Styroporplatten, die als Brandschutz HBCD enthalten, gelten für ein Jahr wieder als ungefährliche Abfallart.

Styroporplatten, die als Brandschutz HBCD enthalten, gelten für ein Jahr wieder als ungefährliche Abfallart. (Foto: © sima/123RF.com)

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Styroporentsorgung: Alte Regelung gilt bis Ende 2017

Betriebsführung

Das Bundeskabinett hat dem Bundesratsbeschluss von Mitte Dezember für ein einjähriges Moratorium zugestimmt.

Das Baugewerbe atmet auf: Auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens hatte Mitte Dezember eine große Mehrheit der Länder die Bundesregierung aufgefordert, die Einstufung des Flammschutzmittels HBCD als gefährlich schnellstmöglich bis Ende 2017 auszusetzen. Bis dahin sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Unternehmen die Bauabfälle wieder so unkompliziert und zu Kosten an Verbrennungsanlagen weiterleiten können wie vor der Rechtsänderung im Oktober.

Noch vor Weihnachten hat das Bundeskabinett dem Bundesratsbeschluss für dieses einjährige Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten zugestimmt. Der Bund ermöglicht damit einfachere Entsorgungsregeln für Dämmplatten aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten. "Das schnelle und konsequente Reagieren der  Bundesregierung ist sehr positiv zu bewerten", lobt Wolf-Harald Krüger, Bauunternehmer und Präsident der Handwerkskammer Frankfurt (Oder).

Entsorgung war nahezu ummöglich

In großen Teilen des Bundesgebiets war es nahezu unmöglich geworden, Baumischabfälle mit Polystyrolanteilen zu entsorgen. Entweder nahmen die Müllverbrennungsanlagen sie gar nicht an oder sie und die Abfalltransporteure verlangten astronomische Preise. Viele Bauarbeiten mussten gestoppt oder verschoben werden, Arbeitsplätze und Firmen gerieten in Gefahr.

"Für die Entsorgung dieser Dämmplatten haben wir in Deutschland bewährte, sichere und umweltverträgliche Verfahren, kommentierte Bundesumwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks. "Es ist gut, wenn wir jetzt wieder dahin zurückkehren können. Ich hoffe, dass sich die Lage beim Wohnungsbau und für die vielen Dachdecker nun zügig entspannt."

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Das Flammschutzmittel HBCD kann in Müllverbrennungsanlagen, die die üblichen Sicherheits- und Umweltanforderungen einhalten, komplett unschädlich gemacht werden. Der Beschluss sieht daher vor, dass gebrauchte Dämmstoffe aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel enthalten, so wie gängiger Bauabfall in Übereinstimmung mit dem europäischem Recht als "nicht gefährlicher" Abfall eingestuft werden können.

Angemessenes Überwachungsregime

Auch für Abfälle, die rechtlich als "nicht gefährlich" eingestuft werden, gebe es ein angemessenes Überwachungsregime, meldet das Bundesumweltministerium. So können nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz besondere, genau auf das jeweilige Unternehmen bzw. den jeweiligen Abfall zugeschnittene, Nachweis- und Registerpflichten angeordnet werden.

Die Regelung, die nach Verkündung unmittelbar in Kraft getreten ist, gilt nun für ein Jahr. Um eine langfristige Lösung zu erreichen, wird das Bundesumweltministerium die Länder schon im Januar zu einem Gespräch einladen, in dem die chemikalien-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Fragestellungen erörtert werden sollen.

"Jetzt müssen alle Beteiligten schnell daran arbeiten, diese Problematik, die künftig auch andere Stoffe betreffen könnte, langfristig, rechtssicher und umweltverträglich zu lösen", fordert Hendricks. "Das sind wir auch den vielen Handwerkern schuldig, die derzeit auf ihren Wärmedämmplatten sitzen bleiben. Die Abfallwirtschaft fordert sie außerdem auf, das ihrige beizutragen, um den Entsorgungsnotstand aufzulösen. "Für die in den letzten Monaten zum Teil sehr hohen Preisaufschläge bei der Dämmplatten-Entsorgung sehe ich nun keine Grundlage mehr."

Langfristige politische Entscheidung muss getroffen werden

"Erfahrungen aus einzelnen Bundesländern zeigen allerdings, dass mit der Aussetzung der Verordnung sich die Entsorgerpreise noch nicht wieder normalisiert haben", bedauert indes Krüger. "Die Entsorger haben das von der Politik geschaffene Trittbrett für nicht nach zu vollziehende Preissteigerungen genutzt." Ob der Markt hier wieder Normalität erzeugen könne, bleibe abzuwarten. "In jedem Fall fordert das Handwerk mit Blick auf 2018 eine langfristige politische Entscheidung, die auch Lösungswege in Form von Durchführungsbestimmungen liefert", so der Handwerkskammerpräsident.

 

Text: / handwerksblatt.de

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