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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Hier finden Sie einmal in der Woche die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk, kuratiert von Chefredakteur Stefan Buhren. (Foto: © Verlagsanstalt Handwerk )
Vorlesen:
April 2023
Einmal in der Woche informiert Stefan Buhren, Chefredakteur des Handwerksblatts, an dieser Stelle über die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk.
In einer Welt voller News zählen Twitter und Facebook längst zu den etablierten Kurznachrichten-Kanälen. Dank begrenzter Zeichenzahl (maximal 280 auf Twitter) heißt es, Themen schnell auf den Punkt zu bringen.
Wir vom Handwerksblatt dürfen nicht fehlen, um kurz und knapp auf die wichtigsten Neuigkeiten rund um und für das Handwerk hinzuweisen. Was Deutschlands "Wirtschaftsmacht von nebenan" bewegt, präsentieren wir daher jeden Dienstagmittag unter #DWIH – die Woche im Handwerk!
Foto: © kzenon/123RF.comEin Handwerker braucht in seiner Rechnung nur die Zahl der Arbeitsstunden anzugeben. Aufschlüsseln, welche Stunden für welche Arbeiten und an welchen Tagen angefallen sind, muss er sie nicht. Das sagt ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs. Mehr lesen!
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Wirft das Nachbarhaus Schatten auf seine Photovoltaikanlage, muss der Besitzer dies dulden, solange Abstandsgebote eingehalten werden. Das gilt auch in Zeiten der Energiekrise, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Mehr lesen!
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Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.comMitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ihrem Betrieb bei der Suche nach Fachkräften helfen: Empfehlungsprogramme belohnen sie, wenn sie Bekannte, Familie oder Freunde anwerben. Ein Rechtsexperte erklärt, was Arbeitgeber dafür tun können. Mehr lesen!
Foto: © Sprinkenhof GmbHLeben, arbeiten, Freizeit – Innenstädte sollen Magneten für die Menschen sein. Doch in den Bemühungen, attraktive Zentren zu schaffen, vergessen Masterpläne zu oft die Wirtschaft. Mehr lesen!
Der Fastenmonat Ramadan geht noch bis zum 21. April. Wie Arbeitgeber mit religiösen Mitarbeitern korrekt umgehen und was sie rechtlich dabei beachten müssen, erklärt eine kostenlose Broschüre. Mehr lesen!
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