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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Hier finden Sie einmal in der Woche die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk, kuratiert von Chefredakteur Stefan Buhren. (Foto: © Verlagsanstalt Handwerk )
Vorlesen:
April 2023
Einmal in der Woche informiert Stefan Buhren, Chefredakteur des Handwerksblatts, an dieser Stelle über die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk.
In einer Welt voller News zählen Twitter und Facebook längst zu den etablierten Kurznachrichten-Kanälen. Dank begrenzter Zeichenzahl (maximal 280 auf Twitter) heißt es, Themen schnell auf den Punkt zu bringen.
Wir vom Handwerksblatt dürfen nicht fehlen, um kurz und knapp auf die wichtigsten Neuigkeiten rund um und für das Handwerk hinzuweisen. Was Deutschlands "Wirtschaftsmacht von nebenan" bewegt, präsentieren wir daher jeden Dienstagmittag unter #DWIH – die Woche im Handwerk!
Foto: © Wavebreak Media Ltd/123RF.comAb September wird die Kfz-Zulassung einfacher. Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für die digitale Kfz-Zulassung, die den gesamten Zulassungsprozess auch für Autohäuser deutlich erleichtert. Mehr lesen!
Foto: © Michael Külbel/123RF.com
Wenn Mitarbeiter es verlangen, müssen Unternehmen ihnen fristgerecht Auskunft über ihre personenbezogen Daten geben. Wer das nicht tut, riskiert einen hohen Schadensersatz. Bei einem aktuellen Urteil waren es 10.000 Euro. Mehr lesen!
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Foto: © Alexander Raths /123RF.comAb 2024 sollen neue Regeln für den Einbau neuer Heizungen und die Reparatur von Bestandsgeräten gelten. Neu eingebaute Heizungen müssen dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mehr lesen!
Foto: © dolgachov/123RF.comOb Diesel-Skandal, Flugausfälle oder Kontogebühren: Künftig gibt es in Masseverfahren eine einfachere Klageart für Verbraucher und kleine Unternehmen. Das Bundeskabinett führt die Abhilfeklage ein. Mehr lesen!
Ein Arbeitgeber bot einem gekündigten Mitarbeiter an, während des Kündigungsprozesses weiterzuarbeiten. Gleichzeitig bezeichnete er eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar. Das ist ein widersprüchliches Verhalten, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Mehr lesen!
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