"Dachdecker bleiben auf Dämmstoffen sitzen"
Der Dachdeckerverband bemängelt, dass sich die Umweltminister nicht auf eine Rückstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als ungefährlichem Abfall verständigen konnten.
HBCD steht für Hexabromcyclododecan. Es ist in Dämmmaterial aus Polystyrol enthalten und dient als Flammschutzmittel. Seit Anfang Oktober gilt HBCD-haltiges Polystyrol als gefährlicher Abfall und muss deshalb bei Abbruch- oder Sanierungsmaßnahmen gesondert entsorgt werden – eine kostspielige Angelegenheit. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hat versucht, die Umweltminister der Bundesländer von dieser Einstufung abzubringen. Denn laut ZVDH betone selbst Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, dass sie die Einstufung von Polystyrol als gefährlichen Stoff für überzogen halte, da es bei einer fachgerechten thermischen Verwertung des Stoffes in den Müllverbrennungsanlagen weder schädliche Rückstände noch schädliche Emissionen gebe.
"Viele Dachdecker bleiben auf den Dämmstoffen und auf den zum Teil immens hohen Kosten für die Entsorgung sitzen", so ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx. "Erste Entlassungen, Kurzarbeit, zahlreiche Baustopps sind die Folgen. Die Industrie meldet erste Umsatzeinbußen und auf Mieter werden höhere Kosten zukommen."
Bundesrat wird sich mit Rückstufungsantrag befassen
Auf der Umweltministerkonferenz in Berlin haben sich die Umweltminister der Bundesländer nun nicht auf eine einstimmige Empfehlung zur Rückstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als ungefährliche Abfallart einigen können, was Marx als "enttäuschendes Ergebnis" bezeichnet. Der ZVDH meldet, dass einige Bundesländer nach Informationen des Bundesumweltministeriums (BMUB) einen Rückstufungsantrag in den Bundesrat einbringen werden. Der wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 16. Dezember 2016 damit befassen. Das BMUB habe zudem angekündigt, am 21. Dezember einen Kabinettsbeschluss zur Unterstützung der Initiative durch die Bundesregierung herbeizuführen.
"Die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung werden konterkariert, da die energetische Sanierung mehr oder weniger brachliegt", so Marx. Dies geschehe ohne Not, denn von der EU sei eine Einordnung des HBCD als gefährlicher Stoff nicht vorgegeben. Es seien einige der Bundesländer gewesen, die den Antrag "im vorauseilenden Gehorsam" in den Bundesrat eingebracht hätten.
Foto: © Huguette Roe/123RF.com
Text:
Rainer Fröhlich /
handwerksblatt.de
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