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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Hier finden Sie einmal in der Woche die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk, kuratiert von Chefredakteur Stefan Buhren. (Foto: © Verlagsanstalt Handwerk)
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Februar 2022
Einmal in der Woche informiert Stefan Buhren, Chefredakteur des Deutschen Handwerksblatts, an dieser Stelle über die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk.
In einer Welt voller News zählen Twitter und Facebook längst zu den etablierten Kurznachrichten-Kanälen. Dank begrenzter Zeichenzahl (maximal 280 auf Twitter) heißt es, Themen schnell auf den Punkt zu bringen.
Wir vom Deutschen Handwerksblatt dürfen nicht fehlen, um kurz und knapp auf die wichtigsten Neuigkeiten rund um und für das Handwerk hinzuweisen. Was Deutschlands "Wirtschaftsmacht von nebenan" bewegt, präsentieren wir daher jeden Dienstagmittag unter #DWIH – die Woche im Handwerk!
Foto: © KfW-BildarchivDie energieeffiziente Sanierung von Gebäuden wird wieder gefördert. Ab morgen, 22. Februar, nimmt die KfW wieder Förderanträge an. Die künftige Förderung für Neubauten ist noch in Arbeit. Der Bundestag hat insgesamt 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Mehr lesen!
Das Plenum des Europaparlaments hat das Trilogergebnis zur Eurovignetten-Verordnung endgültig bestätigt. Damit ist auch die Möglichkeit für eine Handwerkerausnahme in den Mitgliedstaaten angenommen. Mehr lesen!
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Foto: © Andriy Popov/123RF.comWer in Krankenhäusern und Pflegeheimen arbeitet, muss ab dem 16. März gegen Covid geimpft sein. Was aber ist mit Handwerkern, die in einer solchen Einrichtung ihren Job erledigen? Das Ministerium hat nun seine Vorgaben konkretisiert. Mehr lesen!
Foto: © ZVA/Peter BoettcherDas Bundeskabinett hat das vierte Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Um Unternehmen zu entlasten, werden unter anderem Erleichterungen bei der Abschreibung verlängert. Der CDU/CSU geht das nicht weit genug. Sie vermisst die "Super-Abschreibung". Mehr lesen!
Ist ein Auszubildender von einer Corona-Quarantäne betroffen, muss der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang die Vergütung fortzahlen. Eine Rechtsexpertin erklärt die Regelung. Mehr lesen!
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