birgt für unsere Betriebe ein großes Innovationspotenzial." Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme.
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