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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Manchmal kann einfach alles zu viel werden. Vor allem wenn es an Unterstützung durch Kollegen oder Betriebsleitung fehlt. Wie können Betriebsinhaber erkennen, ob ein Mitarbeiter psychisch belastet ist - und was können sie dagegen tun? (Foto: © Andrea de Martin/123RF.com)
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Dezember 2022
Die VBG bietet eine Handlungshilfe, einen Lehrfilm, ein Online-Tool und Seminare zur richtigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Lärm, Stress, Perspektivlosigkeit, hohe Arbeitsbelastung, Zeitdruck, Mobbing oder fehlende soziale Unterstützung - all das kann Beschäftigte psychisch belasten. Betriebsinhaber sind verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu erfassen. Für manch einen ein heikles Thema. Wie geht man diese Aufgabe am besten an?
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzliche Unfallversicherung hat online verschiedene Informationen zum Thema gebündelt. In einem kurzen Film etwa schildert sie Schritt für Schritt, wie die Gefährdungsbeurteilung erstellt werden sollte.
Eine Broschüre, die sich kostenlos herunterladen lässt, informiert zudem detailliert unter anderem darüber, wie psychische Belastung gemessen werden kann, wie sich Risiken für eine Beeinträchtigung vermeiden oder minimieren lassen und wie man Ergebnisse sinnvoll dokumentieren kann.
Für Unternehmen ab 51 Beschäftigte gibt es zudem ein Online-Tool, mit dem sie diese Gefährdungsbeurteilung erfassen können. An dieser Stelle können Betriebsinhaber auch den notwendigen Fragebogen kostenfrei herunterladen.
Wer bis zu 50 Mitarbeiter beschäftigt, kann zudem prüfen, ob in seiner Region das sogenannte moderierte Verfahren "Kurzanalyse im Team (KiT)" angeboten wird und der eigene Betrieb für eine Analyse durch Experten der VBG in Frage kommt. Wie ein solcher Workshop genau aussehen und ablaufen kann, wird ebenfalls online erläutert.
Quelle: DGUV
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