Das neue Jahr bringt wieder viel Neues für Büros und Werkstätten.

Das neue Jahr bringt wieder viel Neues für Büros und Werkstätten. (Foto: © rawpixel/123RF.com)

Vorlesen:

Diese Änderungen in 2020 sollten Sie kennen

Betriebsführung

Von der Belegausgabepflicht, über die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung bis zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen: Das neue Jahr startet mit etlichen neuen Gesetzen und Verordnungen.

Ein Überblick von A bis Z

Damit es in den Büros und auf den Baustellen nicht langweilig wird, gibt es auch 2020 wieder eine ganze Reihe von neuen Gesetzen und Verordnungen, die Unternehmen und deren Mitarbeiter beachten müssen.

Bleiben Sie am Ball und kommen Sie wieder,
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Arbeitslosenversicherung

Zum 1. Januar 2020 sank der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von bisher 2,5 auf jetzt 2,4 Prozent.  Die Regelung gilt befristet bis Ende 2022.

A1-Bescheinigung

Im elektronischen Antragsverfahren zur A1-Bescheinigung bei Entsendungen innerhalb der EU haben die Sozialversicherungsträger einige Nachbesserungen vorgenommen, das berichtet der ZDH. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine Antragsbestätigung. Zudem ist die Angabe des Wohnstaats des Arbeitnehmers verpflichtend. Anstelle der Angabe des konkreten Krankenversicherungsträgers des Arbeitnehmers bei PKV-Versicherten muss nur noch die Mitgliedsnummer des Arbeitnehmers und bei GKV-Versicherten die Betriebsnummer der Krankenkasse erforderlich. Mehr dazu lesen Sie hier

Aufbewahrungsfristen

Nach einem Systemwechsel der Steuersoftware oder einer Datenauslagerung müssen Unternehmen die alten Programme künftig nicht mehr zehn Jahre aufbewahren sondern nur noch fünf Jahre. Danach müssen sie die Steuerunterlagen lediglich auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger speichern. Das regelt das dritte Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung. Die Neuregelung gilt allerdings nur für Daten, deren Aufbewahrungsfrist ab dem 1. Januar 2020 beginnt. Mehr zu den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

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Auszubildende

Auszubildende erhalten nun eine Mindestvergütung. Ab 2020 sind das im ersten Lehrjahr monatlich 515 Euro. Beginnt die Ausbildung 2021, beträgt die Vergütung mindestens 550 Euro, beginnt sie 2022, erhalten die Azubis mindestens 585 Euro und 2023 mindestens 620 Euro im ersten Lehrjahr.

Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr. Die Mindestvergütung gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen.

Das gilt überall dort, wo es keine Tarifbindung gibt. 

Der Bundesrat hat der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) am 29. November 2019 zugestimmt. Mehr zu dem BBiG lesen Sie hier

Abschlussbezeichnungen: Meister dürfen sich "Bachelor Professional" nennen

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Handwerksmeister und Handwerksmeisterinnen dürfen sich seit Januar auch Bachelor Professional nennen dürfen.

Beruflichen Fortbildungsstufen dürfen künftig "Geprüfte Berufsspezialistin" beziehungsweise "geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional" heißen.

Bezeichnungen wie Betriebswirtin, Wirtschaftsfachwirt oder Fachkauffrau entfallen. Durch die englischen Bezeichnungen möchten Bundesregierung und Bundestag die internationale Anschlussfähigkeit sichern.

Thomas Diedert, 26-jähriger Feinwerkmechanikermeister aus dem Westerwald, ist übrigens bundesweit der erste Bachelor Professional im Handwerk. 

Betriebsrente

Ab 2020 werden Betriebsrentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Ab dann müssen sie nur noch Beiträge für Einkommen aus Betriebsrenten zahlen, das 159,25 Euro übersteigt.

Der neue Freibetrag ersetzt die bisherige Freigrenze. Rund vier Millionen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner sollen profitieren. Der neue Freibetrag gelte für monatliche Zahlungen und für einmalige Kapitalauszahlungen, so das Bundesgesundheitsministerium.

Belegausgabepflicht

Seit 1. Januar 2020 gilt die Belegausgabepflicht. Jeder Kunde muss für jeden noch so kleinen Einkauf einen Beleg erhalten. Er muss ihn aber nicht mitnehmen. Auf Antrag können sich unter anderem Verkäufer einer Vielzahl von Waren an unbekannte Personen, etwa auf Volksfesten oder Sportveranstaltungen, bei ihrem Finanzamt befreien lassen.

Das Bäckerhandwerk setzt sich dafür ein, dass auch seine Mitgliedsbetriebe von der Belegausgabepflicht befreit werden. Diese Ausnahmemöglichkeit würden vom Bundesfinanzministerium allerdings so streng ausgelegt, dass bislang kein Handwerksbäcker eine Befreiung erhalten hat, berichtet Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Bäckerverbandes.

Die Kassenbons werden aufgrund der Anforderungen des Kassengesetzes deutlich länger.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen sind wie folgt gestiegen:

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: Jährlich 56.250 Euro (2019: 54.450 Euro).

Renten- und Arbeitslosenversicherung West: Jährlich 82.800 Euro (2019: 80.400 Euro)

Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost: Jährlich 77.400 Euro (2019: 73.800 Euro).

Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 60.750 Euro auf 62.550 Euro. Wer 2020 in die private Krankenversicherung wechseln will, muss die Grenze 2019 überschritten haben und 2020 ebenfalls überschreiten.

Beschäftigungsduldung

Das "Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Es lockert die bereits existierenden Regeln für die Ausbildungsduldung und führt mit der Beschäftigungsduldung einen neuen Status ein.

Bahntickets

Um die Attraktivität der Bahn zu verbessern, wurde der Umsatzsteuersatz für Fahrkarten im Fernverkehr ab 2020 von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Fahrgastverbände und Klimaschützer hatten eine solche Mehrwertsteuersenkung seit vielen Jahren gefordert.

Die Bahn hat angekündigt, die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weiterzugeben. 

Dienstfahrrad

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Das Dienst­rad, das der Arbeit­geber zusätzlich zum regulären Gehalt spendiert, ist seit Anfang 2019 steuerfrei. Stellt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter also ein Fahrrad kostenfrei zur Verfügung, das dieser auch privat nutzen darf, muss der Beschäftigte den geldwerten Vorteil nicht versteuern.

Das gilt für gekaufte Fahrräder genauso wie für die Leasing-Variante. Die Dienstfahrrad-Regelung sollte ursprünglich nur bis 2021 laufen, wird nun aber bis Ende 2030 verlängert.

Diesel-Fahrverbote

Dieselfahrzeuge dürfen in vielen Städten schon jetzt oder bald nicht mehr fahren. Die Bundesregierung schmiedet laufend neue Pläne, um das Problem in den Griff zu kriegen. Lesen Sie hier, welche Städte vom Dieselfahrverbot betroffen sind.

EEG-Umlage

Die Ökostrom-Umlage beträgt 2020 6,756 Cent pro Kilowattstunde und ist damit um 5,5 Prozent höher als 2019 mit 6,405 Cent. Die EEG-Umlage wurde zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind und Sonne eingeführt.

Elektrolieferfahrzeuge

Für die Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt, die ab 2020 und bis Ende 2030 laufen soll. Unternehmen können dann bereits im Jahr der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs zusätzlich zu den regulären Abschreibungsmöglichkeiten die Hälfte der Anschaffungskosten steuerlich abschreiben.

Elektro- und Hybridfirmenwagen

Arbeitnehmer, die einen Elektro- oder Hybrid­dienst­wagen auch privat nutzen, sollen müssen seit 1. Januar 2019 lediglich einen reduzierten Steuersatz von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern.

Diese Regelung sollte 2021 auslaufen, wurde nun aber bis 2030 verlängert. Da so auch mehr elektrische Dienstwagen auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen, würde das auch denjenigen helfen, die keinen Dienstwagen haben, schreibt die Bundesregierung.

Energetische Gebäudesanierung

Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, werden steuerlich entlastet, das hat der Bundesrat am 20. Dezember beschlossen. Auch Aufwendungen für so genannte Energieberater können abgesetzt werden.

Eigentümer sollen progressionsunabhängig 20 Prozent der Aufwendungen je Einzelmaßnahme und bis zu 40.000 Euro pro Objekt von der Steuerschuld abziehen können.

Förderfähig sollte zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden und Dächern, neue Außentüren und Fenster oder die Erneuerung der Heizungsanlage sein. Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Die Laufzeit von zehn Jahren sollte Verbrauchern und ausführenden Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben.

Existenzgründer

Wer einen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen hat, muss innerhalb eines Monats von sich aus den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften beziehungsweise Umsätzen an das Finanzamt übermitteln.

Der ausgefüllte Fragebogen kann über das Online-Portal "Mein ELSTER" (www.elster.de) elektronisch übermittelt werden. Die bisherige individuelle Aufforderung durch die Finanzämter, die entsprechenden Angaben zu erklären, entfällt, berichtet das Sächsische Finanzministerium.

Steuerförderung für Forschung und Auftragsforschung

Ab diesem Jahr gibt es die neue steuerliche Forschungsförderung. Sie gilt für Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Auch die Auftragsforschung ist begünstigt. Die Forschungszulage wird beim Finanzamt beantragt. Es wird aktuell noch geklärt, welche Stelle die Forschungsfähigkeit bestätigt.  

Flugsteuer

Die Bundesregierung will die Luftverkehrssteuer erhöhen, dadurch soll das Fliegen teurer werden. Je nach Strecke werden Flugtickets im kommenden Jahr zwischen 7,50 Euro (innereuropäische Ziele) und bis zu 17 Euro (Fernflüge) teurer. Die derzeit geltenden Steuersätze sollen zum 1. April 2020 steigen.

Gründer: Umsatzsteuervoranmeldung

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Existenzgründer müssen künftig nur noch viermal im Jahr statt monatlich ihre Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen. Das ist Teil des dritten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) und betrifft alle Gründer, deren Umsatzsteuer voraussichtlich 7.500 Euro nicht überschreitet.

Der ZDH hatte sich im Gesetzgebungsverfahren gegen diese Regelung ausgesprochen: "Existenzgründer müssen dadurch länger auf die Erstattung ihrer Vorsteuerbeträge warten." Diese Neuerung gilt zunächst für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026.

Grundsteuer

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer - entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich - gelten ab 1. Januar 2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.

Gruppenunfallversicherung

Bei einer Gruppenunfallversicherung darf der Arbeitgeber die Beiträge jetzt bis 100 Euro pauschal besteuern.

Grundsicherung und Sozialhilfe

Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2020 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 432 Euro im Monat – acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls

Gesundheitsförderung: 600 Euro

Rückenschmerzen, Stress, Übergewicht? Firmen können die Gesundheit und Fitness ihrer Mitarbeiter fördern. Bislang sind 500 Euro im Jahr für gesundheitsfördernde Maßnahmen steuer- und sozialversicherungsfrei. 2020 ist dieser steuerfreie Höchstbetrag auf 600 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr gestiegen. Mehr zur Gesundheitsförderung lesen Sie hier.

Gelber Schein wird elektronisch

Arbeitgeber müssen demnächst nicht mehr auf den Krankenschein in Papierform warten. Die Krankenkassen informieren sie dann auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer. Die Regelung tritt erst 2022 in Kraft. Ausführliche Infos zum Ende des Gelben Scheins lesen Sie hier.

Ist-Besteuerung

Die Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung wurde von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben. Mehr Unternehmen können erst nach Zahlungseingang die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Jobtickets

Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Jobtickets oder zahlt er Zuschüsse, bleiben diese Vorteile seit 2019 steuerfrei. Allerdings ist der entsprechende Betrag von den Beschäftigten auf die Entfernungspauschale anzurechnen.

Um Arbeitnehmern, die das Jobticket nur gelegentlich nutzen, weil sie zum Beispiel in erster Linie den privaten PKW für den Weg zu Arbeit verwenden, mehr Anreize zu schaffen, können die Zuschüsse oder der geldwerte Vorteil des Jobtickets künftig alternativ auch beim Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent besteuert werden.

Kassen-Meldepflicht

Die neue Meldepflicht für Registrierkassen, wie sie das Kassengesetz ab 2020 vorsieht, wird vorerst ausgesetzt. Zunächst soll eine elektronische Lösung geschaffen werden. Hintergrund: Wer neue Registrierkassen und EC-Kassen anschafft oder ältere Modelle ausmustert, soll das künftig innerhalb eines Monats bei seinem Finanzamt melden.

Kleinunternehmergrenze

Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze steigt von 17.500 Euro auf 22.000 Euro Vorjahresumsatz, wenn der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro (wie bisher) nicht übersteigt. "Durch die Bezugnahme der Grenze auf das Vorjahr können Kleinunternehmen bereits dieses Jahr, also 2019, bis zu 22.000 Euro Einnahmen erzielen, ohne ihren Status als Kleinunternehmer zu verlieren", berichtet der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg.

Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze ist Teil des dritten Bürokratieentastungsgesetzes. Der ZDH hatte sich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens deutlich dagegen ausgesprochen. Der Verband kritisiert unter anderem den unfairen Wettbewerb "zulasten der etablierten Betriebe".

Ladestrom

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Können Arbeitnehmer ihr Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug im Betrieb des Arbeitgebers aufladen, dann ist das für sie steuerfrei. Außerdem können Ladevorrichtungen an Beschäftigte überlassen werden, ohne dass dieser Vorteil versteuert werden muss.

Übereignet der Arbeitgeber Ladevorrichtungen für die Nutzung außerhalb des Betriebes oder gibt Zuschüsse für den Kauf und die Nutzung solcher Ladevorrichtungen, kann dieser geldwerte Vorteil pauschal mit 25 Prozent versteuert werden.

Ladeinfrastruktur

Die Bundesregierung will die Ladeinfrastruktur ausbauen. So werden 2020 erstmals 50 Millionen Euro für private Lademöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Zudem werden verstärkt Ladepunkte an Kundenparkplätzen gefördert werden. Ein Aufruf dazu soll im Frühjahr 2020 starten. 

Meisterpflicht

In zwölf Gewerken des Handwerks wurde die Meisterpflicht wieder eingeführt.

Folgende Gewerken sind betroffen:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
  • Betonstein- und Terrazzohersteller,
  • Estrichleger,
  • Behälter- und Apparatebauer,
  • Parkettleger,
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker,
  • Drechsler/Holzspielzeugmacher,
  • Böttcher,
  • Raumausstatter,
  • Glasveredler,
  • Orgel- und Harmoniumbauer sowie
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller.

Bestehende Betriebe ohne Meistertitel erhalten Bestandsschutz und dürfen ihr Handwerk auch weiterhin selbstständig ausüben.

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Zudem sollen drei handwerksähnliche Gewerke als zulassungsfreies Handwerk in die Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung aufgenommen werden; nur Letztere dürfen weiterhin ohne Qualifikation ausgeübt werden.

 

Mietwohnungsneubau

Private Investoren können bei neuen Miet­wohnungen, die in der Anschaffung und Herstellung maximal 3.000 Euro pro Quadrat­meter kosten, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei der Steuer geltend machen. Das gilt bei Bauantrag und Bauanzeige ab dem 1. September 2019 bis Ende 2021.

Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Die Wohnung muss dauerhaft bewohnt werden.

Minijobs

Ab 1. Juli 2020 müssen Arbeitgeber in den DEÜV-Meldungen an die Minijobzentrale mit angeben, in welcher Krankenkasse der Minijobber (mit-)versichert ist. Der Personalfragebogen muss entsprechend angepasst werden.

Midijobs - Faktor F

Mit Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent und der Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung von 2,5 Prozent auf 2,4 Prozent ändert sich die Formel F zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im sogenannte Übergangsbereich.

Ein Arbeitsverhältnis im Übergangsbereich liegt dann vor, wenn das Gehalt zwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro im Monat liegt und die Grenze von 1.300,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschritten wird.

Ab dem 1. Januar 2020 beträgt der Faktor F: 0,7547.

Die beitragspflichtige Einnahme wird ab dem 1. Januar 2020 nach folgender vereinfachter Formel ermittelt:

beitragspflichtige Einnahme = 1,129864 x Arbeitsentgelt - 168,824117

Quelle: Knappschaft Bahn See

Was ist der Faktor F?

Während der Arbeitgeberbeitrag vom vollen Entgelt berechnet wird, wird für die Berechnung des Arbeitnehmeranteils in den einzelnen Versicherungszweigen ein vermindertes Entgelt zu Grunde gelegt. Dieses verminderte Entgelt wird ermittelt, indem der Faktor F und das tatsächliche Bruttoentgelt in die sogenannte Formel für den Übergangsbereich eingesetzt werden. Quelle: BMAS

Mindestlöhne

Seit dem 1. Januar 2020 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde bezahlen. Der gesetzliche Mindestlohn stieg damit um 16 Cent die Stunde.

Lesen Sie hier, welche Branchen-Mindestlöhne sich ändern! 

Lesen Sie, was Sie bei Minjobbern beachten müssen.

Pauschbeträge

2020 gelten neue Pauschbeträge für Sachentnahmen. Sie betreffen alle Unternehmer, die Lebensmittel herstellen und verkaufen. Mehr zu den neuen Pauschbeträgen lesen Sie hier

Plastiktüten-Verbot

Foto: © conneldesign/123RF.comFoto: © conneldesign/123RF.com

Die Bundesregierung hat im November das Plastiktüten-Verbot in Geschäften auf den Weg gebracht. Ausnahmen soll es für sogenannte Hemdchenbeutel, also die dünnen Obst- und Gemüsetüten, geben. Momentan liegt der Verbrauch in Deutschland noch etwa bei 20 Einweg-Plastiktüten pro Kopf und Jahr.

Das parlamentarische Verfahren ist eingeleitet, das Plastiktüten-Verbot soll sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. So sollen die Händler die Möglichkeit haben, ihren Restbestand an Plastiktüten noch abzubauen. Der Handel und das Handwerk fordern eine Verlängerung dieser Frist bis mindestens Ende 2020.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale steigt ab 2021 auf 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Geringverdiener erhalten eine Mobilitätsprämie. Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschloss der Bundestag, Fernpendler weiter zu entlasten: in den Jahren 2024 bis 2026 können diese 38 Cent pro Kilometer geltend machen.

Sachbezugswerte für Mahlzeiten

Für kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer gelten 2020 neue Sachbezugswerte. Der Sachbezugswert für Verpflegung beträgt dann 258 Euro. Der Monatswert für Unterkunft und Miete wurde auf 235 Euro festgelegt (7,83 Euro am Tag). Der Wert für ein Mittag- oder Abendessen liegt dann bei 3,40 Euro und für das Frühstück bei 1,80 Euro

Schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat neuerdings mehr Befugnisse im Kampf gegen illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch. Zum Beispiel prüfen die Ermittler auch solche Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch gar nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen – etwa auf so genannten Tagelöhnerbörsen. Hier finden Sie unser Themen-Special zum Thema Schwarzarbeit

Steuerunterlagen

Nach einem Systemwechsel der Steuersoftware oder einer Datenauslagerung müssen Unternehmen die alten Programme künftig nicht mehr zehn Jahre aufbewahren sondern nur noch fünf Jahre. Danach müssen sie die Steuerunterlagen lediglich auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger speichern. Das regelt das dritte Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung.

Teilzeitausbildung

Bisher ist die Teilzeitausbildung nur für leistungsstarke Auszubildende zulässig, wenn diese alleinerziehend sind oder Angehörige pflegen. Künftig soll das auch für Geflüchtete, Lernbeeinträchtigte sowie für Menschen mit Behinderungen möglich sein. Voraussetzung für eine Ausbildung in Teilzeit ist unter anderem die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs.

TRSG: Asbest

Neuerungen bei den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) für Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, der sogenannten TRGS 519, treten ab Ende März 2020 in Kraft. Für Arbeiten mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (auch PSF) wird eine Expositions-Risiko-Matrix eingeführt. Je nach Tätigkeit lässt sich daran ablesen, welches Verfahren angewendet werden muss, wie hoch das Risiko ist, welche Qualifikation und welche Schutzmaßnahmen dafür vorgeschrieben sind. Die Matrix soll sukzessive vom Ausschuss für Gefahrstoffe erweitert werden.

Werden im Betrieb ausschließlich emissionsarme Verfahren nach 2.9 TRGS 519 durchgeführt, benötigt die aufsichtführende Person keine Sachkunde nach Anlage 4 TRGS 519 mehr. Für Tätigkeiten mit einem laut neuer Matrix niedrigen Risiko, die aber nicht emissionsarm sind, ist mindestens der Nachweis dieser Sachkunde erforderlich.

Neu ist damit auch die Qualifikation für die aufsichtführende Person für emissionsarme Verfahren, genannt "Modul Q 1E". Sie beinhaltet das "Grundmodul Asbest" mit zehn Lehreinheiten sowie ein "Praxismodul" mit sechs Lehreinheiten. Nutzt ein Gewerk mehrere emissionsarme Verfahren, erhöht sich der Umfang des Seminars je Verfahren um zwei Lehreinheiten. Eine Abschlussprüfung gibt es nicht. Neu bei den Mindestanforderungen an Luftreiniger für den Einsatz bei Tätigkeiten an Bauteilen mit asbesthaltigen PSF und ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten: Neben dem H-Sauger mit der Zusatzkennzeichnung "gemäß TRGS 519 zugelassen" ist jetzt auch ein Hauptfilter der Staubklasse M möglich (Anlage 7.2). MD

TRGS: Schweißtechnische Arbeiten

Voraussichtlich im Februar 2020 verabschiedet der Ausschuss für Gefahrstoffe die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 528 "Schweißtechnische Arbeiten". Sie informiert darüber, wie die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren erfüllt werden können. MD

Typklassen bei der Kfz-Versicherung

Es gelten neue Typklassen für die Kfz-Versicherung, die hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht. Für drei Viertel aller Fahrzeughalter bleibt demnach alles beim Alten. Für 4,6 Millionen Fahrzeughalter wird die Kfz-Haftpflichtversicherung günstiger, für 6,5 Millionen Autobesitzer wird sie teurer.

Umweltbonus für E-Autos steigt

Der Umweltbonus für E-Autos wird bis 2025 verlängert und erhöht. Diese Kaufprämie soll für rein elektrische Fahrzeuge von 4.000 auf 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro steigen.

Bei Autos mit einem Nettolistenpreis von 40.000 bis maximal 65.000 Euro wird der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro betragen.

Weitere rund 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge sollen so gefördert werden, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium. Am Umweltbonus beteiligen sich die Bundesregierung und die Industrie gemeinsam. Den Antrag auf den Umweltbonus stellen die Käufer auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Unterhaltspflicht

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Kinder von Pflegebedürftigen Eltern sollen nun erst dann von den Sozialhilfeträgern zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro (nach Abzug der Werbungskosten) beträgt. Das soll auch für Eltern mit volljährigen pflegebedürftigen Kindern gelten. Nur in Ausnahmefällen, in denen die Behörden ein höheres Einkommen vermutet, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen.

UVV Bauarbeiten

2020 soll eine neue Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (UVV Bauarbeiten) in Kraft treten. Sie soll im Vegleich zur bestehenden Vorschrift deutlich schlanker ausfallen und nur noch die wesentlichen bußgeldbewehrten Regeln enthalten, wie sie gleichlautend auch in den staatlichen Regelwerken zu finden sind. MD

Verpflegungspauschale

Für Berufs­tätige, die mehr als acht Stunden beruflich auswärts tätig sind, steigt die Verpflegungs­pauschale von zwölf auf jetzt 14 Euro. Bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit steigt der Betrag auf 28 Euro. Für den An- und Abreisetag bei mehr­tägigen Reisen gibt es 14 Euro (bislang zwölf Euro).

Wohngeld

Von der Wohngeldreform sollen ab 2020 rund 660.000 Haushalte in Deutschland profitieren, deutlich mehr als bislang. Und das Wohngeld soll steigen. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Zahnersatz

Zum 1. Januar stiegen die Preise für zahntechnische Leistungen um drei Prozent. Auf die höheren Preise haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) geeinigt. Die Preiserhöhung bezieht sich auf die für die Regelversorgung im befundbezogenen Festzuschuss-System.

Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte könnte 2020 laut Bundesgesundheitsministerium auf 1,1 Prozent steigen. Jede Krankenkasse legt ihren Beitrag allerdings selbst fest.


Stand: 17. Januar 2020 

Text: / handwerksblatt.de

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