Bierkartell: Carlsberg muss 50 Millionen Euro Strafe zahlen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Brauerei Carlsberg zu einem Bußgeld von 50 Millionen Euro verurteilt. Knapp zehn Jahre dauerte der Streit um kartellrechtswidrige Absprachen mehrerer Bierbrauer.
Gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Kartellverfahren eine Geldbuße in Höhe von 50 Millionen Euro verhängt. Der Brauerei sei zwar keine verbotene Preisabsprache vorzuwerfen, aber eine kartellrechtswidrig aufeinander abgestimmte Verhaltensweise, erklärte das Gericht.
Der Fall
Bei der Messe Internorga in Hamburg fand am 12. März 2007 ein Informationsaustausch zwischen mehreren Großbrauereien statt. Veltins, Bitburger, Warsteiner, Radeberger und Anheuser-Busch waren neben Carlsberg beteiligt. Die Anwesenden waren sich einig, dass die Preise um rund sechs Euro je Hektoliter Bier steigen sollten. Die Erhöhung sollte in der Gastronomie und im Lebensmitteleinzelhandel durchgesetzt werden. Der damalige Geschäftsführer der Carlsberg Deutschland Holding GmbH nutzte das erlangte Wissen aus der Besprechung, um das Marktverhalten der Brauerei auszurichten.
Anfang 2014 verhängte das Bundeskartellamt gegen mehrere Brauereien, Verbände und Leitungspersonen wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro. Anheuser-Busch hatte das Bundeskartellamt informiert und ging so als Kronzeuge straffrei aus. Die Brauereien Ernst Barre, Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner zogen ihre Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide zurück. Ein abgetrenntes Verfahren gegen die Kölsch-Brauereien Erzquell, Cölner und Gaffel endete mit einem Freispruch, den der Bundesgerichtshof inzwischen bestätigt hat (Az. KRB 54/22). Gegen Carlsberg wurde zunächst ein Bußgeld von 62 Millionen Euro festgesetzt, wogegen das Unternehmen vor Gericht zog.
Das Urteil
Das OLG Düsseldorf sah in dem Verhalten der Brauereien zwar keine verbotene Preisabsprache, aber eine kartellrechtswidrige, aufeinander abgestimmte Verhaltensweise. Dabei hat das Gericht zu Lasten der Beteiligten die bundesweite, flächendeckende Wirkung des Informationsaustausches berücksichtigt.
Der Prozess war nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) neu aufgerollt worden. 2019 hatte das OLG Düsseldorf das Verfahren gegen Carlsberg noch wegen Verjährung eingestellt. Der BGH sah das aber anders (Az. KRB 99/19), hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück nach Düsseldorf.
Bei der Bußgeldzumessung hat das OLG zugunsten von Carlsberg berücksichtigt, dass das Unternehmen kooperativ war und daher weitere Ermittlungen entfallen konnten. Außerdem fielen die Dauer des Verfahrens und der nur einmalige und lange zurückliegende Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften mildernd ins Gewicht. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, das Bundeskartellamt und Carlsberg können gegen das Urteil binnen einer Woche Rechtsbeschwerde einlegen, über die der Bundesgerichtshof entscheidet.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 2. Mai 2023, Az. V-6 Kart 1/20 (OWi)
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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