"Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher", sagt das EU-Recht.

Gleiche Arbeit, aber weniger Geld für Frauen? Das geht nicht, sagt der Europäische Gerichtshof. (Foto: © lculig/123RF.com)

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EuGH stärkt Lohngleichheit für Frauen

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Verletzt ein Unternehmen diesen Grundsatz, können sich Arbeitnehmerinnen unmittelbar auf das EU-Recht berufen. Das sagt ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Diskriminiert ein Arbeitgeber Frauen, indem er ihnen weniger Geld zahlt als Männern, können die Arbeitnehmerinnen sich direkt auf das Recht der Europäischen Union berufen. Das haben die Richter in Luxemburg entschieden.

Der Fall

Weibliche Ladenangestellte von Tesco Stores (Vereinigtes Königreich) klagten gegen das Unternehmen. Grund: Männer und Frauen erhielten für die gleiche Arbeit nicht das gleiche Entgelt. Sie argumentierten, dies verstoße gegen britisches Recht und gegen Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese Vorschrift sagt:
"Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher."

Die Frauen machten geltend, dass ihre Arbeit und die der Männer, die in den Vertriebszentren von Tesco Stores beschäftigt seien, gleichwertig sei und dass es, obwohl die Arbeit in unterschiedlichen Betrieben verrichtet werde, nach Art. 157 AEUV zulässig sei, ihre Arbeit mit der dieser Männer zu vergleichen. Nach Art. 157 AEUV ließen sich ihre Arbeitsbedingungen und die der in den Vertriebszentren beschäftigten Männer auf eine einheitliche Quelle zurückführen, nämlich Tesco Stores.

Das zuständige britische Gericht hat die europarechtlichen Fragen dem EuGH vorab zur Klärung vorgelegt, bevor es eine eigene Entscheidung trifft.

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Das Urteil

Der EuGH war trotz des Brexits für das Verfahren weiter zuständig. Er hat entschieden, dass Art. 157 AEUV bei einem Streit über die Entlohnung für Männer und Frauen über "gleichwertige Arbeit" unmittelbare Wirkung entfaltet. Die Vorschrift gebe einzelnen Klägerinnen Rechte, welche die nationalen Gerichte zu gewährleisten hätten. Dabei ginge es nicht nur um "gleiche Arbeit", sondern auch um "gleichwertige Arbeit". 

Die Tatsache, dass die verglichenen Gruppen in verschiedenen Betrieben desselben Unternehmens arbeiten, sei dabei nicht von Belang, so der EuGH. Ließen sich die Entgeltbedingungen auf ein und dieselbe Quelle zurückführen, können Arbeit und Entgelt verglichen werden, selbst wenn die Arbeit in verschiedenen Betrieben stattfinde. Sofern der Arbeitgeber eine solche einheitliche Quelle darstelle, könne Art. 157 AEUV direkt vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden.

Der EuGH entscheidet nicht über den nationalen Rechtsstreit. Nun muss das britische Gericht im Einklang mit der Entscheidung des EuGH die über letzte Frage urteilen. Das Verdikt der Europarichter bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem zu tun haben.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 3. Juni 2021, Rechtssache C-624/19 (Tesco Stores)

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Text: / handwerksblatt.de

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