Auch Selbstständige müssen sich die A1-Bescheinigung ab sofort elektronisch beantragen.

Auch Selbstständige müssen sich die A1-Bescheinigung ab sofort elektronisch beantragen. (Foto: © Lev Dolgachov/123RF.com)

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Elektronische A1-Bescheinigung für Selbständige

Ab 2022 müssen nun auch Selbstständige die A1-Bescheinigungen für grenzüberschreitende Auslandseinsätze elektronisch beantragen.

Das Beantragen der A1-Bescheinigung ür grenzüberschreitende Auslandseinsätze erfolgt über die Anwendung sv.net – für bis zu 100 Meldungen pro Jahr kostenlos. Der Antrag wird an den Sozialversicherungsträger übermittelt und bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird die A1-Bescheinigung über das Online-Postfach über sv.net zugestellt. Anträge in Papierform sind nicht mehr möglich. 

Bei der Sonderform "Gewöhnliche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten" bedarf es weiterhin der Antragsstellung in Papierform an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).

 

KontaktKontakt Bei Fragen unterstützt die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther, Tel.: 0681 5809-145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de
Online Hier geht es zur Anwendung sv.net.

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Text: / handwerksblatt.de

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