Baurecht: Interessen der Betriebe berücksichtigen
Das Bundeskabinett hat das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Das Handwerk ist zufirieden und lenkt den Blick auch auf gewerbliche Nutzungen in den Innenstädten. Das Baurecht dürfe nicht nur auf den Wohnungsbau ausgerichtet werden.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Das aktuelle Baurecht
Die Bundesregierung hat das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Kommunen sollen damit leichter Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen können. Mieter sollen mehr Schutz erhalten. So will die Regierung mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Damit Gemeinden leichter auf zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zugreifen können, sollen die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt werden – vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Kommunen sollen so unbebaute, geringfügig bebaute oder brachliegende Grundstücke einfacher für den Wohnungsbau nutzbar machen.
"Das Handwerk setzt sich seit Langem für die Beschleunigung und Intensivierung des Wohnungsbaus ein, damit unsere Betriebe zum einen für ihre Investitionen und Personalplanungen eine verlässliche Grundlage erhalten und zum anderen in allen Regionen bezahlbare Wohnungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit stehen", kommentiert Holger Schwannecke.Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sei auch wichtig für die Betriebe, weil daran auch ihre Fachkräftesicherung hänge, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Wohnen und Arbeiten in Einklang bringen
Es sei wichtig, dass Mitarbeiter bezahlbaren Wohnraum finden können. Dafür liefere der vorliegende Gesetzentwurf richtige Ansätze, um Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Städten und Gemeinden zu beschleunigen. Das Baurecht dürfe aber nicht einseitig auf den Wohnungsbau ausgerichtet werden. Es müsse auch um gewerbliche Nutzungen in den Innenstädten gehen, damit nachhaltige Stadtquartiere mit kurzen Wegen entstehen können.
Wichtig sei außerdem, die geplanten Anpassungen im Immissionsschutzrecht umzusetzen, damit innerstädtische Bauvorhaben und ein verträgliches Miteinander von Wohnen und Arbeiten leichter in Einklang gebracht werden können. Das Bauplanungsrecht könne dabei nur ein Baustein der Wohnungsbaustrategie sein. Schwannecke: "Entscheidend für eine bessere Bereitstellung von Bauland ist, dass die entsprechenden Planungsaktivitäten der Kommunen konsequent ausgeweitet werden. Städte und Gemeinden müssen weiter beim Aufbau von Genehmigungs- und Planungskapazitäten unterstützt werden, um diesen Flaschenhals zu überwinden." Schnell durchgeführte Bauplanungs- und Genehmigungsverfahren seien notwendig, damit die Betriebe arbeiten können.
"Betriebe brauchen Sicherheit"
"Die Digitalisierung von Planungs- und Beteiligungsverfahren ist konsequent umzusetzen, um die Baulandmobilisierung zu beschleunigen und damit die Voraussetzung für die Baurealisierung durch unsere Betriebe zu schaffen. Um den notwendigen Kapazitätsaufbau in den Betrieben bei Maschinen und Personal vornehmen zu können, brauchen die Betriebe des Bauhandwerks zudem langfristige Sicherheit über den Umfang der Mittel, die für soziale Wohnraumschaffung bereit gehalten werden, und über die vorgesehene Städtebauförderung“, fordert Schwannecke.
Quellen: Bundesregierung / ZDH
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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