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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Welche Beleuchtung steigert die Leistungsfähigkeit und ermöglicht sicheres Arbeiten? Die BGHM klärt auf. (Foto: © Roman Samborskyi/123RF.com)
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Juni 2021
Gute Beleuchtung ist ein zentraler Punkt für sicheres Arbeiten. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gibt Tipps und bietet eine Weiterbildung an.
Licht ist nicht nur wichtig, um die Arbeit gut und sicher auszuführen und mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen, es steuert auch die Produktion von Hormonen im Körper, kann wach oder schläfrig machen. Betriebsinhaber sollten sich deshalb mit den Möglichkeiten zur Beleuchtung auskennen und das richtige Konzept je Arbeitsplatz finden.
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) macht darauf aufmerksam, was bei der Planung, Umsetzung und Bewertung einer Beleuchtungsanlage alles beachtet werden muss. Tageslichtanteil, Lichtrichtung, Lichtfarbe, Beleuchtungsniveau, Farbwiedergabe, Flimmerfreiheit und mögliche Blendung sind Kriterien, die dabei eine Rolle spielen.
Welche Mindestanforderungen bei der Beleuchtung einer Arbeitsstätte erfüllt sein müssen, erfahren Arbeitgeber aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung", die in der DGUV Information "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten" umrissen wird. Je nach Tätigkeit kann eine andere Art der Beleuchtung erforderlich sein, weshalb sie in einer Halle oder einem Raum stark variieren kann.
Um entsprechende Beleuchtungsanlagen zu planen oder zu bewerten, braucht es Fachkunde. Die Experten sind angehalten, ihre Planung sowie das Beleuchtungskonzept samt aller Berechnungen zu dokumentieren. Auch die jeweiligen Betriebsbedingungen müssen in die Dokumentation einfließen.
Während der Errichtung der Anlage werden die darin festgelegten Parameter geprüft und notfalls angepasst. Wie Betriebsinhaber solche Planungsunterlagen prüfen und auch ihre bereits vorhandenen Beleuchtungsanlagen kritisch begutachten können, darüber informiert die BGHM ihre Mitgliedsbetriebe.
Quelle: BGHM
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