"Können wir den Betrieben nicht zumuten"
Das Baugewerbe und das Bäckerhandwerk lehnen den Gesetzentwurf vehement ab, wonach Teilzeitarbeitnehmer ein Recht auf Rückkehr auf eine Vollzeitstelle bekommen sollen.
Das Bundesarbeitsministerium will das Teilzeitgesetz ändern. Arbeitnehmer sollen das Recht bekommen, befristet Teilzeit zu arbeiten und danach wieder Vollzeit. Allerdings soll das erst in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten gelten. Für Firmen mit 46 bis 200 Mitarbeitern muss der Arbeitgeber "je angefangene 15 Arbeitnehmer" nur einem die befristete Teilzeit gewähren.
"In weiten Teilen weltfremd"
Als "Bürokratieungetüm" bezeichnet das Baugewerbe den Referentenentwurf aus dem Ministerium von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Die vorgeschlagenen Veränderungen des Teilzeitgesetzes lehnen wir ab. Sie sind in weiten Teilen weltfremd, gehen an der betrieblichen Realität in Bauunternehmen vorbei und führen zu weiteren bürokratischen Lasten. Das können wir Unternehmern nicht mehr zumuten." Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, den Referentenentwurf zur Änderung des Teilzeitrechts.
Der Entwurf sieht vor, dass der Arbeitgeber darlegen und beweisen muss, dass der Arbeitsplatz nicht frei oder kein Vollzeitarbeitsplatz ist oder dass der Arbeitnehmer dafür ungeeignet ist, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verlängern möchte.
"Während Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen, ihre Arbeitszeit nach eigenen Wünschen zu gestalten, wird der Arbeitgeber unter einen permanenten Rechtfertigungszwang gesetzt, warum gewünschte Veränderungen im Betrieb nicht umgesetzt werden können. Das mag für eine große Behörde ein normaler Vorgang sein, nicht jedoch für einen mittelständischen Arbeitgeber, der auf diese Art und Weise mit noch mehr Bürokratie belastet wird", erklärte Pakleppa.
"Angesichts des vorhandenen Fachkräftemangels fatal"
Die vorgesehene Einführung einer befristeten Teilzeit sei angesichts des vorhandenen Fachkräftemangels fatal. Einem Bauunternehmen werde es in der Regel nicht gelingen, bei einer nur geringfügig befristeten Verringerung der Wochenarbeitszeit eines einzelnen Mitarbeiters die dadurch neu entstandene befristete Teilzeitstelle - unter Umständen auf Minijob-Niveau - befristet neu zu besetzen.
An den Bedürfnissen der Realität und Praxis in der Bauwirtschaft gehe auch die geplante Beschränkung der Arbeit auf Abruf vorbei. Danach darf der Anteil der einseitig vom Arbeitgeber abrufbaren zusätzlichen Arbeit künftig nicht mehr als 25 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen. Bauunternehmen würden aber oft bei Not- und Katastrophenfällen um Hilfe gebeten, etwa bei der Absicherung von Bombenentschärfungen oder Kanalbrüchen, bei denen kurzfristig Mitarbeiter auf Abruf eingesetzt werden müssen, um den Notfall zu beheben.
Das Arbeitszeitgesetz sieht hierfür bereits Regelungen und Regulierungen vor. "Eine weitere Deckelung der Dauer des Arbeitseinsatzes durch die geplanten Neuregelungen für Arbeit auf Abruf sind unnötig und angesichts der zu bewältigenden Notsituationen vollkommen unangemessen," so Pakleppa.
Bäckerhandwerk: "Das würde die Personalnot vergrößern"
Auch viele Bäckereien mit Filialbetrieb wären betroffen. Entsprechend lehnt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks die geplante Änderung des Teilzeitrechts "vehement ab". Das betonte Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider (Foto) gegenüber dem Deutschen Handwerksblatt.
"Der vom Gesetzentwurf vorgesehene Anspruch auf befristete Teilzeit würde nicht nur für viele Unternehmen neue, übermäßige bürokratische Belastungen mit sich bringen und deren Personalnot vergrößern, sondern auch die Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit nicht reduzieren, in massiver Weise belasten. Das ist unsozial, mittelstandfeindlich und widerspricht den Bekenntnissen der Politik zum Bürokratieabbau", so Schneider.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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