Eltern bekommen jetzt bessere Bedingungen, um Arbeit und Familie zu vereinbaren.

Eltern bekommen jetzt bessere Bedingungen, um Arbeit und Familie zu vereinbaren. (Foto: © jozef Polc/123RF.com)

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Neue Regeln für das Elterngeld

Betriebsführung

Die Arbeitszeitregelungen für Eltern werden durch die Reform flexibler, die Vätermonate erleichtert und Betriebe bei der Bürokratie entlastet.

Zum 1. September 2021 ist das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in Kraft getreten. Familien sollen mehr Freiräume erhalten und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen soll weiter unterstützt werden. Mit dem Elterngeld sollen Familien den Anforderungen des Alltags mit kleinen Kindern und einer Berufstätigkeit besser begegnen können.

Arbeitnehmende und Selbstständige erhalten Elterngeld, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder nur noch wenig arbeiten wollen: mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat, abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das BEEG wurde jetzt reformiert: Mehr Zeit mit ihrem Kind spielt für Eltern besonders frühgeborener Kinder eine besondere Rolle,sie bekommen daher länger Elterngeld. Auch die Arbeitszeitregelungen werden durch den Entwurf flexibler. Damit wird das Elterngeld an die Wünsche von Eltern und insbesondere von Vätern angepasst, auch mit höheren Stundenzahlen vom Elterngeld profitieren zu können.

Mehr und flexiblere Teilzeitarbeit möglich

Die wesentlichen Neuerungen sind:

  • Die mögliche Teilzeitarbeit in einer Elternzeit wird von 30 auf 32 Stunden pro Woche angehoben, unabhängig davon, ob Elterngeld bezogen wird oder nicht.

  • Der Arbeitszeitkorridor zum Erhalt des Partnerschaftsbonus wird von 25 bis 30 auf 24 bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erweitert. Außerdem muss der Partnerschaftsbonus nur in mindestens zwei von möglichen vier aufeinanderfolgenden Monaten in Anspruch genommen werden.

  • Zu einer Entlastung der Betriebe soll grundsätzlich auf einen Nachweis über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit im Anschluss an einen Elterngeldbezug verzichtet.

  • Eltern, deren Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt kommt, erhalten gestaffelt bis zu einer Höchstdauer von 16 Monaten Elterngeld, um die damit verbundene Mehrbelastungen aufzufangen.

  • Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld wird von 500.000 Euro auf 300.000 Euro abgesenkt.

Die Neuregelungen gelten für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren werden. 

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Text: / handwerksblatt.de

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