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HWK Trier | Mai 2025
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Statt Maske bei der Arbeit ein Gesichtsvisier tragen? Die BAuA sieht darin keine geeignete Alternative. (Foto: © Olga Yastremska/123RF.com)
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September 2020
In einigen Bundesländern sind Gesichtsvisiere als Alternative zur Maske erlaubt. Aber gilt das auch für den Arbeitsschutz? Die BAuA ist da eindeutig.
Sie sind aus durchsichtigem Kunststoff und decken meist das gesamte Gesicht ab – von der Stirn bis hinunter zum Kinn: Gesichtsvisiere, Gesichtsschutzschirme oder auch Face Shields. In einigen Bundesländern wie Hamburg, Hessen oder Niedersachsen sind sie als Alternative zur Maske als Mund-Nase-Bedeckung zugelassen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Da die Visiere nicht so eng am Gesicht anliegen und zu drei Seiten hin offen sind, können Nutzer damit besser atmen als durch eine möglicherweise mehrlagige, enganliegende Maske. Das ist vor allem für Allergiker oder Asthmatiker eine Erleichterung.
Die durchsichtigen Visiere erleichtern zudem die Kommunikation mit Gehörlosen, die im Alltag beim Lippenlesen auf die Mimik ihres Gegenübers angewiesen sind. Doch die Rolle der Gesichtsvisiere als gleichwertiger Ersatz zur Maske ist umstritten.
Das Robert Koch Institut (RKI) hält sie nicht für eine geeignete Alternative, weil die Visiere in der Regel nur die direkt auf sie auftreffenden Speicheltröpfchen abfingen, wie es auf der Webseite des RKI heißt. Feine Schwebepartikel, die sogenannten Aerosole, könnten sich hingegen in der Luft verteilen. Zugleich verweist das RKI auf die geringe Datenlage zu dem Thema und weist darauf hin, dass es den einzelnen Bundesländern überlassen bleibt, Gesichtsvisiere als Mund-Nase-Bedeckung zuzulassen oder nicht.
Was den Arbeitsschutz betrifft folgt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) der Empfehlung des RKI. So heißt es auf der Webseite der BAuA, dass bei Gesichtsvisieren die Öffnung zur Gesichtshaut sehr viel größer sei als bei einer herkömmlichen Mund-Nase-Bedeckung, wodurch sie bestenfalls die großen Aerosoltröpfchen zurückhielten und die Auswurfweite von Aerosolen aus der Ausatemluft herabsetzten.
Feine Aerosole hingegen gelangten durch die Strömungsverhältnisse durch den zum Teil sehr großen Spalt zwischen Mund/Nase und dem Schutzschirm ungehindert in die Raumluft. Daher stellten sie keinen zur Mund-Nase-Bedeckung vergleichbaren Drittschutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 dar.
Quellen: RKI/BAuA
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