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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Eltern bekommen jetzt bessere Bedingungen, um Arbeit und Familie zu vereinbaren. (Foto: © jozef Polc/123RF.com)
Vorlesen:
September 2021
Die Arbeitszeitregelungen für Eltern werden durch die Reform flexibler, die Vätermonate erleichtert und Betriebe bei der Bürokratie entlastet.
Zum 1. September 2021 ist das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in Kraft getreten. Familien sollen mehr Freiräume erhalten und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen soll weiter unterstützt werden. Mit dem Elterngeld sollen Familien den Anforderungen des Alltags mit kleinen Kindern und einer Berufstätigkeit besser begegnen können.
Arbeitnehmende und Selbstständige erhalten Elterngeld, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder nur noch wenig arbeiten wollen: mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat, abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das BEEG wurde jetzt reformiert: Mehr Zeit mit ihrem Kind spielt für Eltern besonders frühgeborener Kinder eine besondere Rolle,sie bekommen daher länger Elterngeld. Auch die Arbeitszeitregelungen werden durch den Entwurf flexibler. Damit wird das Elterngeld an die Wünsche von Eltern und insbesondere von Vätern angepasst, auch mit höheren Stundenzahlen vom Elterngeld profitieren zu können.
Die wesentlichen Neuerungen sind:
Die Neuregelungen gelten für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren werden.
Mehr Infos zum Thema Details zum neuen Elterngeld finden Sie > hier
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