Neue Hinweise zur Benutzung von Atemschutzgeräten
Die DGUV Regel zur Benutzung von Atemschutzgeräten ist aktualisiert worden, enthält aber keine spezifischen Regeln für Pandemien.
Welche Atemschutzgeräte bieten für die Beschäftigten bei welchen Arbeiten auf der Baustelle oder in der Werkstatt den besten Schutz? Diese Frage müssen sich Betriebsinhaber stellen, um in die geeignete Schutzausrüstung für ihre Mitarbeiter zu investieren.
Eine Hilfestellung will die kostenfreie DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten bieten. Sie erscheint jetzt in einer aktualisierten Neuauflage. Geändert haben sich nicht nur Begriffe und Formulierungen. Der gesamte Aufbau der Broschüre orientiert sich jetzt chronologisch am Prozess der Auswahl eines geeigneten Atemschutzes.
Broschüre zum kostenfreien Download
Leser finden jetzt unter anderem mehr Details zur Anpassungsüberprüfung sowie zum Umgang mit bestimmten Stoffen. Die Inhalte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignungsuntersuchung wurden an die aktuelle Vorschriftenlage angepasst. Schließlich gibt es auch Veränderungen in der Gebrauchsdauertabelle. Sie wurde um einige Geräte ergänzt, zudem haben sich die Tagezeiten für bestimmte Masken verändert.
Gedruckt ist die Broschüre voraussichtlich ab Januar erhältlich, das PDF kann bereits jetzt kosten- und barrierefrei von der Website der DGUV heruntergeladen werden.
Quelle: DGUV
Download Hier gibt es die Broschüre als PDF zum Download.
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Text:
Melanie Dorda /
handwerksblatt.de
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