Gut zu wissen für Arbeitgebende: Die nachgehende Vorsorge eines berufsbedingt erkrankten Beschäftigten lässt sich jetzt auch über eine Online-Plattform in die Wege leiten.

Gut zu wissen für Arbeitgebende: Die nachgehende Vorsorge eines berufsbedingt erkrankten Beschäftigten lässt sich jetzt auch über eine Online-Plattform in die Wege leiten. (Foto: © Asawin klabma/123RF.com)

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Nachgehende Vorsorge online handhaben

Betriebsführung

Über die Plattform DGUV Vorsorge können Arbeitgebende jetzt online ihre Verpflichtung zum Vorsorgeangebot auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben mit DGUV Vorsorge ein Informations- und Meldeportal zur nachgehenden Vorsorge eingerichtet. Hier kann sich nicht nur jeder umfassend über das Thema informieren, Arbeitgebende können das Angebot zudem nutzen, um ihre gesetzliche Pflicht zum Vorsorgeangebot auf den zuständigen Unfallversicherungsträger zu übertragen.

Beschäftigten, die bei ihrer Arbeit krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt sind, müssen Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Das gilt auch für ehemalige Beschäftigte, die erst lange nach der beruflichen Belastung berufsbedingt erkranken.

Berufsbedingt erkrankte Beschäftigte online melden

Doch wenn das Beschäftigungsverhältnis endet, können Arbeitgeber diese Verpflichtung auf die zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Statt dazu einen Antrag auszufüllen wie bisher und den Beschäftigten anzumelden, können sie jetzt das Portal DGUV Vorsorge nutzen.

Die fünf Organisationsdienste, die sich für die Unfallversicherungsträger um diese nachgehende Vorsorge kümmern, haben sich zu der Vorsorge- und Meldeplattform zusammengeschlossen. Dazu gehören die Gesundheitsvorsorge GVS, der Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen ODIN, das Fachkompetenzcenter Strahlenschutz der BG ETEM, der Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnische Dienst der BG BAU ASD sowie der Bergbauliche Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen fibrogene Stäube BONFIS.

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Einwilligungserklärung nicht vergessen

Werden Beschäftigte gemeldet, müssen sie der Übermittlung ihrer sensiblen Daten zwingend zustimmen. Entsprechende datenschutzkonforme Einwilligungserklärungen lassen sich kostenfrei über das Meldeportal herunterladen.

Quelle: DGUV

Text: / handwerksblatt.de

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