Gefahrstoffe besser einordnen und Beschäftigte optimal schützen: Die aktuelle Gefahrstoffliste will dabei unterstützen.

Gefahrstoffe besser einordnen und Beschäftigte optimal schützen: Die aktuelle Gefahrstoffliste will dabei unterstützen. (Foto: © nerthuz/123RF.com)

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Gefahrstoffliste aktualisiert

Betriebsführung

Welche Stoffe gefährden die Gesundheit, wie hoch sind die Grenzwerte, wie wird gemessen? Antworten liefert die aktuelle Gefahrstoffliste, die kostenlos im Internet zur Verfügung steht.

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat die Gefahrstoffliste aus dem Jahr 2014 auf den neuesten Stand gebracht. Laut IFA finden sich in der Ausgabe von 2016 die wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beim Umgang mit Gefahrstoffen in einer Tabelle zusammengefasst.


Aufgelistet sind Stoffe und Gemische je nach der vorgeschriebenen Einstufung, etwa zu Karzinogenität, Keimzellmutagenität, Reproduktionstoxizität sowie Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut. Hierbei folgt die Liste den gesetzlichen Verordnungen, inklusive der EU-Verordnung von 2016. Enthalten sind darüber hinaus die Stoffe aus dem "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" laut Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 905. Darüber hinaus finden sich Luftgrenzwerte nach TRGS 900 sowie Biologische Grenzwerte (BGW) nach TRGS 903.

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Viele Hinweise für die Betriebspraxis

Hinweise zu Messverfahren, zur Arbeitsmedizin und auf stoffbezogene Regelungen in der Gefahrstoffverordnung, der Chemikalien-Verbotsverordnung, den Technischen Regeln für Gefahrstoffe sowie auf Regelungen der Unfallversicherungsträger runden den Report der IFA ab. Er kann kostenlos auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung heruntergeladen werden.

 

Text: / handwerksblatt.de

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